Es gibt kein grundsätzliches Recht des Mieters, mit dem Nachmieter einen Vertrag über den Erwerb von Wohnungseinbauten abzuschließen.
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Unter
Abstand versteht man einen Betrag, den der Nachmieter dem Vormieter bezahlt,
damit dieser die Wohnung frei macht. Eine Abstandszahlung gilt in Deutschland
aber als sittenwidrig und ist darum verboten.
Anders sieht es mit den Ablösezahlungen aus, die Vormieter zum Beispiel für die eingebaute Küche verlangen. Wer also dem Vormieter für eine Küchenzeile 1000 Euro bezahlt und später merkt, dass sie nur noch 500 Euro wert ist, kann den Differenzbetrag von 500 Euro zurück verlangen. Dabei richtet sich der Zeitwert grundsätzlich nach
Ein Vermieter darf nicht unter dem Vorwand der Modernisierung verlangen, dass der Mieter auf seine Kosten eine komplett neue Küchenzeile kaufen muss, wenn die Küche weitgehend funktionsfähig ist.LG Hamburg 311 S 101/02
Ein Mieter muss nicht ohne weiteres den Einbau einer neuen, aber nicht gleichwertigen Einbauküche dulden. Landgericht Hamburg (311 S 101/02).
Soll
eine Wohnung laut Mietvertrag über eine Einbauküche verfügen,
kann der Mieter die monatliche Mietzahlung auf Null reduzieren, falls die
Einbauküche fehlt. (Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 25. Februar
1997 - 1 S 397/96)
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