Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Reparatur Einbauküche Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung undichte Fenster Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen

Besichtigungsrecht des Vermieters

Gibt es im Mietvertrag keine Regelung darüber, wann und wie oft der Vermieter die Wohnung besichtigen darf, muss der Mieter während des gesamten Mietverhältnisses keine Besichtigung zulassen. Laut Grundgesetz hat der Mieter ein Recht auf Privatsphäre. Nur in konkreten Fällen darf der Vermieter in die Wohnung. Das kann z. B. bei Verdacht auf Verwahrlosung oder unerlaubter Untervermietung der Fall sein. Lässt der Mieter ihn aber auch bei diesen Gründen nicht in die Wohnung, muss er sich eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken. Nur damit darf er in die Wohnung, wenn der Mieter den Zutritt verweigert. Er darf also sein Recht nicht mit Gewalt ausüben.

Besichtigungszeiten

Ein Besichtigungsrecht besteht auch bei geplanter Weitervermietung. Das gilt dann für Mietinteressenten. Die Besichtigungszeiten sollen in in der Regel wochentags von 10-13 und 15-18 Uhr sein. Besichtigungen sollen nur zu dem Mieter genehmen Zeiten stattfinden (z.B. wegen Berufstätigkeit nur samstags) und nicht häufiger als etwa alle 14 Tage nach Vorankündigung. Er muss eine Besichtigung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, ankündigen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminvereinbarung innerhalb von vier Tagen verlangt werden. Es reicht aus, wenn der Mieter einmal wöchentlich für drei Stunden die Besichtigung ermöglicht. Es ist ausreichend, wenn ein Mieter einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung der Wohnung, zwecks Weitervermietung oder Verkauf, zulässt. Jedenfalls dann, wenn er in der zurückliegenden Zeit schon ständig Besichtigungen geduldet hat. Der Vermieter muss bei der Terminvereinbarung auf den Mieter Rücksicht nehmen. Wenn der Mieter berufstätig ist, kann er verlangen, dass er den Termin zur Besichtigung drei bis vier Tage vorher ankündigt. Besichtigungsrecht im Mietvertrag
Mit Besichtigungsrecht darf der Mieter auf folgenden Gründen in die Wohnung: - Begutachtung von Mängeln, - Routinemäßige Überprüfung der Wohnung auf Mängel bzw. wegen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen - begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung z.B. Untervermietung, - ohne Genehmigung Baumaßnahmen vorgenommen, - gesammelter Müll, o. ä., - die Wohnung soll neu vermessen werden oder Handwerker, Sachverständige, Architekten u. ä. wollen einen Kostenvoranschlag bzw. Baupläne erstellen - oder Mängel begutachten bzw. beseitigen. - Wenn der Mieter für mehrere Tage abwesend ist, sollte er dem Vermieter unbedingt eine Person seines Vertrauens benennen, die einen Zweitschlüssel für die Wohnung hat und in Dringlichkeitsfällen Zutritt gewähren kann. Sonst kann der Mieter für entstehende Schäden haftbar gemacht werden! Aufbrechen darf der Vermieter die Wohnung nur dann, wenn er Polizei bzw. Feuerwehr hinzuzieht. Bei Gefahr im Verzug dürfte aber auch jeder andere in die Wohnung, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein Recht zum Betreten der Mietwohnung ganz allgemein „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Der Vermieter hat kein Besichtigungsrecht, wenn er keine Gründe hat. Ein Besichtigungsrecht, nur um zu sehen, wie die Wohnung aussieht oder was der Mieter so treibt, gibt es nicht. Der Vermieter hat immer das Recht, bei Gefahr im Verzug, die Wohnung zu betreten. Auch wenn er das eigentlich vom Gesetz her nicht darf. Gefahr im Verzug kann z. B. bei einem Wasserschaden, eingefrorene Rohre oder Brand bestehen. Wechselt die Hausverwaltung stellt das keinen Berechtigungsgrund dar, besichtigen zu müssen.
Nebenkostenrechner
Nebenkostenrechner
Rechtsanwälte Büro Recht Gesetze Urteile Bild AMK Logo
RECHTSPORTAL
Recht Ratgeber Nebenkostenabrechnungs/Programm Formulare Mieterhöhung berechtigt?
39,90 11,40 €
NEU
USB Stick kostenlos
Online verfügbar
erhältlich
als Download auf CD auf USB Stick
Bewertung amk
nutzbar auch mit dem Smartphone
zum Sonderpreis
noch bis:
Ratgeber Mietrecht Mietrecht Download
Gibt es im Mietvertrag keine Regelung darüber, wann und wie oft der Vermieter die Wohnung besichtigen darf, muss der Mieter während des gesamten Mietverhältnisses keine Besichtigung zulassen. Laut Grundgesetz hat der Mieter ein Recht auf Privatsphäre. Nur in konkreten Fällen darf der Vermieter in die Wohnung. Das kann z. B. bei Verdacht auf Verwahrlosung oder unerlaubter Untervermietung der Fall sein. Lässt der Mieter ihn aber auch bei diesen Gründen nicht in die Wohnung, muss er sich eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken. Nur damit darf er in die Wohnung, wenn der Mieter den Zutritt verweigert. Er darf also sein Recht nicht mit Gewalt ausüben.

