Ein Baumangel kann auch darin liegen, wenn später ein Isolierglasfensterin die gemieteten Räume eingebaut wird und deswegen nun die Außenwände eine schlechtere Außenisolierung aufweisen. Das kann zu Eindringen von Feuchtigkeit führen (LG Berlin).Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten, dann muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären und informieren. Tut er das nicht und kommt es zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, ist der Vermieter verantwortlich und nicht der Mieter (LG Gießen).Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster aufgefordert hat (LG Berlin).Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die Heizungdrosseln, er muss nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen einen Baumangel auszugleichen (LG Braunschweig).Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln)Ist eine Wohnung komplett sanierungsbedürftig und eigentlich nicht mehr bewohnbar, da in allen Räumen Feuchtigkeit und Schimmel vorhanden sind, dann kann die Miete sogar um 80 Prozent gemindert werden.
Mietminderungsquoten bei Feuchtigkeit in der Wohnung
30 Prozent Mietminderung bei:- (Durchfeuchtung des Teppichbodens, Tropfwasser an der Decke). - Wasser tropft durch eine Zimmerdecke, Mangel wurde durch Naturkatastrophe hervorgerufen.25 Prozent Mietminderung bei:- (Feuchtigkeitsschäden einer mit Thermotapeten ausgestatteten Wohnung bei gewöhnlichem Heiz- und Lüftungsverhalten.). - (Durchfeuchtung der Fensterfront und eines Teils der Decke). - (Feuchte Stellen und leichter Schimmelbelag in der Küche)20 Prozent Mietminderung bei: (Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit. schwarz geworden.). (Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche). (Neubaufeuchte mit Schimmelbildung) (Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in 8 Räumen eines Einfamilienhauses wegen undichten Daches.)
Mietminderung- Feuchtigkeit und feuchte Wände
Bei Neubaufeuchtigkeit besteht das Recht auf Mietminderung. Es können aber auch die Heizkosten gekürzt werden. (LG Essen)Ist nicht geklärt, ob Baumängel oder falsches Lüftungsverhalten des Mieters Ursache für Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Bereich liegt, sondern der Mieter schuld ist. (BGH).Gehen Feuchtigkeitsschäden auf Falsches Lüften oder Heizen zurück, kann die Miete nicht gemindert werden. Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird (OLG Frankfurt).
Schimmel und feuchte Wände stellen immer ein Mangel in der
Mietwohnung dar. Sie stellen mitunter auch eine Gesundheitsgefahr
dar. (OLG Zelle).
Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat (LG Lüneburg).
10 Prozent Mietminderung bei:
(Feuchtigkeitsschäden im Wohnzimmer); (Feuchtigkeitsschäden im Schlafzimmer); (Feuchtigkeit im Keller);Können aufgrund der Baukonstruktion Feuchtigkeitsschäden nur durch unzumutbares Lüften und Heizen vermieden werden, so liegt ein Baumangel vor. Der Mieter hat grundsätzlich sein Heizungs- und Belüftungsverhalten nicht nach den wärmetechnischen Gegebenheiten der Wohnung einzurichten.Führen Bauwerksmängel zu Feuchtigkeitsschäden, kann der Mieter nicht darauf verwiesen werden, diesen durch verstärktes Lüften abzuhelfen.
Ein Baumangel kann auch darin liegen, wenn später ein Isolierglasfenster in die gemieteten Räume eingebaut wird und deswegen nun die Außenwände eine schlechtere Außenisolierung aufweisen. Das kann zu Eindringen von Feuchtigkeit führen (LG Berlin).Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten, dann muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären und informieren. Tut er das nicht und kommt es zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, ist der Vermieter verantwortlich und nicht der Mieter (LG Gießen).Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster aufgefordert hat (LG Berlin).Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die Heizungdrosseln, er muss nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen einen Baumangel auszugleichen (LG Braunschweig).Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln)Ist eine Wohnung komplett sanierungsbedürftig und eigentlich nicht mehr bewohnbar, da in allen Räumen Feuchtigkeit und Schimmel vorhanden sind, dann kann die Miete sogar um 80 Prozent gemindert werden.
Mietminderungsquoten bei Feuchtigkeit in der
Wohnung
30 Prozent Mietminderung bei:- (Durchfeuchtung des Teppichbodens, Tropfwasser an der Decke). - Wasser tropft durch eine Zimmerdecke, Mangel wurde durch Naturkatastrophe hervorgerufen.25 Prozent Mietminderung bei:- (Feuchtigkeitsschäden einer mit Thermotapeten ausgestatteten Wohnung bei gewöhnlichem Heiz- und Lüftungsverhalten.). - (Durchfeuchtung der Fensterfront und eines Teils der Decke). - (Feuchte Stellen und leichter Schimmelbelag in der Küche)20 Prozent Mietminderung bei: (Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit. schwarz geworden.). (Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche). (Neubaufeuchte mit Schimmelbildung) (Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in 8 Räumen eines Einfamilienhauses wegen undichten Daches.)
Mietminderung- Feuchtigkeit und feuchte
Wände
Bei Neubaufeuchtigkeit besteht das Recht auf Mietminderung. Es können aber auch die Heizkosten gekürzt werden. (LG Essen)Ist nicht geklärt, ob Baumängel oder falsches Lüftungsverhalten des Mieters Ursache für Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Bereich liegt, sondern der Mieter schuld ist. (BGH).Gehen Feuchtigkeitsschäden auf Falsches Lüften oder Heizen zurück, kann die Miete nicht gemindert werden. Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird (OLG Frankfurt).
Schimmel und feuchte Wände stellen immer ein
Mangel in der Mietwohnung dar. Sie stellen
mitunter auch eine Gesundheitsgefahr dar.
(OLG Zelle).
Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat (LG Lüneburg).
10 Prozent Mietminderung bei:
(Feuchtigkeitsschäden im Wohnzimmer); (Feuchtigkeitsschäden im Schlafzimmer); (Feuchtigkeit im Keller);Können aufgrund der Baukonstruktion Feuchtigkeitsschäden nur durch unzumutbares Lüften und Heizen vermieden werden, so liegt ein Baumangel vor. Der Mieter hat grundsätzlich sein Heizungs- und Belüftungsverhalten nicht nach den wärmetechnischen Gegebenheiten der Wohnung einzurichten.Führen Bauwerksmängel zu Feuchtigkeitsschäden, kann der Mieter nicht darauf verwiesen werden, diesen durch verstärktes Lüften abzuhelfen.