Ablesetermin Heizung, Kosten für zweiten Termin muss der Mieter nicht zahlen, Ablesefirma

 

 

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Der Termin zum Ablesen muss mindestens 10 bis 14 Tage vorher bekannt gegeben werden. Dann hat man auch genug Zeit, der Ablesefirma mitzuteilen, dass man zur angegebenen Zeit nicht kann. Dazu ist man verpflichtet.
 

Wer sich rechtzeitig mitteilt, muss für einen zweiten oder gar dritten Ablesetermin nichts bezahlen, auch wenn das aus dem Aushang im Haus oft nicht hervorgeht. Vorraussetzung: Es liegen so genannte berechtigte Gründe vor. Das kann etwa sein, weil man im Urlaub ist, im Krankenhaus ist oder auch einfach beruflichen Stress hat und deswegen nicht zu Hause sein kann. Wer aus solchen Gründen einen neuen Termin vereinbart muss nichts bezahlen, da ist die Rechtsprechung eindeutig.

Man ist auch nicht verpflichtet, seinen Wohnungsschlüssel einer Person im Haus zu überlassen. Wenn man eben keinen Nachbarn seines Vertrauens hat, dann muss dies akzeptiert werden. Es könnte ja sein, man ist erst vor kurzem eingezogen und kennt noch niemanden so richtig.
 
 

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Wenn Sie zu diesem Sammeltermin aus dringenden Gründen nicht anwesend sein können, biete ich Ihnen gerne einen anderen Termin an. Bitte vereinbaren Sie mit mir diesen Sondertermin. Die zusätzlichen Kosten für Fahrt- und Zeitaufwand stelle ich Ihnen bei Ausführung dann in Rechnung," unwirksam.
 
 
 
 

Ablesetermin Heizung, Kosten für zweiten Termin muss der Mieter nicht zahlen, Ablesefirma