Ist der gemietete Garten nicht benutzbar, weil er zum Beispiel als Ablagerungsstätte für Baumaterialien genutzt wird, so kann die Miete um zehn Prozent gemindert werden. AG KölnEin Mieter, der den Garten seines Einfamilienhauses nutzt und pflegt, ist grundsätzlich auch für die Anschaffung von Gartengeräten, deren Reparatur oder die Bezahlung von Bezinkosten verantwortlich. AG EbersbergDann dürfen aber Gartenpflegekosten nicht noch zusätzlich über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.
Dürfen Kinder im Garten spielen?
Ist der Garten mitvermietet, so dürfen die Kinder des Mieters, sowie deren Freunde dort spielen. AG SolingenPflanzen in einem mitgemieteten Garten dürfen grundsätzlich frei wachsen.Ein Mieter darf nach einem Urteil des LG Darmstadt Wiesen und Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lassen. Ein Mieter darf in einem mitgemieteten Garten ein Gemüsebeet oder einen Teich anlegen. LG LübeckEin Mieter, der laut Mietvertrag auch für die Gartenarbeit zuständig ist, muss nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Umgraben von Beeten vornehmen, wenn keine speziellen Absprachen getroffen wurden. Um das Beschneiden von Bäumen und Büschen, sowie für den Rasen muss er sich nicht kümmern. LG Siegen;LG Detmold
Schneeräumgerät
Anschaffungskosten eines SchneeräumgerätsDie Kosten der Anschaffung eines Schneeräumgerätes und eines Laubsaugers können als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.LG BerlinBeseitigung von Bäumen als Kosten der GartenpflegeZu den als Nebenkosten umlagefähigen Kosten der Gartenpflege gehören auch die Kosten für die alters- oder witterungsbedingte Beseitigung von Bäumen. AG DüsseldorfHat der Mieter laut Mietvertrag die Gartenpflege übernommen, dann muss er auch die Pflege von gärtnerisch angelegten Flächen übernehmen. Bäume und Sträucher beschneiden, Rasenflächen neu anlegen und morsche Bäume und Sträucher entfernen. Hat der Mieter die Gartenpflege übernommen, bleibt ihm die Gestaltung überlassen. Der Vermieter ist nicht befugt, dem Mieter vorzuschreiben, wie der den Garten gestaltet.
Der Vermieter muss, wenn er Gartentätigkeiten "höherer Art"
auf den Mieter wirksam übertragen will, eine Vereinbarung
im Einzelnen aushandeln (§ 305 Abs. 1 BGB). Nur dann sind
das keine Formularbestimmungen.
Im Mietvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass die Mieter des Hauses die Kosten der Gartenpflege als Nebenkosten zahlen müssen. Dazu gehören aber nicht die Kosten für die Anschaffung der Gartengeräte. Landgericht Potsdam Einen mitgemieteten Garten darf der Mieter in gewissem Maße umgestalten. Eine vertraglich vereinbarte Gartennutzung kann vom Vermieter nicht einseitig gekündigt oder eingeschränkt werden. Konnte ein Mieter mehr als 18 Jahre einen Garten unbeanstandet und vorbehaltlos nutzen, so kann daraus auch eine stillschweigende Vereinbarung geschlossen werden. (LG Hamburg)
Kosten für die Gartenpflege als Nebenkosten
Ist der Garten mitvermietet, dann ist der Mieter zur Nutzung des Gartens berechtigt und darf Bäume und Sträucher ernten, auf der anderen Seite ist er dann aber auch zur Pflege des Grundstücks verpflichtet. OLG KölnDie Kosten für die Entfernung eines kranken Baumes sind Gartenpflegekosten und als Nebenkosten umlegbar (AG Düsseldorf).Die Kosten der Gartenpflege dürfen nur für den Teil des Gartens umgelegt werden, den die Mieter auch betreten können. Nutzt der Eigentümer einen Teil des Gartens ausschließlich selbst, muss er den entsprechenden Kostenanteil alleine tragen (AG Hamburg).
