Ein Baumangel kann auch darin liegen, wenn
später ein Isolierglasfenster in die gemieteten
Räume eingebaut wird und deswegen nun die
Außenwände eine schlechtere Außenisolierung
aufweisen. Das kann zu Eindringen von
Feuchtigkeit führen (LG Berlin).
Erfordert der Einbau neuer
Isolierglasfenster ein geändertes
Lüftungsverhalten, dann muss der
Vermieter den Mieter darüber aufklären und
informieren. Tut er das nicht und kommt es
zu Feuchtigkeitsschäden und
Schimmelbildung, ist der Vermieter
verantwortlich und nicht der Mieter (LG
Gießen).
Durch eine mangelhafte Information des
Mieters hat der Vermieter zumindest ein
Mitverschulden von 50 % an der
Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur
Änderung seines Lüftungsverhaltens nach
Einbau neuer Fenster aufgefordert hat (LG
Berlin).
Der Mieter darf während seiner Abwesenheit
die Heizung drosseln, er muss nachts nicht
durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch
übermäßiges Heizen einen Baumangel
auszugleichen (LG Braunschweig).
Vom Mieter nicht zu verantwortender
erheblicher Schimmelpilzbefall und die
Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume
berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen
Gesundheitsgefährdung (AG Köln)
Ist eine Wohnung komplett
sanierungsbedürftig und eigentlich nicht
mehr bewohnbar, da in allen Räumen
Feuchtigkeit und Schimmel vorhanden sind,
dann kann die Miete sogar um 80 Prozent
gemindert werden.
Mietminderungsquoten bei Feuchtigkeit in
der Wohnung
30 Prozent Mietminderung bei:
-
(Durchfeuchtung
des
Teppichbodens,
Tropfwasser an
der Decke). -
Wasser tropft
durch eine
Zimmerdecke,
Mangel wurde
durch
Naturkatastrophe
hervorgerufen.
25 Prozent
Mietminderung
bei:
- (Feuchtigkeitsschäden einer mit
Thermotapeten
ausgestatteten Wohnung bei gewöhnlichem
Heiz- und
Lüftungsverhalten.).
- (Durchfeuchtung der Fensterfront und eines
Teils der Decke).
- (Feuchte Stellen und leichter Schimmelbelag
in der Küche)
20 Prozent Mietminderung bei:
(Küchenwand ist wegen undichter Fenster und
daraus
resultierender Feuchtigkeit. schwarz
geworden.).
(Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche).
(Neubaufeuchte mit Schimmelbildung)
(Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in 8
Räumen eines
Einfamilienhauses wegen undichten Daches.)
10 Prozent Mietminderung bei:
(Feuchtigkeitsschäden im Wohnzimmer);
(Feuchtigkeitsschäden im Schlafzimmer);
(Feuchtigkeit im Keller);
Können aufgrund der Baukonstruktion
Feuchtigkeitsschäden nur durch unzumutbares
Lüften und Heizen vermieden werden, so liegt
ein Baumangel vor.
Der Mieter hat grundsätzlich sein Heizungs-
und Belüftungsverhalten nicht nach den
wärmetechnischen Gegebenheiten der
Wohnung einzurichten.
Führen Bauwerksmängel zu
Feuchtigkeitsschäden, kann der Mieter nicht
darauf verwiesen werden, diesen durch
verstärktes Lüften abzuhelfen.
Bei Neubaufeuchtigkeit besteht das Recht auf
Mietminderung. Es können aber auch die
Heizkosten gekürzt werden. (LG Essen)
Ist strittig, ob Baumängel oder falsches
Verhalten des Mieters Ursache für die
Feuchtigkeitsschäden sind, muss der
Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in
seinem Pflichtenbereich liegt, sondern aus
dem Mieterbereich kommt (BGH).
Gehen Feuchtigkeitsschäden auf Falsches
Lüften oder Heizen zurück, kann die Miete
nicht gemindert werden. Für eine
ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus,
dass morgens zweimal und abends einmal
quergelüftet wird (OLG Frankfurt).
Schimmel und feuchte Wände stellen
immer ein Mangel in der Mietwohnung dar.
Sie stellen mitunter auch eine
Gesundheitsgefahr dar. (OLG Zelle).
Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit
stellt dann einen zur Mietminderung
berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter
sie nicht zu verantworten hat (LG Lüneburg).
RECHT - GESETZE - SOZIALES
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