zu den Nebenkosten gehören
auch Müllgebühren
Müllgebühren sind Nebenkosten welche pro
Kopf oder Wohnfläche auf die Mieter
umgelegt werden können.
Im Mietvertrag ist angegeben, nach welcher
Methode die Nebenkosten aufgeteilt werden.
Vermieter erhalten von der Stadt einen
Abgabebescheid über die Kosten für den
Müll. Meistens wird nach Größe der
Mülltonne abgerechnet.
Auch wenn nachweislich kein Restmüll
anfällt, müssen Müllgebühren gezahlt
werden.
Stellt der Vermieter keine Mülltonne zur
Verfügung, kann ein Mieter die Miete
mindern. Jedenfalls dann, wenn er auch
Müllgebühren über die Nebenkosten zahlen
muss. Gerichte haben eine Mietminderung
von 5 Prozent anerkannt.
Verteilung der Müllgebühren auf die
Mieter
Der Vermieter kann die Verteilung der
Nebenkosten (Müllgebühren) dann einseitig
ändern, wenn er die Kosten der Müllabfuhr
den unterschiedlichen Anteilen der Mieter an
der Müllverursachung entsprechend umlegen
will.
Zu den Müllgebühren können
gehören:
•
Müllabfuhr,
•
Betrieb von Müllschluckern und
•
Müllabsauganlagen
•
Entsorgung von Gartenabfällen
•
Reinigung der Tonnen
Vermieter müssen darauf achten, dass die
Kosten für die Müllentsorgung wirtschaftlich
angemessen sind.
Die Größe der Müllcontainer muss dem
tatsächlichen Verbrauch angepasst sein.
Zu hoher Restmüll durch falsche
Trennung muss vermieden werden. Es
muss sichergestellt sein, dass keine
fremden Personen ihren Müll in den
eigenen Tonnen entsorgen.
Leitet der Vermieter oder der Verwalter keine
Maßnahmen ein, um zu hohe Ausgaben
durch solche Fälle zu senken, dann müssen
Mieter die Gebühren nicht in voller Höhe
bezahlen.
Der Vermieter muss seinen Mietern auf jeden
Fall eine Restmülltonne und eine
Biomülltonne bereitstellen.
Welche Müllkosten müssen
Mieter nicht zahlen?
Die Kosten für die Anschaffung von
Abfallbehälter, Mülltonnen und
Sammelmüllbehälter dürfen nicht auf die
Mieter verteilt werden.
Sollte der Vermieter bei ständiger
Überfüllung der Abfallbehälter nichts
unternehmen, verstößt er gegen den
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, was einen
Mangel darstellt. Mieter können die Miete
mindern oder sich Mehrkosten, durch eigene
Entsorgung entstanden, vom Vermieter
ersetzen lassen.
Vermieter müssen regelmäßig prüfen, ob die
Größen der Mülltonnen ausreichend sind
aber auch, ob eventuell kleinere Behälter
ausreichen, um die Kosten zu senken.
Ein Mieter, der seine Wohnung wenig nutzt
und wenig Müll verursacht, hat keinen
Anspruch auf Änderung des
Verteilungsschlüssels.
Grundgebühren für Müll
Für Müll fällt eine Grundgebühr pro Wohnung
und eine Gebühr pro Leerung einer Tonne
an.
•
Bei den Müllkosten ist die Verteilung der
Kosten nach der Personenzahl gerechter.
•
Für leerstehende Wohnungen muss der
Vermieter die Kosten übernehmen.
•
Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine
eigene Mülltonne.
•
Gesetzlich muss der Vermieter eine
Restmüll- und eine Biotonne zur
Verfügung stellen. Für Altpapier gilt das
nicht.
•
Der Vermieter kann festlegen, dass die
Mieter für das Rausstellen und Reinholen
der Mülltonnen verantwortlich sind.
Haben Mieter Anspruch auf eine
bestimmte Größe einer Mülltonne?
Ein Mindestvolumen von 20 Litern pro
Person bei 14-tägiger Abfuhr sollte
eingehalten werden. Für einen 4-Personen
Haushalt sollte ein 80 Liter Behälter für den
Restmüll zur Verfügung gestellt werden.
•
Personen: 2
Gesamtvolumen: 80 l
•
Personen: 3
Gesamtvolumen: 120 l
•
Personen: 4
Gesamtvolumen: 160 l
•
Personen: 5
Gesamtvolumen: 200 l
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