| Broschüre
"Mietrecht" anfordern!
(wird sofort per Email geschickt)
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Abfluss Besonders in Altbauten sind Abflussverstopfungen nicht selten. Der Vermieter
ist zur Behebung des Schadens verpflichtet. Nur wenn der Vermieter beweisen
kann, dass der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, muss er die
Kosten tragen.
Vermieter sind nicht verpflichtet, Abflussrohre regelmäßig prüfen oder reinigen zu lassen. Häufen sich aber Rohrverstopfungen, muss der Vermieter etwas unternehmen. Abflussrohrverstopfung durch Papiermengen
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Wenn ein Besitzer sein Garagentor nur mit Gequietsche öffnen kann,
darf er es zwischen 22 und 6 Uhr nicht benutzen (OLG Düsseldorf Az 5 Ss56/91)