Zimmerlautstärke ist gegeben, wenn sie dem
Mieter ein befriedigendes Hörerlebnis gestattet
und auch noch als normales Wohngeräusch in
die Nachbarwohnung dringt. LG Hamburg
Die Mitmieter können dem Vermieter nicht
verbieten lassen, einen Sandkasten aufzustellen
(AG Aachen).
Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieterkinder
und fremde Kinder hier auch spielen. Eine
Schaukel darf aufgestellt werden (AG Darmstadt).
Die Bewohner eines größeren Mietshauses
müssen Lärm wie Kindergeschrei,
Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen
von Gegenständen dulden.
Ein Mieter muss das Lachen, Weinen und
Schreien von Kindern auch nachts als
natürliches Verhalten des Kindes dulden.
Dieser Kinderlärm ist hinzunehmen.
Nach einem Urteil des AG Trier darf daher in
solchen Fällen die Miete nicht gemindert werden.
Wenn aber kleine Kinder schreien und Lärm
machen, weil die Eltern sie vernachlässigen oder
ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen oder
wenn ältere Kinder und Jugendliche übermäßigen
Lärm in der Wohnung verursachen.
Fußball spielen in der Wohnung, von Tischen und
Stühlen springen usw. ist es nicht mehr erlaubt.
Bei extremen Lärmstörungen haben Mieter unter
Umständen das Recht, die Miete zu kürzen.
Das Fahren mit Rollerskates in der Wohnung
muss nicht geduldet werden.
Kellerräume und Treppenhäuser sind nicht zum
Spielen da.
Der durch Nachbar- Kinder verursachte normale
Spiellärm muss zumindest tagsüber
hingenommen werden, sogar zur Mittagszeit,
Oberlandesgericht Düsseldorf
Von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr ist
das Singen und das Benutzen von
Musikinstrumenten auch dann erlaubt, wenn
es Nachbarn hören können.
Mieter dürfen bis zu 90 Minuten pro Tag in ihrer
Wohnung Klavier spielen, sogar wenn es die
Nachbarn nervt. Auch Fingerübungen sind in
dieser Zeit erlaubt. Der Musikant muss jedoch
Rücksicht nehmen und bei seinen Übungen die
allgemeinen Ruhezeiten beachten. AG Frankfurt
Nächtlicher Lärm von Garagentoren berechtigt die
Mieter der direkt oberhalb der Garagen
befindlichen Wohnungen zu einer Mietminderung
von 10 Prozent. Hier handelt es sich um
Ruhestörung (LG Berlin).
Eine Mietminderung ist bei Ruhestörung durch
Kinderlärm möglich, wenn Kinder übermäßigen
und vermeidbaren Lärm, während der
allgemeinen Ruhezeiten, z.B. durch das Springen
von Stühlen usw., verursachen. LG Köln
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