Höhe der Mietkaution
Die Kaution darf höchtstens 3 Monats-
Kaltmieten betragen.
Im gewerblichen Mietverhältnis gibt es diese
Einschränkungen (Höhe der Kaution) nicht.
Die Höhe der Kaution kann beliebig
vereinbart werden, eine getrennte Anlage ist
nicht nötig, und der Zinsen muss der
Vermieter auch nicht an den Mieter zahlen.
Sind gemeinschaftliche Mieter zur Zahlung
einer Mietkaution verpflichtet, so können sie
den Rückzahlungsanspruch bei nur
gemeinsam geltend machen. Das gilt auch,
wenn nur einer der Mieter die Kaution gezahlt
hatte.
Wann muss der Vermieter die
Mietkaution zurückzahlen?
Wer eine Mietkaution gezahlt hat, dem steht
frühestens nach Beendigung des
Mietverhältnisses und Ablauf einer
angemessenen Frist des Vermieters ein
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zu.
Um zu prüfen, ob Ansprüche gegen den
Mieter bestehen, steht dem Vermieter eine
gewisse Frist zu. Ist es offensichtlich, dass
keine Ansprüche mehr bestehen, muss der
Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution
sofort vornehmen.
Wurde die Kaution vom Sozialamt geleistet
und der Anspruch auf Rückzahlung der
Kaution an das Sozialamt abgetreten, dann
können Mieter auf Rückzahlung der Kaution
an das Sozialamt klagen.
Wie lange kann der Vermieter
die Kaution einbehalten?
•
Ein Rückbehaltungsrecht hat der
Vermieter nur in der Höhe, in der er noch
Forderungen an den Mieter hat. Über
diese muss er unverzüglich abrechnen.
Es stimmt nicht, dass der Vermieter
Anspruch darauf hat, sich mit der
Kautionsabrechnung grundsätzlich 3 oder
sogar 6 Monate Zeit zu lassen.
•
Steht die Nebenkostenabrechnung noch
aus, kann der Vermieter einen
angemessenen Betrag einbehalten, wenn
zu erwarten ist, dass der Mieter etwas
nachzahlen muss. Den Restbetrag muss
der Vermieter sofort auszahlen, wenn
keine weiteren Forderungen bestehen.
•
Ob zu erwarten ist, dass der Mieter
nachzahlen muss, ergibt sich aus den
Erfahrungen der Vergangenheit. Wenn
der Mieter also in der Vergangenheit
immer Nachzahlungen leisten musste. In
dieser Höhe plus einen geringen
Aufschlag, das ist dann der angemessene
Betrag für die Einbehaltung.
Wie und wann muss der Mieter
die Kaution zahlen?
Die Kaution kann in 3 Raten gezahlt werden.
Wer also weiß, dass er die Kaution nicht auf
einmal bezahlen kann, weil das so verlangt
wird, kann den Mietvertrag trotzdem
unterschreiben und die Mietkaution in 3
Raten zahlen.
Der Vermieter darf deswegen nicht
abmahnen oder kündigen.
Eine mietvertragliche Vereinbarung, nach
der die Kautionssumme auf einmal
gezahlt werden muss, ist unwirksam.
Vereinbaren Mieter und Vermieter, dass die
Mietkaution zu Beginn des Mietverhältnisses
gezahlt werden muss, dann ist das
unwirksam. Der Mieter hat das Recht die
Kaution in drei Monatsraten zahlen.
Der Mieter muss die erste Rate zu Beginn
des Mietverhältnisses und die beiden
nachfolgenden Raten in den darauf
folgenden Monaten leisten.
Wenn der Mieter die
Mietkaution nicht zahlt?
Die Nichtzahlung der Mietkaution berechtigt den
Vermieter aber zur fristlosen Kündigung.
Miekaution anlegen
Der Vermieter die Kaution bei einer Bank mit
dreimonatiger Kündigungsfrist zum üblichen
Zinssatz anlegen.
Vermieter und Mieter können aber auch eine
andere Anlageform vereinbaren. In allen
Fällen muss die Anlage vom Vermögen des
Vermieters getrennt erfolgen.
Der Vermieter muss Auskunft über den
Verbleib und die Art der Anlage der Kaution
geben.
Wenn die Bank eine Mietbürgschaft
übernimmt, muss der Mieter keine Kaution
mehr bei seinem Vermieter hinterlegen.
Vermieterwechsel
Wechselt der
Grundstückseigentümer, geht der
Mietvertrag mit dem Mieter vom alten
auf den neuen Eigentümer über.
Geschieht der Wechsel durch
Erbfolge - weil der alte Vermieter
verstirbt - haften dessen Erben für die
Rückzahlung der Kaution im selben
Umfang wie der Erblasser.
Wird das Haus oder die Wohnung verkauft, so
haftet der neue Vermieter bei Ende des
Mietverhältnisses für die Rückzahlung der
Kaution auch dann, wenn er sie vom
Verkäufer nicht erhalten hat. Aber auch der
frühere Vermieter haftet für die Rückzahlung
weiter.
Gerät das Haus unter Zwangsverwaltung,
muss der Zwangsverwalter die Mietkaution
samt Zinsen abrechnen, wenn das
Mietverhältnis endet. Und zwar auch, wenn
der Eigentümer ihm die Kaution nicht
ausgezahlt hat.
Mietkaution, Rückzahlung durch
Vermieter
19,90 11,40 €
NEU
USB Stick kostenlos
Online verfügbar
erhältlich
•
als Download
•
auf CD
•
auf USB Stick
nutzbar auch mit
dem Smartphone
zum Sonderpreis
noch bis:
Aufforderung Rückzahlung
Mietkaution
Mitteilung über Einbehalt
über Mietkaution