Hundehaltung in Mietwohnung Erlaubnis vom Vermieter Verbot Hunde Urteile

 

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Es bleibt eine freie Entscheidung des Vermieters, ob er die Haltung eines Hundes gestatten will oder nicht. Dies gilt selbst dann, wenn er in der gleichen Wohnanlage bereits einzelnen Mietparteien die Hundehaltung gestattet hat. Voraussetzung allerdings ist, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält, dass eine Tierhaltung der schriftlichen Genehmigung des Vermieters bedarf. Landgericht Berlin, 67 S 143/98
 
 
 

Die unerlaubte Haltung von zwei Schäferhunden in einer Ein-Zimmer-Mietwohnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Eine solche Hundehaltung stelle einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietwohnung dar.

Bei einer vertragswidrigen Tierhaltung durch den Mieter richtet sich der Anspruch des Vermieters nicht nur auf das Unterlassen der Tierhaltung, sondern auch auf die Entfernung der Tiere.
Soweit der Mieter sich auf eine jahrelange Duldung durch den Vermieter beruft, kommt es regelmäßig nur auf die positive Kenntnis des Vermieters und nicht etwa eines Mitarbeiters der Hausverwaltung an
 

Verbietet ein Mietvertrag die Haltung eines Hundes, so kann ein Mieter dennoch einen Hund haben, wenn alle Mitbewohner des Hauses und Nachbarn damit einverstanden sind.
Grundsätzlich kann ein Vermieter zwar über die Haltung von Hunden im Haus entscheiden. Jedoch ist die Berufung auf das Verbot im Mietvertrag rechtsmissbräuchlich, wenn alle Bewohner und die Nachbarn mit der Haltung des Hundes einverstanden sind.

 


 
 
 
 
 
 
 
 
 

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