Schadensersatz für Hundegebell in der Nachbarschaft
Wenn die Mieter wegen Hundegebells vom Nachbargrundstück die Miete
mindern, kann der Vermieter vom Hundehalter Schadensersatz verlangen. AG
Köln 130 C 275/00
Der Nachbar ist nur dann verpflichtet Hunde-Gebell hinzunehmen, wenn der
Hund ab und zu laut ist. Dauerbellen ist dagegen nicht erlaubt. Deshalb müssen
Hundehalter insbesondere in der Nachtzeit (21 bis 7 Uhr), zur Mittagszeit und
an Sonn- und Feiertagen für Ruhe sorgen. OLG Hamm 22 U 249/89
Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Bellen täglich oder länger als zehn
Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00
bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten (OLG Hamm, 22 u 265/87).
Mietminderung wegen Hundegebell
Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt
eine Mietminderung. AG Düren, Az.: 8 C 724/88
Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere
Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu
vermeiden und muss hingenommen werden. AG Hamburg-Altona, Az.: 316a C
97/89
Gelegentliches Bellen ist kein Grund eine Haltungsgenehmigung zu widerrufen.
Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Anbellen fremder
Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte
Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in
Kauf genommen worden sind. AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 716c C 114/90
Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund
nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Das würde nämlich nahezu
einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes
Bellen ist nämlich dem Einflussbereich eines Hundehalters entzogen. OLG
Düsseldorf, Az.: 9 U 111/93
Fühlt sich ein benachbarter Mieter von dem allzu starken Hundegebell gestört,
kann dieser berechtigt sein, seine Miete angemessen zu mindern. In diesem Fall
wiederum ist der Vermieter berechtigt, die geminderten Mieteinnahmen dem
“störenden” Hundehalter als Schadensersatz in Rechnung zu stellen
(Amtsgericht Köln, Az. 130 C 275/00).
In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr)
die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen. LG Mainz (6 S 87/94-04/96).
Bei besonders schlimmen Bellern, die auch mitten in der Nacht das halbe Haus
wecken, kann die Miete bis zu 30 Prozent gekürzt werden (DMB)
Das Recht auf eine angemessene Mietminderung.
In der Regel liegt die angemessene Höhe einer Mietminderung bei
Ruhestörung bei 5-10 %. Das gilt auch für Hundegebell.
Der Muster muss die Störung und die Unzumutbarkeit nachweisen können.
Gerade bei Lärmstörungen ist dazu erforderlich, dass (wenn nötig über mehrere
Wochen hinweg) ein sog. Lärmprotokoll angefertigt wird, in dem Beginn, Ende
und Art der Geräusche festgehalten werden.
Der Vermieter muss den Hundehalter, dessen Hund den Lärm verursacht,
auffordern, für Ruhe zu sorgen. Erst, wenn der Vermieter keine Abhilfe schaffen
kann, dann kann der Mieter, die Miete mindern.
Deswegen sollte der Mieter dem Vermieter eine Frist setzen. Erst nach Ablauf
dieser Frist, ist die Mietminderung möglich. Bei ständigem, lautem Bellen eines
Hundes und das während der Mittags- und Nachtruhe ist eine Frist von 3 bis 4
Tagen ausreichend.
Die Höhe der Mietminderung bei Hundegebell richtet sich natürlich auch
danach, wie sehr der Mieter in seinem normalen Alltagsleben beeinträchtigt ist.
Schlafstörungen durch Hundegebell keine Mietminderung bis zu 30 Prozent
rechtfertigen.
Letztlich müsste hier ein Gericht entscheiden. Sicherheitshalber sollte aber erst
einmal nicht mehr als 10 Prozent gemindert werden. Der Mieter sollte abwarten,
wie der Vermieter auf diese Mietminderung reagiert. Kommt keine Reaktion
kann über eine weitere Minderung nachgedacht werden. Dazu empfiehlt es sich
aber anwaltlichen Rat vor Ort aufzusuchen oder den Mieterschutzbund zur Hilfe
zu nehmen.
Hundegebell Mietminderung
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