Abflussverstopfung , Abfluss verstopft
Ablesetermin Heizung
Antenne, Kosten Antennenanschluss
Abnahmeprotokoll
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
Miete, Was ist Warmmiete und
Kaltmiete?
Mieterhöhung
Mietvertrag
Mietzahlung
Mietspiegel
Mieterhöhung Mietspiegel
Teppichboden
Treppenhausreinigung
Terrasse
Ungezieferbekämpfung
Untervermietung
Unterschrift Mietvertrag
Vorauszahlungen
Verteilerschlüssel
Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
I
Hausmeisterkosten Mietvertrag, Nebenkosten für Hausmeister, Tätigkeiten Mietrecht
Aufgaben eines Hauswarts sind die in einem Wohn - oder Geschäftshaus üblicherweise anfallenden
körperlichen Arbeiten, wie etwa die Haus - Treppen - und Straßenreinigung, die Gartenpflege sowie die
Bedienung und Überwachung der Heizung, der Warmwasserversorgungsanlage und des Fahrstuhls.
Ist ein Mieter als Hausmeister angestellt, muss auch er bei der Nebenkostenabrechnung anteilige
Hausmeisterkosten zahlen.
Die Kosten üblicher Hausmeisterleistungen sind nur insoweit als Betriebskosten umlagefähig, als sie
ortsüblich sind und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Die Betriebskosten für den Hausmeister dürfen keinesfalls den Betrag von 1 Mark pro Quadratmeter
Wohnfläche monatlich übersteigen. Nicht umlagefähig sind vom Hauswart erledigte Verwaltungs- und
Reparaturarbeiten sowie die Anschaffungskosten für Werkzeuge und Geräte wie Leiter, Besen,
Schaufeln, Staubsauger .
Nimmt der Vermieter bei der Berechnung der Hausmeisterkosten einen Pauschalabzug des nicht
umlagefähigen Verwaltungsanteils vor, muss ersichtlich sein, dass und inwiefern er bei der Errechnung
des Kostenanteils des Mieters diesen Abzug vorgenommen hat. Ferner muss der Vermieter darlegen,
inwiefern er den Abzug für angemessen hält.
Kosten für den Hausmeister sind umlagefähige Nebenkosten, wenn dies im Mietvertrag wirksam
vereinbart ist. Zu den Kosten gehören alle Lohn- und Lohnnebenkosten, also auch Lohnsteuer,
pauschalierte Lohnsteuer, Sozialbeiträge, Urlaubsgeld usw. Zahlen muss der Mieter nur, soweit der
Hausmeister typische Hausmeisteraufgaben erledigt. Das können sein: Haus-, Treppen- und
Straßenreinigung. Im Winter Eis- und Schneebeseitigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung
von technischen Anlagen im Haus, wie Heizung, Warmwasserversorgung oder Fahrstuhl.
Kosten für Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten sind keine Nebenkosten. Soweit ein Hausmeister
derartige Arbeiten erledigt, dürfen die Kosten nicht als Nebenkosten abgerechnet werden..
Sind in den Hausmeisterkosten Anteile für Telefonkosten, Notdienstreparaturen, Überwachung und
Mängelfeststellung, Ablesen von Zählerständen enthalten, müssen die von den Hausmeisterkosten
wieder abgezogen werden.
Werden in der Nebenkostenabrechnung die jährlichen Hausmeisterkosten angegeben und zusätzlich
Kosten für Winterdienst und Hausreinigung berechnet, muss der Vermieter die Zusammensetzung
beider Posten erläutern. Nur so kann der Mieter erkennen, ob Kosten möglicherweise doppelt
abgerechnet wurden.
Erledigt der Hausmeisterservice seine Aufgaben nicht in dem gebotenen Umfang, ist der Mieter zu einer
anteiligen Kürzung der in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Hausmeisterkosten berechtigt.
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