Mietrecht   Nachmieterklausel Abwasserkosten  Ameisen- Mietminderung  Aufzugskosten, Betriebskosten  Abmahnung vor Kündigung  Abrechnung Betriebskosten  Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch  Abstandszahlung an Vormieter  Auszug vor Mietende Aufnahme Lebensgefährte in den Mietvertrag  Badewanne  Badezimmer, Duschen Balkon, besenrein Wohnung übergeben  Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mietwohnung  Betriebskosten/ Abrechnung  Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile Dachrinne Dübellöcher bohren Einbauküche  Eigenbedarf Kündigung Einrichtung normale Abnutzung Einschreiben Kündigung Mietvertrag Fahrstuhlkosten Fenster Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag Modernisierung Müll Nachmieter/ Nachmieterklausel Nachbarn/ Hausordnung Parkett Parkplatz  Renovierung bei Auszug Rückgabe der Wohnung  Schimmel und Feuchtigkeit Ungezieferbekämpfung Schönheitsreparaturen Schneebeseitigung Staffelmiete Streupflicht Strom, Vermieter zahlt nicht Toilette Garten  Garage Gartennutzung Vereinbarung Graffiti Mietminderung Grundsteuer Nachzahlung Grillen Gewerberaum, Mieterhöhung- Kündigungsfrist Gewerberaum  Hausmeisterkosten, Hausmeister, Kosten als Nebenkosten  Hausordnung, Nichteinhaltung der Hausordnung Hundehaltung Haustierhaltung, Verbot Hautiere im Mietvertrag Heizung Hausschlüssel  Instandsetzung  Kabelfernsehen, Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag Kaution  Kleinreparaturen, Mietminderung wegen Kinderlärm Küche, Kündigung Mietvertrag  Kündigungsverzicht im Mietvertrag,  Kündigung fristlos Laminat, Laminat Schadensersatz  Lärm Hunde  Lärmbelästigung  Lebensgemeinschaft  Mängel Mietminderungen, Mietminderung  rückwirkend möglich?  Miete,  Was ist Warmmiete und Kaltmiete?  Mieterhöhung  Mietvertrag  Mietzahlung  Mietspiegel  Mieterhöhung Mietspiegel  Teppichboden  Treppenhausreinigung Terrasse  Ungezieferbekämpfung  Untervermietung Unterschrift Mietvertrag Vorauszahlungen  Verteilerschlüssel Warmwasser Wohngemeinschaft/ Mietvertrag  Rückforderung von Nebenkosten  wegen fehlender Endabrechnung  Mietminderung wegen Fogging  Anspruch Wasserzähler  Zeitmietvertrag  Nebenkostenabrechnung Vorlage Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt Mietminderung  Abfluss verstopft  Ablesetermin Heizung, Berufstätige Mieter, Recht auf Antenne Abnahmeprotokoll Mietwohnung I Nachmieterstellung, Nachmieter stellen, akzeptieren, Nachmieterklausel 3 Nachmieter ist ein Märchen  Nicht auszurotten ist das Märchen, wonach es vollkommen ausreicht, drei Nachmieter zu stellen und der Mieter kommt aus dem Mietvertrag heraus, es sei denn, die Nachmieterstellung ist bereits ausdrücklich im Vertrag festgelegt worden. Gibt es eine Nachmieterklausel im Vertrag, muss der Vermieter auch schon der ersten solventen Nachmieter akzeptieren. Ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag, kann der Vermieter auch 100 Nachmieter ablehnen, wenn er möchte.   Vermieter müssen  ausnahmsweise geeignete Nachmieter akzeptieren, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Mieter eine besondere Härte bedeuten würde. Das heißt: Das berechtigte Interesse der Mieter an der Aufhebung des Vertrages muss gewichtiger sein als das Interesse der Vermieters am Fortbestand des Vertrages. Dies ist zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall: • Verlust des Arbeitsplatzes, der aus beruflichen Gründen den Umzug in eine andere Stadt erforderlich macht. • Eine schwere Erkrankung oder die (notwendige) Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim. • Durch Familienzuwachs wird die Wohnung zu klein. •       Zumutbarkeit von Nachmieter  Wenn ein Härtefall vorliegt und/ oder der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, dann können Vermieter vorgeschlagene Nachmieter nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe in der Person vorliegen und die Interessen der Vermieters hierdurch besonders schwer betroffen sind. Nachmieter können nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie Ausländer sind, wenn nicht andere, wichtige Gründe für die Ablehnung vorliegen. Lehnen Vermieter zumutbare Nachmieter ab, so müssen die Mieter von dem Tag an keine Miete mehr zahlen, zu dem diese Nachfolger die Wohnung übernommen hätten. Das Mietverhältnis endet für den Mieter, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Es endet auch dann, wenn es nur deshalb nicht zum Abschluss des Mietvertrages mit dem Nachmieter kommt, weil der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen Nachforderungen stellt (OLG Koblenz 5 U 467/01, WM 2002, 232) Für den Fall, dass Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus der Wohnung ausziehen wollen, kann im Mietvertrag eine so genannte Nachmieterklausel vereinbart werden, die den Mietern das Recht gibt, einen Nachmieter zu stellen (OLG Frankfurt 11 U 3/91 WM 91, 475) Nachmieterstellung, Nachmieter stellen, akzeptieren, Nachmieterklausel neu! Hier Inhalt und Preis anzeigen!