Der Mieter hat ein Recht auf Untervermietung, wenn er persönliche Gründe hat. Zum Beispiel, wenn er einen Lebenspartner aufnehmen will oder aus finanziellen Gründen. Der Vermieter darf nicht ohne wichtigen Grund seine Zustimmung zur Untervermietung verweigern.

Will der Mieter die Zustimmung des Vermieters haben, muss er

einen Mieter namentlich benennen. Das gilt auch für Geschwister,

Eltern und Lebenspartner.

Wann darf der Vermieter eine Untervermietung ablehnen? bei Überbelegung der Wohnung wenn die Person des Untermieters für den Vermieter unzumutbar wäre. wenn die Wohnung komplett untervermietet werden soll Wenn der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigert: Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kann bei einem Zeitmietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wenn der Mieter ohne Zustimmung untervermietet. Eine Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt zur fristlosen Kündigung.

Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter

Gibt ein Mieter seine Wohnung auf und zieht ins Ausland, dann darf er die Wohnung nicht einfach weitergeben und Familienmitgliedern zum Wohnen überlassen. Auch, wenn die Familie die Miete zahlt oder der Mieter selbst die Miete weiterzahlt, ist das nicht erlaubt und geht nur mit Zustimmung des Vermieters.
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haben, muss er einen Mieter namentlich

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Wann darf der Vermieter eine Untervermietung ablehnen? bei Überbelegung der Wohnung wenn die Person des Untermieters für den Vermieter unzumutbar wäre. wenn die Wohnung komplett untervermietet werden soll Wenn der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigert: Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kann bei einem Zeitmietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wenn der Mieter ohne Zustimmung untervermietet. Eine Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt zur fristlosen Kündigung.
Gibt ein Mieter seine Wohnung auf und zieht ins Ausland, dann darf er die Wohnung nicht einfach weitergeben und Familienmitgliedern zum Wohnen überlassen. Auch, wenn die Familie die Miete zahlt oder der Mieter selbst die Miete weiterzahlt, ist das nicht erlaubt und geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

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