Mietminderung bei Feuchtigkeit und feuchte Wände

Bei Neubaufeuchtigkeit besteht das Recht auf Mietminderung. Es können aber auch die Heizkosten gekürzt werden. Ist nicht geklärt, ob Baumängel oder falsches Lüftungsverhalten des Mieters Ursache für Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Bereich liegt, sondern der Mieter schuld ist. Gehen Feuchtigkeitsschäden auf Falsches Lüften oder Heizen zurück, kann die Miete nicht gemindert werden.

Richtig Lüften

Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird Schimmel und feuchte Wände stellen immer ein Mangel in der Mietwohnung dar. Sie stellen mitunter auch eine Gesundheitsgefahr dar. Wann kann die Miete gemindert werden Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat.

Feuchtikeit aufgrund von Baumängeln

Können aufgrund der Baukonstruktion Feuchtigkeitsschäden nur durch unzumutbares Lüften und Heizen vermieden werden, so liegt ein Baumangel vor. Der Mieter hat grundsätzlich sein Heizungs- und Belüftungsverhalten nicht nach den wärmetechnischen Gegebenheiten der Wohnung einzurichten. Führen Bauwerksmängel zu Feuchtigkeitsschäden, kann der Mieter nicht darauf verwiesen werden, diesen durch verstärktes Lüften abzuhelfen.
Ein Baumangel kann auch darin liegen, wenn später ein Isolierglasfenster in die gemieteten Räume eingebaut wird und deswegen nun Außenwände eine schlechtere Außenisolierung aufweisen. Isolierglasfenster Das kann zu Eindringen von Feuchtigkeit führen Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten, dann muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären und informieren. Tut er das nicht und kommt es zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, ist der Vermieter verantwortlich und nicht der Mieter Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster aufgefordert hat. Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen einen Baumangel auszugleichen. Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung. Ist eine Wohnung komplett sanierungsbedürftig und eigentlich nicht mehr bewohnbar, da in allen Räumen Feuchtigkeit und Schimmel vorhanden sind, dann kann die Miete sogar um 80 Prozent gemindert werden.

Mietminderungsquoten bei Feuchtigkeit in der Wohnung

30 Prozent Mietminderung bei: Durchfeuchtung des Teppichbodens Tropfwasser an der Decke 25 Prozent Mietminderung bei: Feuchtigkeitsschäden einer mit Thermotapeten ausgestatteten Wohnung bei gewöhnlichem Heiz- und Lüftungsverhalten. Durchfeuchtung der Fensterfront und eines Teils der Decke. Feuchte Stellen und leichter Schimmelbelag in der Küche. 20 Prozent Mietminderung bei:

Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit. schwarz geworden.

Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche. Neubaufeuchte mit Schimmelbildung Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in 8 Räumen eines Einfamilienhauses wegen undichten Daches.
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Reparatur Einbauküche Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung undichte Fenster Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
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Mietminderung bei

Feuchtigkeit und feuchte

Wände

Bei Neubaufeuchtigkeit besteht das Recht auf Mietminderung. Es können aber auch die Heizkosten gekürzt werden. Ist nicht geklärt, ob Baumängel oder falsches Lüftungsverhalten des Mieters Ursache für Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Bereich liegt, sondern der Mieter schuld ist. Gehen Feuchtigkeitsschäden auf Falsches Lüften oder Heizen zurück, kann die Miete nicht gemindert werden.

Richtig Lüften

Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird Schimmel und feuchte Wände stellen immer ein Mangel in der Mietwohnung dar. Sie stellen mitunter auch eine Gesundheitsgefahr dar. Wann kann die Miete gemindert werden Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat. Feuchtikeit aufgrund von Baumängeln Können aufgrund der Baukonstruktion Feuchtigkeitsschäden nur durch unzumutbares Lüften und Heizen vermieden werden, so liegt ein Baumangel vor. Der Mieter hat grundsätzlich sein Heizungs- und Belüftungsverhalten nicht nach den wärmetechnischen Gegebenheiten der Wohnung einzurichten. Führen Bauwerksmängel zu Feuchtigkeitsschäden, kann der Mieter nicht darauf verwiesen werden, diesen durch verstärktes Lüften abzuhelfen.

Mietminderungsquoten bei

Feuchtigkeit in der Wohnung

30 Prozent Mietminderung bei: Durchfeuchtung des Teppichbodens Tropfwasser an der Decke 25 Prozent Mietminderung bei: Feuchtigkeitsschäden einer mit Thermotapeten ausgestatteten Wohnung bei gewöhnlichem Heiz- und Lüftungsverhalten. Durchfeuchtung der Fensterfront und eines Teils der Decke. Feuchte Stellen und leichter Schimmelbelag in der Küche. 20 Prozent Mietminderung bei:

Küchenwand ist wegen undichter Fenster und

daraus resultierender Feuchtigkeit. schwarz

geworden.

Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche. Neubaufeuchte mit Schimmelbildung Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in 8 Räumen eines Einfamilienhauses wegen undichten Daches.
Ein Baumangel kann auch darin liegen, wenn später ein Isolierglasfenster in die gemieteten Räume eingebaut wird und deswegen nun Außenwände eine schlechtere Außenisolierung aufweisen. Isolierglasfenster Das kann zu Eindringen von Feuchtigkeit führen Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten, dann muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären und informieren. Tut er das nicht und kommt es zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, ist der Vermieter verantwortlich und nicht der Mieter Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster aufgefordert hat. Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen einen Baumangel auszugleichen. Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung. Ist eine Wohnung komplett sanierungsbedürftig und eigentlich nicht mehr bewohnbar, da in allen Räumen Feuchtigkeit und Schimmel vorhanden sind, dann kann die Miete sogar um 80 Prozent gemindert werden.
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