Zu den umlegbaren Kosten der Gartenpflege zählen auch die Kosten für
eine regelmäßige Neubepflanzung des Gartens sowie die Kosten des
Gießwassers (AG Steinfurt).
Aus der Formulierung des Mietvertrags, dass der Garten des gemieteten Hausgrundstücks gärtnerisch vom Mieter zu pflegen sei, kann nicht entnommen werden, dass der Mieter eine Pflege schuldet, die nur von einem Fachmann durchgeführt werden kann (LG Wuppertal)LG Köln, Urteil (Eine Mietminderung ist auch dann möglich, wenn der Mieter die Nutzung nicht wahrgenommen hat.)LG München I, (Unfertige oder fehlerbehaftete Außenanlagen eines Hauses können einen Mangel der Mietsache darstellen.)AG Köln, (Entzug der Nutzungsmöglichkeit.).AG Solingen, (Die Behinderung der Nutzung des Gartens rechtfertigt eine Mietminderung.).Bei Gartenanlagen, muss der Vermieter für die Pflege aufkommen und darf die Kosten für die Gartenpflege aber über die Nebenkosten in angemessenen Höhe auf die Mieter umlegen.Die Kosten für Gartenpflege sind Nebenkosten, dabei spielt es keine Rolle, ob Mieter die Gartenflächen nutzen oder betreten dürfen. Wird jedoch ein neuer Garten erst angelegt, ist das Sache des Vermieters. Der Mieter muss hier nichts zahlen.
Umlagefähigkeit von Gartenpflegekosten für allgemein zugängliche
Parkanlage – BGH
Ein Vermieter eines Wohnparks darf die Kosten für die Pflege der Garten- oder Parkflächen nicht als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, wenn die Außenanlagen auch von der Öffentlichkeit genutzt werden dürfen. Es kommt also nicht nur darauf an, dass die Flächen dem Eigentümer gehören, sondern auch darauf, ob die Garten- und Parkfläche von der Öffentlichkeit genutzt werden kann.
Ist der Garten mitvermietet, dann ist der Mieter zur Nutzung des Gartens berechtigt und darf Bäume und Sträucher ernten, auf der anderen Seite ist er dann aber auch zur Pflege des Grundstücks verpflichtet. OLG KölnDie Kosten für die Entfernung eines kranken Baumes sind Gartenpflegekosten und als Nebenkosten umlegbar (AG Düsseldorf).Die Kosten der Gartenpflege dürfen nur für den Teil des Gartens umgelegt werden, den die Mieter auch betreten können. Nutzt der Eigentümer einen Teil des Gartens ausschließlich selbst, muss er den entsprechenden Kostenanteil alleine tragen (AG Hamburg).
Zu den umlegbaren Kosten der Gartenpflege
zählen auch die Kosten für eine regelmäßige
Neubepflanzung des Gartens sowie die Kosten
des Gießwassers (AG Steinfurt).
Aus der Formulierung des Mietvertrags, dass der Garten des gemieteten Hausgrundstücks gärtnerisch vom Mieter zu pflegen sei, kann nicht entnommen werden, dass der Mieter eine Pflege schuldet, die nur von einem Fachmann durchgeführt werden kann (LG Wuppertal)LG Köln, Urteil (Eine Mietminderung ist auch dann möglich, wenn der Mieter die Nutzung nicht wahrgenommen hat.)LG München I, (Unfertige oder fehlerbehaftete Außenanlagen eines Hauses können einen Mangel der Mietsache darstellen.)AG Köln, (Entzug der Nutzungsmöglichkeit.).AG Solingen, (Die Behinderung der Nutzung des Gartens rechtfertigt eine Mietminderung.).Bei Gartenanlagen, muss der Vermieter für die Pflege aufkommen und darf die Kosten für die Gartenpflege aber über die Nebenkosten in angemessenen Höhe auf die Mieter umlegen.Die Kosten für Gartenpflege sind Nebenkosten, dabei spielt es keine Rolle, ob Mieter die Gartenflächen nutzen oder betreten dürfen. Wird jedoch ein neuer Garten erst angelegt, ist das Sache des Vermieters. Der Mieter muss hier nichts zahlen.
