Mietrecht Nachmieterklausel
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
Miete, Was ist Warmmiete und
Kaltmiete?
Mieterhöhung
Mietvertrag
Mietzahlung
Mietspiegel
Mieterhöhung Mietspiegel
Teppichboden
Treppenhausreinigung
Terrasse
Ungezieferbekämpfung
Untervermietung
Unterschrift Mietvertrag
Vorauszahlungen
Verteilerschlüssel
Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
Mietminderung Abfluss verstopft
Ablesetermin Heizung, Berufstätige
Mieter, Recht auf Antenne
Abnahmeprotokoll Mietwohnung
I
Nachmieterstellung, Nachmieter stellen, akzeptieren, Nachmieterklausel
3 Nachmieter ist ein Märchen
Nicht auszurotten ist das Märchen, wonach es vollkommen ausreicht, drei Nachmieter zu
stellen und der Mieter kommt aus dem Mietvertrag heraus, es sei denn, die Nachmieterstellung
ist bereits ausdrücklich im Vertrag festgelegt worden.
Gibt es eine Nachmieterklausel im Vertrag, muss der Vermieter auch schon der ersten
solventen Nachmieter akzeptieren. Ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag, kann der Vermieter
auch 100 Nachmieter ablehnen, wenn er möchte.
Vermieter müssen ausnahmsweise geeignete Nachmieter akzeptieren, wenn die Fortsetzung
des Mietverhältnisses für die Mieter eine besondere Härte bedeuten würde. Das heißt: Das
berechtigte Interesse der Mieter an der Aufhebung des Vertrages muss gewichtiger sein als
das Interesse der Vermieters am Fortbestand des Vertrages.
Dies ist zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall: • Verlust des Arbeitsplatzes, der aus
beruflichen Gründen den Umzug in eine andere Stadt erforderlich macht. • Eine schwere
Erkrankung oder die (notwendige) Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim. • Durch
Familienzuwachs wird die Wohnung zu klein. •
Zumutbarkeit von Nachmieter
Wenn ein Härtefall vorliegt und/ oder der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, dann
können Vermieter vorgeschlagene Nachmieter nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe in
der Person vorliegen und die Interessen der Vermieters hierdurch besonders schwer betroffen
sind. Nachmieter können nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie Ausländer sind, wenn
nicht andere, wichtige Gründe für die Ablehnung vorliegen.
Lehnen Vermieter zumutbare Nachmieter ab, so müssen die Mieter von dem Tag an keine
Miete mehr zahlen, zu dem diese Nachfolger die Wohnung übernommen hätten. Das
Mietverhältnis endet für den Mieter, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter
akzeptiert. Es endet auch dann, wenn es nur deshalb nicht zum Abschluss des Mietvertrages
mit dem Nachmieter kommt, weil der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen
Nachforderungen stellt (OLG Koblenz 5 U 467/01, WM 2002, 232)
Für den Fall, dass Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus der Wohnung ausziehen wollen, kann im
Mietvertrag eine so genannte Nachmieterklausel vereinbart werden, die den Mietern das Recht
gibt, einen Nachmieter zu stellen (OLG Frankfurt 11 U 3/91 WM 91, 475)
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