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Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
Mietkaution, Kautionsrückzahlung, Kaution, Rückzahlung, ohne Kaution
Der Vermieter muss Auskunft über den Verbleib und die Art der Anlage der (Bar)Kaution geben.
Sind gemeinschaftliche Mieter zur Zahlung einer Mietsicherheit verpflichtet, so können sie den
Rückzahlungsanspruch bei Mietende nur gemeinsam geltend machen. Das gilt auch, wenn nur einer der
Mieter die Kaution gestellt hatte.
Wegen noch ausstehender Nebenkosten-Abrechnungen kann der Vermieter bei Mietende nicht die
gesamte Kaution, sondern allenfalls einen Betrag in Höhe von 3 monatlichen Vorauszahlungen
einbehalten, für angebrochene Jahre einen entsprechenden Anteil (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v.
27.02.1996). Ein Einbehalt für noch ausstehende Abrechnungen ist aber nur zulässig, soweit die
Kaution zur Absicherung etwaiger Nachforderungen des Vermieters voraussichtlich benötigt wird. Das
ist nicht der Fall, wenn die letzte Abrechnung ein Guthaben des Mieters ergeben hatte (AG Hamburg,
43b C 367/97, Urteil v. 15.5.1998,).
Haben die bisherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets zu Guthabensbeträgen für den Mieter geführt,
so ist ein teilweiser Einbehalt der Mietkaution zur Absicherung einer Nachforderung aus einer noch zu
erstellenden Nebenkosten-Abrechnung nur zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden
Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg 43 b C 133/03, Urteil vom 26.9.2003).
Nach dem Auszug muss die Kaution unverzüglich zurückgezahlt werden. Ein Rückbehaltungsrecht hat
der Vermieter nur in der Höhe, in der er noch Forderungen an den Mieter hat. Über diese muss er
unverzüglich abrechnen. Es stimmt nicht, dass der Vermieter Anspruch darauf hat, sich mit der
Kautionsabrechnung grundsätzlich 3 oder sogar 6 Monate Zeit zu lassen. Amtsgericht Hamburg (45 C
74/02, Urteil vom 16.12.2002)
Der Vermieter kann sich auf eine übliche Frist zur Prüfung eventueller Ansprüche nicht berufen, wenn er
sofort nach Mietende das Kautionssparbuch auflöst und sich das Guthaben auszahlen lässt, weil er zu
unrecht annahm, der ausgezogene Mieter sei zur Renovierung verpflichtet gewesen. Der Mieter kann
dann sofort die Rückzahlung der Kaution verlangen.
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