Ist der gemietete Garten nicht benutzbar, weil
er zum Beispiel als Ablagerungsstätte für
Baumaterialien genutzt wird, so kann die Miete
um zehn Prozent gemindert werden. AG Köln
Ein Mieter, der den Garten seines
Einfamilienhauses nutzt und pflegt, ist
grundsätzlich auch für die Anschaffung von
Gartengeräten, deren Reparatur oder die
Bezahlung von Bezinkosten verantwortlich. AG
Ebersberg
Dann dürfen aber Gartenpflegekosten nicht
noch zusätzlich über die Nebenkosten in
Rechnung gestellt werden.
Dürfen Kinder im Garten spielen?
Ist der Garten mitvermietet, so dürfen die
Kinder des Mieters, sowie deren Freunde dort
spielen. AG Solingen
Pflanzen in einem mitgemieteten Garten dürfen
grundsätzlich frei wachsen.
Ein Mieter darf nach einem Urteil des LG
Darmstadt Wiesen und Pflanzen im
Wesentlichen frei wachsen lassen.
Ein Mieter darf in einem mitgemieteten Garten
ein Gemüsebeet oder einen Teich anlegen. LG
Lübeck
Ein Mieter, der laut Mietvertrag auch für die
Gartenarbeit zuständig ist, muss nur einfache
Arbeiten wie Rasenmähen oder Umgraben von
Beeten vornehmen, wenn keine speziellen
Absprachen getroffen wurden. Um das
Beschneiden von Bäumen und Büschen, sowie
für den Rasen muss er sich nicht kümmern. LG
Siegen;LG Detmold
Schneeräumgerät
Anschaffungskosten eines Schneeräumgeräts
Die Kosten der Anschaffung eines
Schneeräumgerätes und eines Laubsaugers
können als Nebenkosten auf den Mieter
umgelegt werden.
LG Berlin
Beseitigung von Bäumen als Kosten der
Gartenpflege
Zu den als Nebenkosten umlagefähigen Kosten
der Gartenpflege gehören auch die Kosten für
die alters- oder witterungsbedingte Beseitigung
von Bäumen. AG Düsseldorf
Hat der Mieter laut Mietvertrag unter
Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV die
Gartenpflege übernommen, so hat er im
Rahmen der Pflege die gärtnerisch angelegten
Flächen erforderlichenfalls auch Bäume und
Sträucher zu beschneiden, Rasenflächen neu
anzulegen und kranke oder morsche Bäume
und Sträucher zu fällen. (LG Frankfurt am
Main)
Hat der Mieter Gartenpflegetätigkeiten
einfacher Art übernommen, wird ihm
hinsichtlich deren Durchführung und Gestaltung
ein weiter Spielraum zugebilligt. Der Vermieter
ist nicht befugt, dem Mieter im Einzelnen
vorzuschreiben, wie die Tätigkeiten sich
gestalten. Das ergibt sich schon aus der
allgemein gehaltenen Formulierung der
Gartenpflege.
Dabei
handelt es
sich um
keinen
feststehenden Begriff, da es keine einheitlichen
Vorstellungen darüber gibt, was unter einer
"ordnungsgemäßen, sachgerechten
Gartenpflege" zu verstehen ist, sodass insoweit
ein großzügiger Maßstab anzuwenden ist (LG
Köln).
Der Vermieter muss, wenn er
Gartentätigkeiten "höherer Art" auf den
Mieter wirksam übertragen will, eine
Vereinbarung im Einzelnen aushandeln (§
305 Abs. 1 BGB). Nur dann sind das keine
Formularbestimmungen.
Im Mietvertrag kann wirksam vereinbart
werden, dass die Mieter des Hauses die Kosten
der Gartenpflege als Nebenkosten zahlen
müssen. Dazu gehören aber nicht die Kosten
für die Anschaffung der Gartengeräte.
Landgericht Potsdam
Einen mitgemieteten Garten darf der Mieter in
gewissem Maße umgestalten. Eine vertraglich
vereinbarte Gartennutzung kann vom Vermieter
nicht einseitig gekündigt oder eingeschränkt
werden. Konnte ein Mieter mehr als 18 Jahre
einen Garten unbeanstandet und vorbehaltlos
nutzen, so kann daraus auch eine
stillschweigende Vereinbarung geschlossen
werden. (LG Hamburg)
Ist der Garten mitvermietet, dann ist der Mieter
zur Nutzung des Gartens berechtigt und darf
Bäume und Sträucher ernten, auf der anderen
Seite ist er dann aber auch zur Pflege des
Grundstücks verpflichtet. OLG Köln
Die Kosten für die Entfernung eines kranken
Baumes sind als Gartenpflegekosten auf die
Mieter umlegbar (AG Düsseldorf).
Die Kosten der Gartenpflege darf der
Vermieter nur für den Teil des Gartens
umlegen, der allen Mietern zugänglich ist.
Nutzt der Eigentümer einen Teil des Gartens
ausschließlich selbst, muss er den
entsprechenden Kostenanteil alleine tragen
(AG Hamburg).
Zu den umlegbaren Gartenpflegekosten
zählen auch die Kosten für eine
turnusmäßige Neubepflanzung des Gartens
sowie die Kosten des Gießwassers (AG
Steinfurt).
Aus der Formulierung des Mietvertrags, dass
der Garten des gemieteten Hausgrundstücks
gärtnerisch vom Mieter zu pflegen sei, kann
nicht entnommen werden, dass der Mieter eine
Pflege schuldet, die nur von einem Fachmann
durchgeführt werden kann (LG Wuppertal)
LG Köln, Urteil (Eine Mietminderung ist auch
dann möglich, wenn der Mieter die Nutzung
nicht wahrgenommen hat.)
LG München I, (Unvollständige oder
fehlerhafte Außenanlagen eines Hauses
können einen Mangel der Mietsache
darstellen.);
AG Köln, (Entzug der Nutzungsmöglichkeit.).
AG Solingen, (Die Behinderung der
Nutzungsmöglichkeit des Gartens rechtfertigt
eine Mietminderung.).
Gartenpflegekosten sind den Mietern nur
insoweit anzulasten, als es die Pflege des
sämtlichen Mietern zugänglichen
Gartenbereichs mit Ausnahme des
vermieterseits privat genutzten Gartens betrifft.
Bei Garten und Freianlagen, muss der
Vermieter für die Pflege dieser Anlagen
aufkommen und darf die Kosten für die
Gartenpflege über die
Nebenkostenabrechnung in einer
angemessenen Höhe auf die Mieter umlegen.
Die Kosten für Gartenpflege sind
Nebenkosten, dabei spielt es keine Rolle, ob
Mieter die Gartenflächen nutzen oder betreten
dürfen. Wird jedoch ein neuer Garten erst
angelegt, ist das Sache des Vermieters. Der
Mieter muss hier nichts zahlen.
Umlagefähigkeit von Gartenpflegekosten
für allgemein zugängliche Parkanlage –
BGH
Der Eigentümer und Vermieter eines
sogenannten Wohnparks darf die Kosten für
die Pflege der Garten- oder Parkflächen dann
nicht als Betriebskosten auf die Mieter
umlegen, wenn die Außenanlagen nach den
bauplanerischen Bestimmungen auch von der
Öffentlichkeit genutzt werden dürfen.
Es kommt also nicht nur darauf an, dass die
Flächen dem Eigentümer gehören, sondern
auch darauf, ob die Garten- und Parkfläche
von der Öffentlichkeit genutzt werden kann.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
Kündigung
nur 11,40 € statt 16,90 €
bis
empfehlenswert