Die Ruhezeiten sind von 13 - 15 Uhr und von 22 - 8 Uhr Zimmerlautstärke einhalten.•Laute Geräte dämpfen•Müll regelmäßig entsorgen•Hausflur, Keller und Wasch- und Trockenräume sauber halten, •kein Brennmaterial in der Wohnung lagern•Schäden an Außenrohren verhindern (Wasserrohre entleeren, Fenster und Türen schließen) •Haus- und Hoftüren nachts abschließen (nach 22 Uhr)Urteile: Reinigung Treppenhaus, was sagt der MietvertragIm Mietvertrag muss die Treppenhausreinigung eindeutig formuliert sein, damit überhaupt eine Pflicht für den Mieter besteht, diese durchzuführen. Die Hausordnung legt dann fest, wer wann die Reinigung durchzuführen hat.Reinigen Mieter das Treppenhaus nicht, ist das noch kein Grund für eine Kündigung durch den Vermieter. Ausnahme, wenn das zu einer erheblichen Störung des Hausfriedens führt.Mieter haben nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, das Treppenhaus selbst zu putzen. Wenn im Mietvertrag eine Reinigung durch die Mieter vorgesehen ist, kann der Vermieter nicht einfach einen Reinigungsdienst beauftragen. Hier müssen vorher alle Mietparteien gefragt werden. Denn die Kosten für eine Putzfirma müssten die Mieter selbst tragen.Hausordnung oder Mietvertrag dürfen den Mieter in der normalen Benutzung seiner Wohnung nicht beschränken oder ihm unzulässige Verpflichtungen auferlegen. Ohne eine vertragliche Vereinbarung ist der Vermieter für die Hausreinigung verantwortlich. Es gibt jedoch die Möglichkeit für ihn, eine Putzfrau einzustellen und die dabei entstehenden Kosten als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen.Aber auch hier müssen alle Mieter gefragt werden, ob sie die Kosten für eine Putzkraft zahlen wollen. Übernimmt in einem Mehrfamilienhaus bereits ein Reingigungsdienst diese Arbeiten und es kommen neue Mieter hinzu, können diese sich dagegen nicht wehren, wenn sie den Mietvertrag mit diesen Bedingungen unterschreiben.Steht im Mietvertrag nichts zur Treppenhausreinigung und gibt es keine Hausordnung, dann ist der Mieter nicht verpflichtet, Reinigungsarbeiten durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn im Treppenhaus eine Hausordnung aufgehängt wird, ohne dass es im Mietvertrag ein Bezug auf die Hausordnung gibt.
Eine Hausordnung solldas Zusammenleben mehrerer Mieter einer Hausgemeinschaft regeln.
Regelung in der Hausordnung?
•z.B. wer wann die Treppe putzt•wer im Winter den Schnee räumen muss. •keine brennenden Gegenstände in die Mülltonne werfen•den Müll regelmäßig aus der Wohnung bringen•im Winter die Türen schließen •nachts keinen Lärm machen, u.s.w.)Alles was im Mietvertrag steht, kann in der Hausordnung noch einmal genau festgelegt werden.Die Hausordnung kann keine Pflichten auf die Mieter übertragen. Das geht nur über den Mietvertrag. Im Mietvertrag müsste also vermerkt sein, dass der Mieter sich an die Hausordnung zu halten hat. Wenn die Hausordnung nur im Hausflur aushängt, sind die Regeln nicht bindend.
Auch die Reinigung der Treppenhäuser und Flure einmal pro Woche ist ausreichend. Die Reinigung der Fentser reicht einmal im Jahr.Gibt es keine bestimmen Vereinbarungen in der Hausordnung, haben Mieter nur die Treppen und Gemeinschaftsflächen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu ihrer Wohnung führen. Ist der Mieter krank oder nur kurzfristig abwesend, dann muss er sich nicht um eine Vertretung kümmern. Das ist kurzfristig nicht zumutbar. Der Mieter muss das nur, wenn er für längere Zeit abwesend ist. Zum Beispiel im Urlaub oder bei einer Therapie.Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er die Reingung nach Hausordnung durchführen möchte. Es muss nicht samstags sein.Auch im Treppenhaus darf ein Mieter ausnahmsweise einen Schrank aufstellen und nutzen, wenn es für ihn notwendig ist und es andere Hausbewohner beim Nutzen des Treppenhauses nicht stört.Wenn es weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung eine Regelung gibt, dürfen Kinderwägen im Hausflur bzw. Treppenhaus abgestellt werden. Es sei denn, dort ist es so eng, dass andere Mieter erheblich belästigt würden. Es kann auch ein Abstellverbot unwirksam sein, wenn der betroffene Mieter darauf angewiesen ist, den Kinderwagen im Flur abzustellen.Liegt die Wohnung im Obergeschoss eines Hauses, dann darf der Kinderwagen auch im unteren Hausflur abgestellt werden, wenn keine Fluchtwege versperrt werden. Auch dürfen Kinderwagen im Hausflur vor Briefkästen gestellt werden, wenn es problemlos möglich ist, über den Kinderwagen an alle Briefkästen zu gelangen.Mieter mit kleinen Kindern dürfen den Kinderwagen auch nachts im Hausflur abstellen. Es ist nicht zumutbar, den Kinderwagen ständig ins obere Geschoss zu tragen.Gibt es keine andere Möglichkeit, einen Kinderwagen unterzubringen, müssen andere Mitbewohner das Abstellen im Hausflur dulden.Es gibt für Vermieter oder Verwalter keine Pflicht, eine Hausordnung aufzustellen.
Das Treppenhaus muss nicht zweimal wöchentlich geputzt werden.
-Muss der Mieter samstags die Hausreinigung durchführen?
