Mieter können auch eine Mietminderung bis zu 100

Prozent vornehmen, wenn die Wohnung durch die

Einstellung der Wasser- bzw. des Stromes nicht mehr

nutzbar ist.

Strom- und auch Gasanbieter können die Lieferung an Mieter einstellen, wenn dessen Vermieter seine Rechnungen nicht gezahlt hat. Zwischen Mieter und Strom- bzw. Gasversorger bestehe in einem solchen Fall kein Vertrag. Auch eine einstweilige Verfügung kann der Mieter nicht erwirken, die sie Strom- oder Gasanbieter verpflichten würde, den Strom oder das Gas wieder anzustellen. Einzige Möglichkeit für den Mieter, dassass er selbst einen Vertrag mit dem Strom- oder Gasversorger abschließt.

Welche Rechte stehen den Mietern zu?

Was können sie gegen eine Sperrung unternehmen?

Wenn der Vermieter mit den Zahlungen für Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme in Verzug gerät, sind die Versorgungsunternehmen berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Die Sperre trifft aber erst einmal die Mieter und nicht die Vermieter. Weil die Mieter ihre Nebenkosten auf Gas und Strom bereits gezahlt haben. Die Mieter haben dann aber das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Den Mietern steht auch ein Zurückbehaltungsrecht an den Nebenkosten zu. Sie können dann direkt an die Versorgungsunternehmen zahlen. Auch wenn der Mieter seine monatlichen Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) an den Vermieter zahlt, kann der Strom- bzw. Wasserversorger die Lieferung einstellen, wenn er das Geld nicht vom Vermieter erhält.

Vermieter zahlt Stromkosten nicht

Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Kündigung wegen Mietschulden Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
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Prozent vornehmen, wenn die

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der Wasser- bzw. des Stromes

nicht mehr nutzbar ist.

Strom- und auch Gasanbieter können die Lieferung an Mieter einstellen, wenn dessen Vermieter seine Rechnungen nicht gezahlt hat. Zwischen Mieter und Strom- bzw. Gasversorger bestehe in einem solchen Fall kein Vertrag. Auch eine einstweilige Verfügung kann der Mieter nicht erwirken, die sie Strom- oder Gasanbieter verpflichten würde, den Strom oder das Gas wieder anzustellen. Einzige Möglichkeit für den Mieter, dassass er selbst einen Vertrag mit dem Strom- oder Gasversorger abschließt.

Welche Rechte stehen den

Mietern zu?

Was können sie gegen eine Sperrung

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Wenn der Vermieter mit den Zahlungen für Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme in Verzug gerät, sind die Versorgungsunternehmen berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Die Sperre trifft aber erst einmal die Mieter und nicht die Vermieter. Weil die Mieter ihre Nebenkosten auf Gas und Strom bereits gezahlt haben. Die Mieter haben dann aber das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Den Mietern steht auch ein Zurückbehaltungsrecht an den Nebenkosten zu. Sie können dann direkt an die Versorgungsunternehmen zahlen. Auch wenn der Mieter seine monatlichen Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) an den Vermieter zahlt, kann der Strom- bzw. Wasserversorger die Lieferung einstellen, wenn er das Geld nicht vom Vermieter erhält.

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