Mietminderung Abfluss verstopft
Mietminderung Abfluss, verstopft, Kosten für den Vermieter bei Verstopfung
Abfluss verstopft
Besonders in Altbauten sind Abflussverstopfungen nicht selten. Der Vermieter ist zur
Behebung des Schadens verpflichtet. Nur wenn der Vermieter beweisen kann, dass der
Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, muss er die Kosten tragen.
Mietvertragliche Regelungen, nach denen alle Mieter sich anteilig an den Kosten der
Beseitigung einer Verstopfung der Hauptabwasserleitung zu beteiligen haben, sind im
Formularmietvertrag unwirksam.
Vermieter sind nicht verpflichtet, Abflussrohre regelmäßig prüfen oder reinigen zu lassen.
Häufen sich aber Rohrverstopfungen, muss der Vermieter etwas unternehmen.
Abflussrohrverstopfung durch Papiermengen
Verstopft ein Abwasserrohr so steht außer Frage, dass dieser Mangel durch den Mieter
oder Besucher verursacht worden ist. Denn ohne die Benutzung wäre es nicht zur
Abflussverstopfung gekommen. Einzustehen hat der Mieter aber für den Mangel nur,
wenn er ihn zu vertreten hat.
Ein Mieter, der so viel Toilettenpapier in den Abfluss stopft, nutzt seine Toilette nicht mehr
vertragsgemäß. Führt das zu einer Verstopfung, muss er seinem Vermieter die Kosten für
die Reparatur erstatten.
Verstopfter Abfluss:
Wenn der Abfluss verstopft ist und ein Mieter deshalb nicht duschen kann, ist eine
Mietminderung von 30% möglich (Urteil AG Köln). Das gilt allerdings nur dann, wenn den
Mieter nachweislich keine Schuld an der Verstopfung trifft.
Abflussstau: Ein gelegentlicher Rückfluss von Fäkalien in der Toilette berechtigen zu 5%
Mietminderung (AG Schöneberg).
Wenn aus der Toilette und der Badewanne wegen defekter Installation Fäkalien austreten,
berechtigt das zu einer Mietminderung in Höhe von 38% (AG Groß-Gerau).
Eine Minderung von 20 % ist gerechtfertigt, wenn Abwasser der oberen Wohnung in die
Toilette des darunter liegenden Wohnungsinhabers fließt, (AG Berlin-Neuköln (Az. : 8 C
473/81)
Ist der Badewannenabfluss verstopft oder defekt, ist eine Minderung zwischen 7,5 % und
3 % möglich (LG Potsdam, Az. : 2 C 484/89;
Kann der Vermieter nachweisen, dass die Verstopfung des Abflusses von einem Mieter
stammt und schuldhaft von diesem verursacht wurde, haftet dieser Mieter für die Kosten
der Beseitigung. Beispiel: Verursachung durch Einbringung von Katzenstreu - nur ein
Mieter im Haus hält eine Katze)
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