-Kinderwagen im Hausflur
-Und wenn keine Hausordnung da ist, dann gilt trotzdem Folgendes:
-Hausreingung durch Reinigungsdienst
Die Ruhezeiten sind von 13 - 15 Uhr und von 22 - 8 Uhr Zimmerlautstärke einhalten.•Laute Geräte dämpfen•Müll regelmäßig entsorgen•Hausflur, Keller und Wasch- und Trockenräume sauber halten, •kein Brennmaterial in der Wohnung lagern•Schäden an Außenrohren verhindern (Wasserrohre entleeren, Fenster und Türen schließen) •Haus- und Hoftüren nachts abschließen (nach 22 Uhr)Urteile: Reinigung Treppenhaus, was sagt der MietvertragIm Mietvertrag muss die Treppenhausreinigung eindeutig formuliert sein, damit überhaupt eine Pflicht für den Mieter besteht, diese durchzuführen. Die Hausordnung legt dann fest, wer wann die Reinigung durchzuführen hat.Reinigen Mieter das Treppenhaus nicht, ist das noch kein Grund für eine Kündigung durch den Vermieter. Ausnahme, wenn das zu einer erheblichen Störung des Hausfriedens führt.Mieter haben nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, das Treppenhaus selbst zu putzen. Wenn im Mietvertrag eine Reinigung durch die Mieter vorgesehen ist, kann der Vermieter nicht einfach einen Reinigungsdienst beauftragen. Hier müssen vorher alle Mietparteien gefragt werden. Denn die Kosten für eine Putzfirma müssten die Mieter selbst tragen.Hausordnung oder Mietvertrag dürfen den Mieter in der normalen Benutzung seiner Wohnung nicht beschränken oder ihm unzulässige Verpflichtungen auferlegen. Ohne eine vertragliche Vereinbarung ist der Vermieter für die Hausreinigung verantwortlich. Es gibt jedoch die Möglichkeit für ihn, eine Putzfrau einzustellen und die dabei entstehenden Kosten als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen.Aber auch hier müssen alle Mieter gefragt werden, ob sie die Kosten für eine Putzkraft zahlen wollen. Übernimmt in einem Mehrfamilienhaus bereits ein Reingigungsdienst diese Arbeiten und es kommen neue Mieter hinzu, können diese sich dagegen nicht wehren, wenn sie den Mietvertrag mit diesen Bedingungen unterschreiben.Steht im Mietvertrag nichts zur Treppenhausreinigung und gibt es keine Hausordnung, dann ist der Mieter nicht verpflichtet, Reinigungsarbeiten durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn im Treppenhaus eine Hausordnung aufgehängt wird, ohne dass es im Mietvertrag ein Bezug auf die Hausordnung gibt.
Eine Hausordnung solldas Zusammenleben mehrerer Mieter einer Hausgemeinschaft regeln.
Regelung in der
Hausordnung?
•z.B. wer wann die Treppe putzt•wer im Winter den Schnee räumen muss. •keine brennenden Gegenstände in die Mülltonne werfen•den Müll regelmäßig aus der Wohnung bringen•im Winter die Türen schließen •nachts keinen Lärm machen, u.s.w.)Alles was im Mietvertrag steht, kann in der Hausordnung noch einmal genau festgelegt werden.Die Hausordnung kann keine Pflichten auf die Mieter übertragen. Das geht nur über den Mietvertrag. Im Mietvertrag müsste also vermerkt sein, dass der Mieter sich an die Hausordnung zu halten hat. Wenn die Hausordnung nur im Hausflur aushängt, sind die Regeln nicht bindend.
Auch die Reinigung der Treppenhäuser und Flure einmal pro Woche ist ausreichend. Die Reinigung der Fentser reicht einmal im Jahr.Gibt es keine bestimmen Vereinbarungen in der Hausordnung, haben Mieter nur die Treppen und Gemeinschaftsflächen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu ihrer Wohnung führen. Ist der Mieter krank oder nur kurzfristig abwesend, dann muss er sich nicht um eine Vertretung kümmern. Das ist kurzfristig nicht zumutbar. Der Mieter muss das nur, wenn er für längere Zeit abwesend ist. Zum Beispiel im Urlaub oder bei einer Therapie.Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er die Reingung nach Hausordnung durchführen möchte. Es muss nicht samstags sein.Auch im Treppenhaus darf ein Mieter ausnahmsweise einen Schrank aufstellen und nutzen, wenn es für ihn notwendig ist und es andere Hausbewohner beim Nutzen des Treppenhauses nicht stört.Wenn es weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung eine Regelung gibt, dürfen Kinderwägen im Hausflur bzw. Treppenhaus abgestellt werden. Es sei denn, dort ist es so eng, dass andere Mieter erheblich belästigt würden. Es kann auch ein Abstellverbot unwirksam sein, wenn der betroffene Mieter darauf angewiesen ist, den Kinderwagen im Flur abzustellen.Liegt die Wohnung im Obergeschoss eines Hauses, dann darf der Kinderwagen auch im unteren Hausflur abgestellt werden, wenn keine Fluchtwege versperrt werden. Auch dürfen Kinderwagen im Hausflur vor Briefkästen gestellt werden, wenn es problemlos möglich ist, über den Kinderwagen an alle Briefkästen zu gelangen.Mieter mit kleinen Kindern dürfen den Kinderwagen auch nachts im Hausflur abstellen. Es ist nicht zumutbar, den Kinderwagen ständig ins obere Geschoss zu tragen.Gibt es keine andere Möglichkeit, einen Kinderwagen unterzubringen, müssen andere Mitbewohner das Abstellen im Hausflur dulden.Es gibt für Vermieter oder Verwalter keine Pflicht, eine Hausordnung aufzustellen.