Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Reparatur Einbauküche Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung undichte Fenster Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
Zum Hausrecht des Mieters gehört auch, dass sie in ihrer Wohnung grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Auch Hunde darf der Gast in die Mietwohnung mitbringen, gleichgültig ob im Haus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht. Besucher dürfen auch in der Mietwohnung über längere Zeit übernachten und in der Wohnung bleiben. Es darf aber kein Untermietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters abgeschlossen werden. Auch darf die Wohnung nicht überbelegt sein. Wann muss der Vermieter informiert werden? Lebt der Gast länger als sechs Wochen in der Mieterwohnung, so ist er aber schon Mitbewohner oder Untermieter geworden. In diesem Fall muss der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden. Keine Erlaubnis braucht man um seinem Gast Haus- und Wohnungsschlüssel zu überlassen. Besucher dürfen sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Wohnung aufhalten. Der Mieter muss aber für seine Besucher geradestehen. Hausordnung für Besucher Die Hausordnung gilt auch für Gäste. Halten sich Gäste nicht daran, kann der Mieter vom Vermieter abgemahnt und sogar gekündigt werden. Oder der Vermieter kann dem Gast Hausverbot erteilen.

Mieter haften für Besucher

Auch, wenn es sich um Besuche mit sexuellem Bezug handelt, kann das nicht verboten werden, weil sich Nachbarn oder der Vermieter daran stört. Das Besuchsrecht kann nicht entzogen werden.Da der Mieter für seine Besucher haftet, zum Beispiel bei Beschädigungen, können Besuche auch nicht verboten werden. Denn der Vermieter hat immer den Mieter, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Somit kann der Vermieter Besuche auch nicht verbieten, nur weil er befürchtet, es könnte etwas beschädigt werden oder es könnte laut werden. Mietminderung wegen Verweigerung des Besuchsrecht Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn der Vermieter Besuchern den Zugang verweigert. Ihm damit sein Besuchsrecht verweigert.

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Zum Hausrecht des Mieters gehört auch, dass sie in ihrer Wohnung grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Auch Hunde darf der Gast in die Mietwohnung mitbringen, gleichgültig ob im Haus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht. Besucher dürfen auch in der Mietwohnung über längere Zeit übernachten und in der Wohnung bleiben. Es darf aber kein Untermietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters abgeschlossen werden. Auch darf die Wohnung nicht überbelegt sein. Wann muss der Vermieter informiert werden? Lebt der Gast länger als sechs Wochen in der Mieterwohnung, so ist er aber schon Mitbewohner oder Untermieter geworden. In diesem Fall muss der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden. Keine Erlaubnis braucht man um seinem Gast Haus- und Wohnungsschlüssel zu überlassen. Besucher dürfen sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Wohnung aufhalten. Der Mieter muss aber für seine Besucher geradestehen. Hausordnung für Besucher Die Hausordnung gilt auch für Gäste. Halten sich Gäste nicht daran, kann der Mieter vom Vermieter abgemahnt und sogar gekündigt werden. Oder der Vermieter kann dem Gast Hausverbot erteilen.

Mieter haften für Besucher

Auch, wenn es sich um Besuche mit sexuellem Bezug handelt, kann das nicht verboten werden, weil sich Nachbarn oder der Vermieter daran stört. Das Besuchsrecht kann nicht entzogen werden.Da der Mieter für seine Besucher haftet, zum Beispiel bei Beschädigungen, können Besuche auch nicht verboten werden. Denn der Vermieter hat immer den Mieter, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Somit kann der Vermieter Besuche auch nicht verbieten, nur weil er befürchtet, es könnte etwas beschädigt werden oder es könnte laut werden. Mietminderung wegen Verweigerung des Besuchsrecht Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn der Vermieter Besuchern den Zugang verweigert. Ihm damit sein Besuchsrecht verweigert.
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