Mietminderung Abfluss, Abflussverstopfung, Kosten Vermieter, Verstopfung

  
  

Abfluss

Besonders in Altbauten sind Abflussverstopfungen nicht selten. Der Vermieter ist zur Behebung des Schadens verpflichtet. Nur wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, muss er die Kosten tragen.
Mietvertragliche Regelungen, nach denen alle Mieter sich anteilig an den Kosten der Beseitigung einer Verstopfung der Hauptabwasserleitung zu beteiligen haben, sind  im Formularmietvertrag unwirksam.

Vermieter sind nicht verpflichtet, Abflussrohre regelmäßig prüfen oder reinigen zu lassen. Häufen sich aber Rohrverstopfungen, muss der Vermieter etwas unternehmen.

Abflussrohrverstopfung durch Papiermengen
 

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