Zimmerlautstärke ist, wenn normale Wohngeräusche nicht in die Nachbarwohnung dringen.Lautstärken, die einen Wert von 40 dB tagsüber bzw. 30 dB nachts überschreiten, überschreiten die Zimmerlautstärke.
Lärm in Ruhezeiten
Von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr ist das Singen und das Benutzen von Musikinstrumenten auch dann erlaubt, wenn es Nachbarn hören können. In der Mittagsruhe und auh nachts darf keine hörbare Musik gespielt werden.MusikinstrumenteMieter dürfen bis zu 90 Minuten pro Tag in ihrer Wohnung Klavier spielen, sogar wenn es die Nachbarn nervt. Auch Fingerübungen sind in dieser Zeit erlaubt. Der Musikant muss jedoch Rücksicht nehmen und bei seinen Übungen die allgemeinen Ruhezeiten beachten. Lärm GarageNächtlicher Lärm von Garagentoren berechtigt die Mieter der direkt oberhalb der Garagen befindlichen Wohnungen zu einer Mietminderung von 10 Prozent. Hier handelt es sich um Ruhestörung.
Ruhestörung durch Kinderlärm
Der durch Nachbar- Kinder verursachte normale Spiellärm muss zumindest tagsüber hingenommen werden, sogar zur Mittagszeit.
Mietminderung bei Kinderlärm
Eine Mietminderung ist bei Ruhestörung durch Kinderlärm möglich, wenn Kinder übermäßigen und vermeidbaren Lärm, während der allgemeinen Ruhezeiten, z.B. durch das Springen von Stühlen usw., verursachen. Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieterkinder und fremde Kinder hier auch spielen. Eine Schaukel darf aufgestellt werden.Die Bewohner eines größeren Mietshauses müssen Lärm wie Kindergeschrei, Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen von Gegenständen dulden.Ein Mieter muss das Lachen, Weinen und Schreien von Kindern auch nachts als natürliches Verhalten des Kindes dulden. Wenn aber kleine Kinder schreien und Lärm machen, weil die Eltern sie vernachlässigen oder wenn ältere Kinder und Jugendliche übermäßigen Lärm in der Wohnung verursachen, dann sollte das gemeldet werden.Fußball spielen in der Wohnung, von Tischen und Stühlen springen usw. ist nicht erlaubt. Bei extremen Lärmstörungen haben Mieter unter Umständen das Recht, die Miete zu kürzen. Das Fahren mit Rollerskates in der Wohnung muss nicht geduldet werden.Kellerräume und Treppenhäuser sind nicht zum Spielen da.Die Mitmieter können dem Vermieter nicht verbieten lassen, einen Sandkasten aufzustellen.
Zimmerlautstärke ist, wenn normale Wohngeräusche nicht in die Nachbarwohnung dringen.Lautstärken, die einen Wert von 40 dB tagsüber bzw. 30 dB nachts überschreiten, überschreiten die Zimmerlautstärke.
Lärm in Ruhezeiten
Von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr ist das Singen und das Benutzen von Musikinstrumenten auch dann erlaubt, wenn es Nachbarn hören können. In der Mittagsruhe und auh nachts darf keine hörbare Musik gespielt werden.MusikinstrumenteMieter dürfen bis zu 90 Minuten pro Tag in ihrer Wohnung Klavier spielen, sogar wenn es die Nachbarn nervt. Auch Fingerübungen sind in dieser Zeit erlaubt. Der Musikant muss jedoch Rücksicht nehmen und bei seinen Übungen die allgemeinen Ruhezeiten beachten. Lärm GarageNächtlicher Lärm von Garagentoren berechtigt die Mieter der direkt oberhalb der Garagen befindlichen Wohnungen zu einer Mietminderung von 10 Prozent. Hier handelt es sich um Ruhestörung.
Ruhestörung durch Kinderlärm
Der durch Nachbar- Kinder verursachte normaleSpiellärm muss zumindest tagsüber hingenommen werden, sogar zur Mittagszeit.
Mietminderung bei Kinderlärm
Eine Mietminderung ist bei Ruhestörung durch Kinderlärm möglich, wenn Kinder übermäßigen und vermeidbaren Lärm, während der allgemeinen Ruhezeiten, z.B. durch das Springen von Stühlen usw., verursachen. Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieterkinder und fremde Kinder hier auch spielen. Eine Schaukel darf aufgestellt werden.Die Bewohner eines größeren Mietshauses müssen Lärm wie Kindergeschrei, Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen von Gegenständen dulden.Ein Mieter muss das Lachen, Weinen und Schreien von Kindern auch nachts als natürliches Verhalten des Kindes dulden. Wenn aber kleine Kinder schreien und Lärm machen, weil die Eltern sie vernachlässigen oder wenn ältere Kinder und Jugendliche übermäßigen Lärm in der Wohnung verursachen, dann sollte das gemeldet werden.Fußball spielen in der Wohnung, von Tischen und Stühlen springen usw. ist nicht erlaubt. Bei extremen Lärmstörungen haben Mieter unter Umständen das Recht, die Miete zu kürzen. Das Fahren mit Rollerskates in der Wohnung muss nicht geduldet werden.Kellerräume und Treppenhäuser sind nicht zum Spielen da.Die Mitmieter können dem Vermieter nicht verbieten lassen, einen Sandkasten aufzustellen.