Die Kosten einer
Ungezieferbekämpfung im
Haus/ Wohnung hat immer
der Vermieter zu tragen.
Klauseln in Mietverträgen, wonach der Mieter die
Wohnung auf ihre Kosten von Ungeziefer
freizuhalten haben, sind unwirksam. Nach der
Zweiten Berechnungsverordnung (Anlage 3, § 27
II. BV) sind die Kosten für Ungezieferbekämpfung
als Nebenkosten auf die Mieter umlegbar - aber
nur dann, wenn es sich um gemeinschaftlich
genutzte Flächen handelt.
Zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung gehört
die Bekämpfung von Mäusen, Ratten, Ameisen
und Schaben. Sie sind jedoch nur dann auf den
Mieter umlegbar, wenn solche Maßnahmen
wegen der Lage des Hauses oder der Eigenart der
von untergebrachten Gewerbebetrieben oder aus
sonstigen Gründen laufend entstehen.
Kosten Kammerjäger
Bekämpfung Ungeziefer als
Nebenkosten
Die Kosten für eine einmalige
Ungezieferbekämpfung hat immer der Vermieter zu
tragen, es sei denn, der Mieter ist für den
Ungezieferbefall verantwortlich.
Zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung
gehören nur die laufenden Kosten, zum Beispiel
Geld für ein lnsektenspray.
Kosten der Ungezieferbeseitigung sind nur als
immer wiederkehrende Aufwendungen in der
Nebenkostenabrechnung ansatzfähig. Die
Bekämpfung eines besonderen, einmaligen
Ungezieferbefalls trägt der Vermieter.
Die Umlage der Kosten der Ungezieferbekämpfung
setzt voraus, dass es sich um laufende
Nebenkosten handelt, für die der Vermieter auch
jährlich abrechnen muss.
Die Kosten der Bekämpfung von Ungezieferbefall
in Gebäuden und Wohnungen sind keine laufenden
Bewirtschaftungskosten und daher nicht als
Nebenkosten umlagefähig.
Der Mieter muss dem Vermieter melden, wenn er
Ungeziefer in seiner Wohnung entdeckt hat. Dazu
sollte er ihm eine Frist setzen. Der Vermieter kann
dann einen Kammerjäger beauftragen, den er
auch selbst zahlen muss.
Unternimmt der Vermieter auch nach Ablauf der
Frist nichts, darf der Mieter selbst einen
Kammerjäger beauftragen und dem Vermieter die
Kosten in Rechnung stellen.
Entstandene Schäden muss der Vermieter nur
ersetzen, wenn der Mieter ihm die Schuld an dem
Ungeziefer nachweisen kann.
Hat der Vermieter dem Mieter vor Unterzeichnung
des Mietvertrages allerdings verschwiegen, dass
die Wohnung von Ungeziefer befallen ist und die
Beseitigungsversuche erfolglos waren, ist er dem
Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.
Silberfische und Motten
Einzelne Ameisen, Silberfische, Motten oder auch
eine einzelne Maus in der Wohnung muss der
Mieter hinnehmen. Er muss auch darauf achten,
dass er die Wohnung so nutzt, dass sich kein
Ungeziefer einnisten will und kann.
Der Vermieter kann aber auch Ersatz der Kosten
für die Schädlingsbekämpfung und Ersatz für
mögliche weitere, durch den Ungezieferbefall
entstandene Schäden verlangen, wenn er
eindeutig beweisen kann, dass der
Schädlingsbefall durch den Mieter verursacht
worden ist.
Hat ein Mieter Fliegen, Motten, Käfer oder anderes
Ungeziefer in nur geringer Anzahl in seiner
Mietwohnung, muss er zunächst selbst versuchen,
sie zu beseitigen. Zum Beispiel mit Sprays, Fallen
oder anderen Hilfsmitteln.
Kosten
Ungezieferbekämpfung
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