Mietminderung Abfluss, Abflussverstopfung, Kosten Vermieter, Verstopfung

   
 

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Abfluss

Besonders in Altbauten sind Abflussverstopfungen nicht selten. Der Vermieter ist zur Behebung des Schadens verpflichtet. Nur wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, muss er die Kosten tragen.
Mietvertragliche Regelungen, nach denen alle Mieter sich anteilig an den Kosten der Beseitigung einer Verstopfung der Hauptabwasserleitung zu beteiligen haben, sind  im Formularmietvertrag unwirksam.

Vermieter sind nicht verpflichtet, Abflussrohre regelmäßig prüfen oder reinigen zu lassen. Häufen sich aber Rohrverstopfungen, muss der Vermieter etwas unternehmen.

Abflussrohrverstopfung durch Papiermengen
 
 
 

 


 
 
 
 

 

 

 

 

 

 


 
 
  Wenn ein Besitzer sein Garagentor nur mit Gequietsche öffnen kann, darf er es zwischen 22 und 6 Uhr nicht benutzen (OLG Düsseldorf Az 5 Ss56/91)
 

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