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AntenneGibt es keine Gemeinschaftsantenne für das Mietshaus, darf jeder Mieter seine eigene auf dem Dach montieren, selbst dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich verboten sein sollte. Der Hausbesitzer hat jedoch das Recht zu bestimmen, an welcher Stelle die Antenne angebracht wird. Plant der Vermieter, das Haus an das Kabelnetz anzuschließen, muss der Mieter dies dulden (KG Berlin Az. 8 RE Miet 874/85). Ausländische Mieter haben ein berechtigtes Interesse an der Auswahl zwischen mehreren Heimatprogrammen. Das Informationsbedürfnis geht jedoch nicht so weit, dass ihnen ermöglicht werden muss, schlechthin jedes mittels Parabolantenne verfügbare Programm zu empfangen, wenn über andere Quellen unter Umständen verbunden mit Zusatzkosten eine ausreichende Programmauswahl gewährleistet ist (LG Köln 10 S 314/00 WM 2001, 235). |
Parabolantenne
anbringen, Zustimmung Vermieter, Recht auf Anbringung Antenne