Besichtigungszeiten

Ein Besichtigungsrecht besteht auch bei geplanter Weitervermietung. Das gilt dann für Mietinteressenten. Die Besichtigungszeiten sollen in in der Regel wochentags von 10-13 und 15-18 Uhr sein. Besichtigungen sollen nur zu dem Mieter genehmen Zeiten stattfinden (z.B. wegen Berufstätigkeit nur samstags) und nicht häufiger als etwa alle 14 Tage nach Vorankündigung. Er muss eine Besichtigung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, ankündigen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminvereinbarung innerhalb von vier Tagen verlangt werden. Es reicht aus, wenn der Mieter einmal wöchentlich für drei Stunden die Besichtigung ermöglicht. Es ist ausreichend, wenn ein Mieter einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung der Wohnung, zwecks Weitervermietung oder Verkauf, zulässt. Jedenfalls dann, wenn er in der zurückliegenden Zeit schon ständig Besichtigungen geduldet hat. Der Vermieter muss bei der Terminvereinbarung auf den Mieter Rücksicht nehmen. Wenn der Mieter berufstätig ist, kann er verlangen, dass er den Termin zur Besichtigung drei bis vier Tage vorher ankündigt. Besichtigungsrecht im Mietvertrag

Besichtigungsrecht des Vermieters

Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein Recht zum Betreten der Mietwohnung ganz allgemein „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Der Vermieter hat kein Besichtigungsrecht, wenn er keine Gründe hat. Ein Besichtigungsrecht, nur um zu sehen, wie die Wohnung aussieht oder was der Mieter so treibt, gibt es nicht. Der Vermieter hat immer das Recht, bei Gefahr im Verzug, die Wohnung zu betreten. Auch wenn er das eigentlich vom Gesetz her nicht darf. Gefahr im Verzug kann z. B. bei einem Wasserschaden, eingefrorene Rohre oder Brand bestehen. Wechselt die Hausverwaltung stellt das keinen Berechtigungsgrund dar, besichtigen zu müssen.
Mit Besichtigungsrecht darf der Mieter auf folgenden Gründen in die Wohnung: - Begutachtung von Mängeln, - Routinemäßige Überprüfung der Wohnung auf Mängel bzw. wegen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen - begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung z.B. Untervermietung, - ohne Genehmigung Baumaßnahmen vorgenommen, - gesammelter Müll, o. ä., - die Wohnung soll neu vermessen werden oder Handwerker, Sachverständige, Architekten u. ä. wollen einen Kostenvoranschlag bzw. Baupläne erstellen - oder Mängel begutachten bzw. beseitigen. - Wenn der Mieter für mehrere Tage abwesend ist, sollte er dem Vermieter unbedingt eine Person seines Vertrauens benennen, die einen Zweitschlüssel für die Wohnung hat und in Dringlichkeitsfällen Zutritt gewähren kann. Sonst kann der Mieter für entstehende Schäden haftbar gemacht werden! Aufbrechen darf der Vermieter die Wohnung nur dann, wenn er Polizei bzw. Feuerwehr hinzuzieht. Bei Gefahr im Verzug dürfte aber auch jeder andere in die Wohnung, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Nebenkostenrechner
Nebenkostenrechner
Nebenkostenabrechnungs/Programm Formulare Mieterhöhung berechtigt?
39,90 11,40 €
NEU
USB Stick kostenlos
Online verfügbar
erhältlich
als Download auf CD auf USB Stick
nutzbar auch mit dem Smartphone
zum Sonderpreis
noch bis:
Ratgeber Mietrecht Mietrecht Download  neue Gesetze Bild oben AMK Logo Gesetze Bücher