Aufnahme Lebensgefährte Mietvertrag
I
Aufnahme des Lebensgefährten in den Mietvertrag, Anspruch Zustimmung Vermieter
§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB regelt, dass der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache
einem Dritten nicht ohne Erlaubnis des Vermieters überlassen darf. Der Bundesgerichtshof stellt
nun klar, dass Dritter in diesem Sinne auch der Lebensgefährte des Mieters ist, anders als
Besucher oder Mitglieder der Familie.
Zwar hat der Mieter einen Anspruch, dass der Vermieter ihm diese Zustimmung erteilt (§ 553 Abs.
1 Satz 1 BGB), wenn er ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Ein solches liegt auch in
der Begründung bzw. Fortsetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der Vermieter kann
seinerseits die Zustimmung versagen, wenn der Zuzug des Lebensgefährten ihm unzumutbar
wäre, weil er z.B. zu einer Überbelegung führen würde.
Der Vermieter kann außerdem die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit
einer Mieterhöhung einverstanden erklärt, § 553 Abs. 2 BGB. BGH, Urt. v. 5.11.2003 - VIII ZR
371/02 Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter
der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.
BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 371/02 - LG Frankfurt a.M., AG Frankfurt a.M. Der
Lebensgefährte wird nicht automatisch durch den Einzug in die Wohnung zum Mieter. Nur, wenn
er im Wege einer Vertragsänderung in den Mietvertrag aufgenommen wird, ist auch er zur Zahlung
der Miete verpflichtet. Er ist dann aber auch selbst Mieter.
Aufnahme des Lebensgefährten in den Mietvertrag, Anspruch Zustimmung Vermieter
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
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Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
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Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
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Kleinreparaturen, Mietminderung
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