Abfluss
Besonders in Altbauten sind Abflussverstopfungen nicht selten. Der Vermieter
ist zur Behebung des Schadens verpflichtet. Nur wenn der Vermieter beweisen
kann, dass der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, muss er die
Kosten tragen.
Mietvertragliche Regelungen, nach denen alle Mieter sich anteilig an
den Kosten der Beseitigung einer Verstopfung der Hauptabwasserleitung zu
beteiligen haben, sind im Formularmietvertrag unwirksam.
Vermieter sind nicht verpflichtet, Abflussrohre regelmäßig prüfen oder reinigen zu lassen. Häufen sich aber Rohrverstopfungen, muss der Vermieter etwas unternehmen.
Abflussrohrverstopfung durch Papiermengen
Broschüre
"Mietrecht" anfordern!
(wird sofort per Email geschickt)