“Die Mietsache ist in dem Zustand, wie
übernommen, zurückzugeben“.
(Der Mieter muss nicht renovieren)
Die Verpflichtung, die Wohnung bei
Beendigung des Mietverhältnisses besenrein
zurückzugeben, verpflichtet den Mieter nur
zur Beseitigung grober Verschmutzungen.
"mit dem Besen grob gereinigt" Es ist aber
auch die Verpflichtung nicht nur den Boden,
sondern auch eine Einbauküche, Fenster und
Türen grob zu reinigen.
Normale Abnutzungs- oder
Verschleißerscheinungen sind immer mit der
Mietzahlung abgegolten.
Besenrein heißt: grob reinigen!
Was heißt aber grob reinigen?
Der BGH hat dazu entschieden:
•
Die Wohnung muss leer geräumt sein.
•
Sie muss durchgekehrt werden und
starke Verschmutzungen müssen entfernt
werden. Das gilt auch für alle
Nebenräume.
•
Spinnenweben müssen beseitigt werden.
Auch im Keller.
•
Wurde eine Einbauküche mitgemietet, ist
diese ebenfalls zu reinigen, sowie Herd
und Kühlschrank.
•
Klebereste an Fenstern müssen entfernt
werden. Die Fenster müssen aber nicht
geputzt werden.
•
Unkraut auf Balkon oder Terrasse muss
nicht beseitigt werden.
•
Vorhandene Dübellöcher, auch in hoher
Anzahl, müssen bei Auszug nicht
beseitigt werden.
Ablagerungen durch Tabakrauch müssen in
der Regel nur dann beseitigt werden, wenn
das Rauchen in der Mietwohnung untersagt
war.
Es werden selten noch Mietverträge
geschlossen, in denen eine besenreine
Übergabe der Wohnung vereinbart wird.
Jedoch kommt es immer wieder vor, dass
Mietverträge unwirksame
Renovierungsklauseln im Mietvertrag haben.
Dann muss nämlich die Wohnung auch nur
besenrein übergeben werden.
Was bedeutet „besenrein“ die Wohnung
übergeben
Die Verpflichtung zur "besenreinen"
Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich
auf die Beseitigung grober
Verschmutzungen. (Es muss nicht renoviert,
lackiert, und Tapeten müssen nicht entfernt
werden)
Bei folgenden Klauseln im Mietvertrag
muss der Mieter bei Auszug nicht
renovieren.
“Die Wohnung ist besenrein
zurückzugeben. “
Hier muss nur gefegt werden. Die Wohnung
muss in einem ordentlichen und sauberen
Zustand verlassen werden.
“Der Mieter muss den ursprünglichen
Zustand wiederherstellen.”
Bauliche Veränderungen müssen hier
rückgängig gemacht werden, aber renoviert
werden muss nicht.
“Die Wohnung ist im bezugsfertigen
Zustand zurückzugeben.”
Die Wohnung muss verlassen werden, dass
der Nachmieter jederzeit einziehen kann.
Renoviert werden muss nicht. Auch wenn
Tapeten und Wände abgewohnt aussehen.
Der Bundesgerichtshof hat den
Begriff: “besenrein” genauer
definiert.
Das müssen Mieter tun, wenn die Wohnung
besenrein übergeben werden soll:
•
- Teppichboden muss grob gereinigt
werden, nur absaugen.
•
- Bodenfliesen, Parkett oder Laminat
müssen ordentlich
•
gekehrt werden
•
- Spinnweben in der Wohnung und im
Keller müssen entfernt
•
- Fenster müssen nur geputzt werden,
wenn diese Klebereste enthalten
•
- Ablagerungen durch Nikotin müssen
nicht beseitigt werden
•
- Kalkablagerungen in der Küche oder im
Bad sind zu entfernen.
•
Wenn diese nicht schon vorher vorhanden
waren.
Nur wenn der Mieter laut Mietvertrag auch
Schönheitsreparaturen durchführen muss, ist
er auch verpflichtet, Ablagerungen von Rauch
zu beseitigen. Muss er also laut Mietvertrag
die Wohnung in einem renovierten Zustand
übergeben, darf es keine Spuren von
Tabakrauch an den Wänden geben.
Definition „besenrein
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