Abflussverstopfung , Abfluss verstopft
Ablesetermin Heizung
Antenne, Kosten Antennenanschluss
Abnahmeprotokoll
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
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Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
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Strom, Vermieter zahlt nicht
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Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
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Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
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Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
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Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
Miete, Was ist Warmmiete und
Kaltmiete?
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Mieterhöhung Mietspiegel
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Unterschrift Mietvertrag
Vorauszahlungen
Verteilerschlüssel
Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
I
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Kleinreparaturen (Bagatellschäden)
Im Mietvertrag kann dem Mieter auch die Pflicht auferlegt werden, die Kosten für kleinere
Reparaturen und Instandsetzungen zu übernehmen. dabei müssen nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes Grenzen eingehalten werden.
Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich,
oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln
nicht daran beteiligen.
Ist der Mieter bei einer im Mietvertrag vereinbarten Kleinreparaturklausel verpflichtet, die Kosten
größerer Reparaturen anteilig mitzutragen? Nein Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 24
U 183/01).
Eine im Mietvertrag zu Lasten des Mieters vereinbarte "Kleinreparaturklausel" ist unzulässig, wenn
sich aus ihr nicht unmissverständlich entnehmen lässt, dass der Mieter nur dann zur Zahlung
verpflichtet ist, wenn der Gesamtbetrag der Kosten für die einzelne Kleinreparatur die im Vertrag
vereinbarte betragsmäßige Begrenzung nicht übersteigt.
Der Vermieter ist auch zur Instandhaltung (vorbeugende Maßnahmen gegen Schäden) verpflichtet.
Er muss die Mietsache in regelmäßigen Anständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin
überprüfen.
In dringenden Notfällen - Heizungsausfall im Winter, wenn der Vermieter oder sein Beauftragter
nicht erreichbar sind, darf der Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben. Der Vermieter muss
die erforderlichen Kosten übernehmen. Das gleiche gilt, wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige
und Mahnung keine Reparatur einleitet und nichts unternimmt.
Bei vereinbarter Kleinreparaturklausel bleibt das Risiko eines fehlgeschlagenen Reparaturversuchs
beim Vermieter. Ein vom Vermieter mit der Beseitigung von Mängeln in der Mietwohnung
beauftragter Handwerker ist als Erfüllungsgehilfe anzusehen, dessen Verschulden sich der
Vermieter zurechnen lassen muss.
Lässt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Wartungs- und Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Wartungsarbeiten an der Gastherme durchführen, kann er die hierfür gezahlten Beträge vom
Vermieter erstattet verlangen.
Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet Kleinreparaturen der Mietsache durchzuführen, § 535
BGB. Enthält der Mietvertrag keine Regelung zu einem Kleinreparaturzuschlag und ist der örtliche
Mietspiegel in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, ist es dem Vermieter verwehrt im
Rahmen einer Mieterhöhung einen Zuschlag für Kleinreparaturen in Ansatz zu bringen.
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