Mietminderung undichte Fenster
Ersetzt ein Vermieter alte, verrottete Fenster durch eine moderne
Isolierverglasung, so darf er bei einer Mieterhöhung nicht die dafür anfallenden
Kosten zugrunde legen.
Stattdessen muss der Eigentümer einen angemessenen Abzug in Höhe der
ansonsten entstandenen Instandsetzungskosten für die alten Fenster
vornehmen. AG Bremerhaven
Sind die Fenster im schlechten Zustand und deshalb luftdurchlässig und schwer
schließbar. Ist eine Mietminderung von 10 Prozent gerechtfertigt. AG Münster
Der Zustand des Fensters, durch das ungehindert in ein Haus eingedrungen
werden kann, rechtfertigt eine Minderung von 10%.
AG Bergisch Gladbach
Tauscht ein Vermieter kaputte einfache Fenster gegen neue, isolierverglaste
Fenster aus, darf er die Kosten dieser Modernisierungsmaßnahme nur dann auf
die Mieter umlegen, wenn er davon die Summe abzieht, die die Instandsetzung
der alten Fenster (wahrscheinlich) gekostet hätte (denn
Instandhaltungsmaßnahmen muss der Vermieter selbst zahlen); unterlässt er
das, ist eine Mieterhöhung unwirksam. (Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven
Werden Feuchtigkeitsschäden nicht durch Baumängel, sondern durch
unzureichendes Heizen und Lüften verursacht, sind sie vom Mieter zu
beseitigen. Eine Mietminderung ist nicht möglich. AG Neukölln, Urteil v.
23.7.2002, Az.: 6 C 213/01
Fenster in Altbauten
Mieter einer Altbauwohnung können nicht die Miete mindern, wenn es durch die
Fenster zieht. Auch besteht kein Anspruch auf eine Modernisierung der Fenster.
Landgericht Karlsruhe (Az. 9 S 157/05).
Erlischt eine im Abstand von bis zu 15 cm vor dem Fenster aufgestellte Kerze,
kann die Miete gemindert werden. Denn das deutet auf undichte Fenster hin.
Landgericht (LG) Berlin, Az.: 64 S 266/97).
Wer in einen Altbau zieht, muss damit rechnen und leben, dass die Ausstattung
nicht modernsten Ansprüchen genügt. Auch wenn die Wohnung „zugig“ sei, so
sei sie damit jedoch nicht mit einem erheblichen Mangel behaftet, der zu einer
Mietminderung berechtigen würde.
Denn Mieter können immer nur den Standard erwarten, welcher der üblichen
Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Und dabei muss stets auch
das Alter des Mietshauses berücksichtigt werden.
Eine Tauwasserbildung bei alten Kastenfenstern ist kein Mietmangel. Bei
Altbauten ist die Bildung von Tauwasser üblich.
Der Mieter muss ausreichend lüften und dabei Besonderheiten der Wohnung
beachten. Bei alten Fenstern, die ohnehin nicht dicht schließen, muss er z.B.
weniger lüften als bei neuen Doppelfenstern mit Gummidichtung, die einen fast
hermetischen Außenabschluss bilden. (LG Hannover WM 85, 22)
Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass er sein
Lüftungsverhalten ändern muss, wenn neue Fenster eingebaut wurden. (LG
Lübeck WM 90, 202)
Der Mieter muss den Austausch von intakten Fenstern mit Holzrahmen gegen
Fenster mit Kunststoffrahmen nicht dulden. So ein Austausch stellt keine
duldungspflichtige Verbesserung dar. Auch eine einheitliche Gestaltung der
Fenster in der Wohnanlage rechtfertigt nicht einen Duldungsanspruch (AG
Hamburg, 40b C 389/99).
Weitere Urteile Mietminderung bei undichten Fenstern
Schimmel im Bad, Feuchtigkeit im Kinderzimmer, Küche und Bad...30 Prozent
Mietminderung / Az. 26 C 281/93 Amtsgericht Potsdam
Fehlender Kitt und mangelhafte Dichtungen an den Fenstern einer Wohnung
sind Mängel der Mietsache, die eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen
/Az. 3 C 3583/05 Amtsgericht Münster
Verrottete Fensterrahmen sind ein Mangel der Mietsache, der eine
Mietminderung in Höhe von 20 % rechtfertigt.
Az. 307 S 46/97 20 Landgericht Hamburg
Sind die Fenster von Außentüren einer Mietwohnung nicht ordnungsgemäß
verdichtet, sodass nicht nur ein Luftaustausch stattfindet sondern Zugluft
entsteht, so kann der Mieter die Minderung der Miete um 20 % verlangen.
(Landgericht Kassel)
Es handelt sich um einen Mangel an der Mietsache, wenn Zugluft in der
Wohnung entsteht, da es durch den entstehenden Wärmeverlust zu einer
Energieverschwendung kommt. (Amtsgericht Hamburg)
Vorschau Ratgeber!
Neu im Mietrecht 2013!