Zahlen muss der Mieter nur, soweit der
Hausmeister typische Hausmeisteraufgaben
erledigt.
Werden in der Nebenkostenabrechnung die
jährlichen Hausmeisterkosten angegeben und
zusätzlich Kosten für Winterdienst und
Hausreinigung berechnet, muss der Vermieter die
Zusammensetzung beider Posten erläutern. Nur so
kann der Mieter erkennen, ob Kosten
möglicherweise doppelt abgerechnet wurden.
Erledigt der Hausmeisterservice seine Aufgaben
nicht ordnungsgemäß, ist der Mieter zu einer
anteiligen Kürzung der in die
Nebenkostenabrechnung eingestellten
Hausmeisterkosten berechtigt.
In einem Wohnhaus mit nur 4 Wohneinheiten ist ein
Hausmeister nicht immer gerechtfertigt.
Hausmeisterkosten im Mietvertrag
Aufgaben Hausmeister
•
Haus - Treppen - und Straßenreinigung,
•
die Gartenpflege
•
die Bedienung und Überwachung der Heizung,
der Warmwasserversorgung und des
Fahrstuhls
•
Eis- und Schneebeseitigung,
•
Gartenpflege,
Ist ein Mieter als Hausmeister angestellt, muss
auch er bei der Nebenkostenabrechnung anteilige
Hausmeisterkosten zahlen.
Haumeisterkosten als Nebenkosten
Die Kosten üblicher Hausmeisterarbeiten sind
dann als Nebenkosten umlagefähig, wenn sie
ortsüblich sind und dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Nicht umlagefähig sind vom Hausmeister erledigte
Verwaltungs- und Reparaturarbeiten sowie die
Anschaffungskosten für Werkzeuge und Geräte
wie Leiter, Besen, Schaufeln, Staubsauger.
Hausmeisterkosten sind umlagefähige
Nebenkosten, wenn das im wirksam vereinbart ist.
Zu den Hausmeisterkosten, die auf
den Mieter umlegbar sind, gehören
nicht:
•
Terminvereinbarungen mit Handwerkern
•
Verteilen von Rundschreiben an die Mieter
•
Wohnungsbesichtigungen und
Wohnungsübergaben Auswechseln von
Glühbirnen
•
Erhaltungsmaßnahmen am Objekt
•
Reparaturen am Objekt Schönheitsreparaturen
•
Telefonkosten,
•
Notdienstreparaturen,
•
Mängelfeststellung,
•
Ablesen von Zählerständen
Kosten für Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten
sind keine Nebenkosten. Wenn ein Hausmeister
solche Arbeiten erledigt, dürfen die Kosten nicht
als Nebenkosten abgerechnet werden.
Was gehört zu den Hausmeisterkosten?
•
nur die Lohn- und Lohnnebenkosten
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