Ab welcher Uhrzeit muss
morgens Schnee geräumt
werden?
Wann und wie lange Schnee und Eis beseitigt
werden muss, steht in der
Straßenreinigungssatzung. Normalerweise: Bei
Schnee und Eisglätte ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr
abends.
Bei andauernden Schneefall muss nicht fortlaufend
gestreut und gefegt werden. Es muss erst nach
Ende des Schneefalls bzw. dann, wenn es nur
noch geringfügig schneit, gestreut oder gefegt
werden.
Streupflicht
Der Mieter muss aus seinem Mietvertrag erkennen
können, dass ihm die Streupflicht übertragen wird.
Es ist zulässig, die Streupflicht auf den Mieter oder
Pächter zu übertragen. Hierzu bedarf es aber
grundsätzlich einer eindeutigen, schriftlichen
Vereinbarung. Allein durch die Vermietung und
Verpachtung wird die Verkehrssicherungspflicht
nicht auf den Mieter oder Pächter übertragen.
Haftung bei Unfall
Hat ein Hauseigentümer den Winterdienst
ordnungsgemäß auf die Mieter übertragen, muss
er nach einem Glatteisunfall in der Regel kein
Schmerzensgeld zahlen.
Kommt jemand auf dem ungeräumten Gehweg zu
Schaden, kann der Mieter wegen fahrlässiger
Körperverletzung zur Verantwortung gezogen und
zu Schadensersatz verurteilt werden.
Schneefegen, wenn es in der
Hausordnung steht
Gehwege sollten so gestreut sein, dass sie von
Passanten, die sich vorsichtig bewegen, ohne
Gefahr benutzt werden können.
Der Vermieter kann durch eine Vereinbarung im
Mietvertrag oder durch einen Hinweis im
Mietvertrag auf die Hausordnung, die Mieter
verpflichten, abwechselnd Schnee zu fegen und zu
streuen.
Eine entsprechende nachträgliche Änderung des
Mietvertrages ohne Zustimmung des Mieters ist
aber unwirksam. Eine Verpflichtung zum
Schneefegen, die sich nur in der Hausordnung
befindet, ist nicht ausreichend. Denn die
Hausordnung ist kein Vertrag, durch den der Mieter
vertraglich zu etwas verpflichtet werden kann.
Es müsste also im Mietvertrag stehen, dass sich
der Mieter an die Hausordnung halten muss. Oder,
dass die Hausordnung Bestandteil des
Mietvertrages ist. Enthält die Hausordnung eine
Verpflichtung zum Schneefegen, dann gilt das
auch.
Ein Gewohnheitsrecht, dass Mieter immer Schnee
fegen müssen, gibt es nicht.
Mieter müssen im Winter nur Schneefegen und
streuen, wenn das im Mietvertrag wirksam
vereinbart ist. Wenn der Vermieter die Winterdienst
per Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt habe,
muss er auch überwachen, ob die ihre Pflichten
ordnungsgemäß erfüllen.
Streusalz
Der Vermieter muss die Geräte sowie das Streugut
bereitstellen. Streusalz ist verboten. Als Ersatz
kommen stattdessen Sand oder Split zum Einsatz.
Ob die Verwendung von Streusalz für
Privatpersonen in einem Wohnort verboten ist,
regelt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wer
trotz Verbot Streusalz verwendet, muss mit einem
Bußgeld rechnen.
Wie muss der Gehweg richtig
vom Schnee befreit werden?
Oft benutzte Fußwege, etwa zum Hauseingang
gelten dann als geräumt, wenn sie über eine Breite
von 1,20 Meter bis 1,50 Meter schneefrei sind. Bei
Wegen, die weniger benutzt werden, etwa zu den
Mülltonnen oder zu Parkplätzen, reicht ein halber
Meter.
Bei Schnee und Eis muss vor allem auf den
Bürgersteigen vor dem Haus gestreut oder gefegt
werden. Auch der Hauseingang, der Weg zu den
Mülltonnen und Mieterparkplätzen.
Wenn der Mieter bei
Schneefall im Urlaub ist?
Wenn Mieter aufgrund ihres Alters oder von
Krankheit Winterdienst nicht mehr selbst
durchführen können, müssen sie selbst für Ersatz
sorgen. Das gleiche gilt für Abwesenheit bei Urlaub.
Sie müssen jemanden finden, der den Winterdienst
für sie durchführt.
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