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Es bleibt eine
freie Entscheidung des Vermieters, ob er die Haltung eines Hundes gestatten
will oder nicht. Dies gilt selbst dann, wenn er in der gleichen Wohnanlage
bereits einzelnen Mietparteien die Hundehaltung gestattet hat. Voraussetzung
allerdings ist, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält, dass eine
Tierhaltung der schriftlichen Genehmigung des Vermieters bedarf. Landgericht
Berlin, 67 S 143/98
Die unerlaubte Haltung von zwei Schäferhunden in einer Ein-Zimmer-Mietwohnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Eine solche Hundehaltung stelle einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietwohnung dar. Bei einer vertragswidrigen
Tierhaltung durch den Mieter richtet sich der Anspruch des Vermieters nicht
nur auf das Unterlassen der Tierhaltung, sondern auch auf die Entfernung
der Tiere.
Verbietet ein Mietvertrag
die Haltung eines Hundes, so kann ein Mieter dennoch einen Hund haben,
wenn alle Mitbewohner des Hauses und Nachbarn damit einverstanden sind.
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Hundehaltung in Mietwohnung Erlaubnis vom Vermieter Verbot Hunde Urteile