Die Verfliesung im Badewannenbereich und
die Anbringung einer
Badewannenverkleidung ist eine
Wohnwertverbesserung. Ein Vermieter
könnte die Miete wegen Modernisierung
erhöhen.
Duschen in der Badewanne muss ohne
Schimmelbildung möglich sein. Sonst liegt
ein Mangel vor. Der Mieter ist dann nicht
schadensersatzpflichtig bei Schimmelbildung.
Er könnte sogar eine Mietminderung geltend
machen.
Der Einbau einer Badewanne anstelle einer
Dusche ist keine Modernisierung.
Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent
Mietminderung.
Nutzbarkeit einer Badewanne
Die Beschränkung der Mitbenutzbarkeit der
Badewanne auf wenige Stunden freitags und
samstags: rechtfertigt 23 Prozent
Mietminderung.
Es kann prinzipiell nicht vorgeschrieben
werden, wann ein Mieter duschen oder
baden darf. Das gilt auch nachts.
Ist in einer Mietwohnung die einzig
vorhandene Badewanne nicht nutzbar, dann
kann der Mieter die Miete um 33 Prozent
mindern.
Bei einer unzumutbar aufgerauten
Badewanne kann die Miete nur um 3%
gemindert werden. Mietminderung.
Gerichte haben auch folgende
Entscheidungen zur Mietminderung
getroffen:
- Wenn die Dusche defekt ist und der
Boden
deswegen nass wird ( 3 Prozent
Mietminderung)
Wenn die Oberfläche der Badewanne stark
aufgerauht, weil sie der Mieter jahrelang nicht
ordnungsgemäß gereinigt hat, kann der
Vermieter Schadenersatz verlangen.
Verschleiß bei Badewannen
Bei Badwannen, die schon älter sind und
auch schon von unterschiedlichen Mietern
genutzt wurden, sind
Verschleißerscheinungen ganz normal.
Das gilt in erster Linie für Absplitterungen der
Emaille. Denn dadurch entsteht auch der
aufgerauhte Untergrund. Der Vermieter kann
für alte aufgerauhte Badewannen keinen
Schadensersatz verlangen.
Es ist also immer zu entscheiden, ob es sich
um Abnutzung durch gewöhnlichen
Gebrauch handelt, oder um Beschädigungen
die durch unsachgemäßen Gebrauch
entstanden sind.
Lässt der Vermieter einen Acryleinsatz
installieren, der die Wanne um ca. 20 cm
verkleinert, ist eine Mietminderung der Miete
berechtigt, obwohl auch eine kürzere
Badewanne voll benutzbar ist.
Anspruch auf neue Badewanne
Ein Mieter kann vom Vermieter nicht
verlangen, dass dieser die Badewanne
erneuert oder gar eine neue Wanne einbaut.
Auch dann nicht, wenn die Badewanne
bereits abgenutzt ist.
Nur, wenn die Badewanne nach weiterer
Nutzung dann so weit abgenutzt ist, dass sie
gar nicht mehr in Gebrauch genommen
werden kann, muss der Vermieter Abhilfe
schafften.
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