Auszug aus der Wohnung vor Mietende, Mieter weiter zahlen

neu!!

Broschüre "Mietrecht" anfordern!
(wird sofort per Email geschickt)
 

 

Zieht der Mieter vor Ablauf des Mietvertrages aus der Wohnung aus, so muss er die Miete  weiter bezahlen.
Das gilt  aber nicht, wenn der Vermieter in dieser Zeit die Wohnung selbst nutzt, etwa indem er sie einem Dritten überlässt oder Renovierungsarbeiten in ihr vornimmt. AG Lörrach C2250/98
 
Als Mieter ist man zu einer Rückgabe der Wohnung erst am letzten Tag des Mietverhältnisses um Mitternacht verpflichtet. Auch dann nicht, wenn der Vermieter noch so dringend irgendwelche Arbeiten vornehmen will.

Die vorzeitige Übergabe auf Verlangen des Vermieters kann als ein mündlich oder konkludent geschlossener Mietaufhebungsvertrag zu diesem Termin bedeuten. Schriftform ist dafür im Gegensatz zur Kündigung nicht erforderlich. Zumindest könnte sich der Mieter auf diesen Standpunkt stellen.

Der kommentarlose Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Hausmeisters ist keine ordnungsgemäße Rückgabe (LG Berlin 63 S 385/02).


 

Lässt der Mieter nach Räumung der Mietwohnung noch einige Gegenstände zurück, endet der Mietvertrag noch nicht. Der Vermieter hat solange einen Anspruch auf Zahlung des Mietzinses, bis der Mieter die in der Wohnung verbliebenen Gegenstände entfernt hat. Gleiches gilt auch, wenn der Mieter zwar alle Gegenstände ausgeräumt, dem Vermieter jedoch nicht die Schlüssel zurückgegeben hat (LG Köln 1 S 331/95).    
 
 

Auszug

Beim Auszug des Mieters ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Es sei denn, der Verbleib einer Einrichtung in der Wohnung wurde vereinbart oder der Mieter hat mit dem Einbau erst einen heute üblichen Standard geschaffen (wie z.B. Einbau eines Badezimmers, Urteil LG Hamburg vom 4.3.2005)

 

 

 

 

Zieht der Mieter vor Ablauf des Mietvertrages aus der Wohnung aus, Auszug,Wohnung