Umlagefähigkeit von Gartenpflegekosten für
allgemein zugängliche Parkanlage – BGH
Ein Vermieter eines Wohnparks darf die Kosten für die Pflege der Garten- oder Parkflächen nicht als Nebenkosten auf die Mieter umlegen, wenn die Außenanlagen auch von der Öffentlichkeit genutzt werden dürfen. Es kommt also nicht nur darauf an, dass die Flächen dem Eigentümer gehören, sondern auch darauf, ob die Garten- und Parkfläche von der Öffentlichkeit genutzt werden kann.
Ist der gemietete Garten nicht benutzbar, weil er zum Beispiel als Ablagerungsstätte für Baumaterialien genutzt wird, so kann die Miete um zehn Prozent gemindert werden. AG KölnEin Mieter, der den Garten seines Einfamilienhauses nutzt und pflegt, ist grundsätzlich auch für die Anschaffung von Gartengeräten, deren Reparatur oder die Bezahlung von Bezinkosten verantwortlich. AG EbersbergDann dürfen aber Gartenpflegekosten nicht noch zusätzlich über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.
Dürfen Kinder im Garten spielen?
Ist der Garten mitvermietet, so dürfen die Kinder des Mieters, sowie deren Freunde dort spielen. AG SolingenPflanzen in einem mitgemieteten Garten dürfen grundsätzlich frei wachsen.Ein Mieter darf nach einem Urteil des LG Darmstadt Wiesen und Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lassen. Ein Mieter darf in einem mitgemieteten Garten ein Gemüsebeet oder einen Teich anlegen. LG LübeckEin Mieter, der laut Mietvertrag auch für die Gartenarbeit zuständig ist, muss nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Umgraben von Beeten vornehmen, wenn keine speziellen Absprachen getroffen wurden. Um das Beschneiden von Bäumen und Büschen, sowie für den Rasen muss er sich nicht kümmern. LG Siegen;LG Detmold
Schneeräumgerät
Anschaffungskosten eines SchneeräumgerätsDie Kosten der Anschaffung eines Schneeräumgerätes und eines Laubsaugers können als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.LG BerlinBeseitigung von Bäumen als Kosten der GartenpflegeZu den als Nebenkosten umlagefähigen Kosten der Gartenpflege gehören auch die Kosten für die alters- oder witterungsbedingte Beseitigung von Bäumen. AG DüsseldorfHat der Mieter laut Mietvertrag die Gartenpflege übernommen, dann muss er auch die Pflege von gärtnerisch angelegten Flächen übernehmen. Bäume und Sträucher beschneiden, Rasenflächen neu anlegen und morsche Bäume und Sträucher entfernen. Hat der Mieter die Gartenpflege übernommen, bleibt ihm die Gestaltung überlassen. Der Vermieter ist nicht befugt, dem Mieter vorzuschreiben, wie der den Garten gestaltet.
Der Vermieter muss, wenn er Gartentätigkeiten
"höherer Art" auf den Mieter wirksam
übertragen will, eine Vereinbarung im
Einzelnen aushandeln (§ 305 Abs. 1 BGB). Nur
dann sind das keine Formularbestimmungen.
Im Mietvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass die Mieter des Hauses die Kosten der Gartenpflege als Nebenkosten zahlen müssen. Dazu gehören aber nicht die Kosten für die Anschaffung der Gartengeräte. Landgericht Potsdam Einen mitgemieteten Garten darf der Mieter in gewissem Maße umgestalten. Eine vertraglich vereinbarte Gartennutzung kann vom Vermieter nicht einseitig gekündigt oder eingeschränkt werden. Konnte ein Mieter mehr als 18 Jahre einen Garten unbeanstandet und vorbehaltlos nutzen, so kann daraus auch eine stillschweigende Vereinbarung geschlossen werden. (LG Hamburg)