Ablesetermin Heizung Berufstätige
Ablesetermin Heizung, Berufstätige
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
Miete, Was ist Warmmiete und
Kaltmiete?
Mieterhöhung
Mietvertrag
Mietzahlung
Mietspiegel
Mieterhöhung Mietspiegel
Teppichboden
Treppenhausreinigung
Terrasse
Ungezieferbekämpfung
Untervermietung
Unterschrift Mietvertrag
Vorauszahlungen
Verteilerschlüssel
Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
Mietminderung Abfluss verstopft
Mieter, Recht auf Antenne
Abnahmeprotokoll Mietwohnung
I
Der Ablesetermin für die Heizung muss mindestens 10 bis 14 Tage vorher bekannt gegeben
werden. Dann hat man auch genug Zeit, der Ablesefirma mitzuteilen, dass man zur
angegebenen Zeit nicht zu Hause ist.
Dazu ist man verpflichtet. Wer das rechtzeitig mitteilt, muss für einen zweiten oder gar
dritten Ablesetermin nichts bezahlen, auch wenn das aus dem Aushang im Haus oft nicht
hervorgeht.
Vorraussetzung: Es liegen so genannte berechtigte Gründe vor. Das kann etwa sein, weil
man im Urlaub ist, im Krankenhaus ist oder auch einfach beruflichen Stress hat und
deswegen nicht zu Hause sein kann. Wer aus solchen Gründen einen neuen Termin
vereinbart, muss nichts bezahlen, da ist die Rechtsprechung eindeutig.
Man ist auch nicht verpflichtet, seinen Wohnungsschlüssel einer Person im Haus zu
überlassen. Wenn man eben keinen Nachbarn seines Vertrauens hat, dann muss das
akzeptiert werden.
Es könnte ja sein, man ist erst vor kurzem eingezogen und kennt noch niemanden so richtig.
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Wenn Sie zu diesem Sammeltermin
aus dringenden Gründen nicht anwesend sein können, biete ich Ihnen gerne einen anderen
Termin an.
Bitte vereinbaren Sie mit mir diesen Sondertermin.
Die zusätzlichen Kosten für Fahrt- und Zeitaufwand stelle ich Ihnen bei Ausführung dann in
Rechnung," ist unwirksam.
Ganz anders sieht es aus, wenn der Mieter Ablesetermine einfach nicht wahrnimmt, weil er
sich nicht darum kümmert. Das muss er zahlen. Die Ablesefirma darf dann Schadensersatz
oder den Ersatz für Fahrtkosten verlangen, wenn der Mieter seiner Pflicht zur Kooperation
mehrfach nicht nachkommt, obwohl die Firma ihr Kommen immer rechtzeitig angekündigt
hat.
Wer drei Mal den Ablesetermin schuldhaft versäumt hat, muss sich notfalls eine Schätzung
gefallen lassen, Amtsgericht Brandenburg.
Für Berufstätige gilt, dass durchaus verlangt werden kann, dass sie einen Ablesetermin auch
tagsüber wahrnehmen müssen. Ein Mieter kann also nicht verlangen, dass die Ablesefirma
erst abends kommt.
Wenn Mieter gar keine Möglichkeit haben, zu Hause zu sein oder Nachbarn einen Schlüssel
zu hinterlegen, dann müssen sie damit rechnen, dass der Verbrauch geschätzt wird, wenn
nicht abgelesen werden kann.
Ablesetermin Heizung, Kosten für zweiten Termin muss der Mieter nicht zahlen, Ablesefirma
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