| Broschüre
"Mietrecht" anfordern!
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Der Termin zum Ablesen muss
mindestens 10 bis 14 Tage vorher bekannt gegeben werden. Dann hat man auch
genug Zeit, der Ablesefirma mitzuteilen, dass man zur angegebenen Zeit
nicht kann. Dazu ist man verpflichtet.
Wer sich rechtzeitig mitteilt, muss für einen zweiten oder gar dritten Ablesetermin nichts bezahlen, auch wenn das aus dem Aushang im Haus oft nicht hervorgeht. Vorraussetzung: Es liegen so genannte berechtigte Gründe vor. Das kann etwa sein, weil man im Urlaub ist, im Krankenhaus ist oder auch einfach beruflichen Stress hat und deswegen nicht zu Hause sein kann. Wer aus solchen Gründen einen neuen Termin vereinbart muss nichts bezahlen, da ist die Rechtsprechung eindeutig. Man ist auch nicht verpflichtet,
seinen Wohnungsschlüssel einer Person im Haus zu überlassen.
Wenn man eben keinen Nachbarn seines Vertrauens hat, dann muss dies akzeptiert
werden. Es könnte ja sein, man ist erst vor kurzem eingezogen und
kennt noch niemanden so richtig.
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Eine Klausel in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen "Wenn Sie zu diesem Sammeltermin aus dringenden
Gründen nicht anwesend sein können, biete ich Ihnen gerne einen
anderen Termin an. Bitte vereinbaren Sie mit mir diesen Sondertermin. Die
zusätzlichen Kosten für Fahrt- und Zeitaufwand stelle ich Ihnen
bei Ausführung dann in Rechnung," unwirksam.
Ablesetermin Heizung, Kosten für zweiten Termin muss der Mieter nicht zahlen, Ablesefirma