Betriebskosten:
Grundsteuer,
Kosten für Wasser,
Entwässerung,
Heizung,
Warmwasser,
Aufzug,
Müllabfuhr,
Schornsteinreinigung,
Straßenreinigung, Winterdienst,
Hausreinigung,
Gartenpflege,
Beleuchtung,
Sach- und Haftpflichtversicherung,
Hauswart,
Maschinelle Wascheinrichtungen,
Gemeinschaftsantenne und
Verteileranlage für ein Breitbandkabel.
Nicht zu den Betriebskosten gehören z.B. die
Kosten für die Verwaltung.
Der Vermieter hat die Betriebskosten jährlich
abzurechnen. Dabei hat er den „Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit“ zu beachten.
Mieter und Vermieter können den Maßstab, nach
dem die Nebenkosten umgelegt werden, vertraglich
frei vereinbaren.
Die gebräuchlichsten Maßstäbe sind:
nach dem Verbrauch,
nach der Wohnfläche,
nach der Anzahl der Personen, die in einem Haus
wohnen
Wenn nichts vereinbart wurde, dann gilt § 556 a
BGB. Dann ist der Wohnflächenmaßstab
gesetzlich vorgeschrieben – allerdings mit 2
Ausnahmen:
1: Die Heizung und die Warmwasserversorgung,
muss mit 50% bis 70% nach dem Verbrauch
abgerechnet werden.
Der Vermieter kann auf eine verbrauchsabhängige
Abrechnung umstellen, auch wenn im Mietvertrag
bisher eine andere Umlage vereinbart war.
Betriebskosten im Mietvertrag
Das Recht eines Vermieters auf Umlage einer
bestimmten Betriebskostenposition (z.B.
Grundsteuer) ist erst dann verwirkt, wenn es über
einen längeren Zeitraum nicht wahrgenommen
wurde und der Mieter darüber hinaus darauf
vertrauen durfte, dass der Anspruch auch zukünftig
nicht mehr geltend gemacht werde.
Leerstehende Wohnung
Legt der Vermieter in einem Miethaus die
Betriebskosten anteilig nach der jeweiligen
Wohnfläche der Mieter um, so muss er die Kosten
für leer stehende Wohnungen selbst tragen. Er darf
sie nicht auf die restlichen Mieter abwälzen.
Gemischte Gebäude
Wohnraummieter dürfen bei einem gemischt
genutzten Gebäude nicht mit Betriebskosten
belastet werden, die durch die gewerbliche Nutzung
bestehen. AG in Düren.
Urteile zu
Betriebskostenvereinbarungen
Eine Abwälzung von Betriebskosten liegt vor, wenn
vereinbart wird, welche Betriebskosten gemeint
sind. Es reicht aus, auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV
zu verweisen.
Die Vereinbarung zur Umstellung auf eine
Nettomiete ist unwirksam, wenn nicht näher
angegengeben wird, was zu den Betriebskosen
zählt. Wenn der Vermieter den Anschein erweckt,
die Betriebskostenvorschüsse decken derzeit die
Betriebskosten ab.
Vorschüsse für Betriebskosten können nichtmehr
als solche geltend gemacht werden, wenn sowohl
der Abrechnungszeitraum als auch die
Abrechnungsfrist abgelaufen ist.
Eine Klausel im Mietvertag, die
besagt, dass eine
Betriebskostenabrechnung als
genehmigt gilt, wenn der Mieter keine
Einwendungen innerhalb von sechs
Wochen erhebt, ist unwirksam.
Enthält eine Betriebskostenabrechnung den Zusatz,
dass die Auszahlung des Guthabens nur erfolgt,
wenn der Mieter keine Mietrückstände hat und der
Vermieter zahlt trotzdem Guthaben zurück, können
die Mietrückstände nicht mehr geltend gemacht
werden.
Wenn auch bei einem Gewerberaummietverhältnis
die Umlage von Betriebskosten frei vereinbart
werden kann, muss der Mieter die Kosten, die auf
ihn zukommen, überschauen können.
Eine wirksame Betriebskostenabrechnung für
Wohnungen setzt voraus, dass die Kosten für
Gewerberäume getrennt werden.
Erfolgt eine solche getrennte Darstellung zwischen
den für Wohnraum anfallenden Kosten und den für
Gewerberäume anfallenden Kosten nicht, so ist in
der Betriebskostenabrechnung darzulegen, warum
eine solche Trennung nicht erforderlich ist. LG
Berlin
Versicherung
Wird ein Mieter durch den Mietvertrag verpflichtet,
sich anteilig an den Kosten für die
Gebäudeversicherung zu beteiligen, so haftet er im
Schadensfall nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit
Bemessungsgrundlage der
Mietminderung nach § 536 BGB ist die
Bruttomiete.
Bei Abschluss eines Mietvertrags dürfen Vermieter
Betriebskosten nicht viel zu niedrig ansetzen, sagt
der BGH. Was scheinbar zum Nachteil der
Vermieter ist, stellt in Wirklichkeit ein Lockangebot
dar, dass die gesamten Mietkosten nämlich
niedriger erscheinen.
Bei Eigentümerwechsel während einer
Abrechnungsperiode ist der alte Eigentümer bis
zum Zeitpunkt des Verkaufs zur
Nebenkostenabrechnung verpflichtet und zur
Forderung von Nachzahlungen berechtigt. BGH
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