Mietminderung, undichte Fenster, Feuchtigkeit, Zugluft, Minderung Miete Fenster


 

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Ersetzt ein Vermieter alte, verrottete Fenster durch eine moderne Isolierverglasung, so darf er bei einer Mieterhöhung nicht die dafür anfallenden Kosten zugrunde legen.
Stattdessen muss der Eigentümer einen angemessenen Abzug in Höhe der ansonsten entstandenen Instandsetzungskosten für die alten Fenster vornehmen.
AG Bremerhaven
23.02.1999
52 C 1898/98
 
 

Die Fenster sind im schlechten Zustand und deshalb luftdurchlässig und schwer schließbar.
10% Mietminderung
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AG Münster, Urteil vom 20.07.1982 - 3 C 20/82, WM 1982, S. 254
10 %Mietminderung

Der Zustand des Fensters, durch das ungehindert in ein Haus eingedrungen werden kann, rechtfertigt eine Minderung von 10%.
AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 14.12.1977 - 16 C 696/76, WM 1980, S. 17.

 


 
 
 

Tauscht ein Vermieter kaputte einfache Fenster gegen neue, isolierverglaste Fenster aus, darf er die Kosten dieser Modernisierungsmaßnahme nur dann auf die Mieter umlegen, wenn er davon die Summe abzieht, die die Instandsetzung der alten Fenster (wahrscheinlich) gekostet hätte (denn Instandhaltungsmaßnahmen muss der Vermieter finanzieren); unterlässt er dies, ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. (Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 23. Februar 1999 - 52 C 1898/98)
 

Undichte Fenster, Wasserschäden nur bei Schlagregen im Wohn- und Schlafzimmer im Fensterbereich, Landgericht Berlin, 18. März 1982
Feuchtigkeit
Werden Feuchtigkeitsschäden nicht durch Baumängel, sondern durch unzureichendes Heizen und Lüften verursacht, sind sie vom Mieter zu beseitigen.
AG Neukölln, Urteil v. 23.7.2002, Az.: 6 C 213/01.

Der Mieter muss den Austausch von intakten Fenstern mit Holzrahmen gegen Fenster mit Kunststoffrahmen nicht dulden. So ein Austausch stellt keine duldungspflichtige Verbesserung dar. Auch eine  einheitliche Gestaltung der Fenster in der Wohnanlage rechtfertigt nicht einen Duldungsanspruch (AG Hamburg, 40b C 389/99,). 
 
 

 
 
 

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