Mietminderung Feuchtigkeit und feuchte Wände
Neubaufeuchtigkeit mindert die Miete (Urteil des Landgerichts Essen. Der Mieter
kann die Heizkosten kürzen oder die Miete mindern (Urteil des Landgerichts
Lübeck)
Ist strittig, ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die
Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache
nicht in seinem Pflichtenbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt
(BGH XII ZR 272/97 NZM 2000, 549).
Drohen Feuchtigkeitsschäden durch zu geringes Heizen und Lüften und ist der
Mieter für den Mangel verantwortlich, scheiden Mietminderungen aus. Für eine
ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends
einmal quergelüftet wird (OLG Frankfurt 19 U 7/99 NZM 2001, 39).
Feuchte Wände und Schimmelflecken sind immer Mängel der Mietsache, sie
beeinträchtigen das Wohlbefinden des Mieters und sind gesundheitsschädlich
(OLG Zelle 2 UH 1/84 WM 85, 9).
Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung
berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat (LG
Lüneburg 6 S 70/00 WM 2001, 465).
Ein Baumangel kann auch darin liegen, dass nachträglich ein Isolierglasfenster
in die gemieteten Räume eingebaut wird, mit der Folge, dass nunmehr die
Außenwände die schlechteste Außenisolierung aufweisen. Das kann zu
Eindringen von Feuchtigkeit führen (LG Berlin 64 S 320/99 GE 2001 1133).
Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten,
dann muss der den Mieter darüber aufklären und informieren. Tut er das nicht
und kommt es zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, ist er
verantwortlich und nicht der Mieter (LG Gießen 1 S 63/00 ZMR 200, 537).
Durch eine mangelhafte Information des Mieters hat der Vermieter zumindest ein
Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den Mieter nicht zur
Änderung seines Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster aufgefordert hat
(LG Berlin 65 S 94/99, GE 2000, 124).
Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die Heizung drosseln, er muss
nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen
einen Baumangel auszugleichen (LG Braunschweig 6 S 249/96 WM 98, 250).
Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die
Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung
wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55)
Ist eine Wohnung komplett sanierungsbedürftig und eigentlich nicht mehr
bewohnbar, da in allen Räumen Feuchtigkeit und Schimmel vorhanden sind,
dann kann die Miete sogar um 80 Prozent gemindert werden.
Mietminderungsquoten bei Feuchtigkeit in der Wohnung
30 Prozent Mietminderung bei:
- (Durchfeuchtung des Teppichbodens, Tropfwasser an der Decke).
- Wasser tropft durch eine Zimmerdecke, Mangel wurde durch Naturkatastrophe
hervorgerufen.
25 Prozent Mietminderung bei:
- (Feuchtigkeitsschäden einer mit Thermotapeten ausgestatteten Wohnung bei
gewöhnlichem Heiz- und Lüftungsverhalten.).
- (Durchfeuchtung der Fensterfront und eines Teils der Decke).
- (Feuchte Stellen und leichter Schimmelbelag in der Küche)
20 Prozent Mietminderung bei:
(Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender
Feuchtigkeit. schwarz geworden.).
(Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche).
(Neubaufeuchte mit Schimmelbildung)
(Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in 8 Räumen eines Einfamilienhauses
wegen undichten Daches.)
10 Prozent Mietminderung bei:
(Feuchtigkeitsschäden im Wohnzimmer);
(Feuchtigkeitsschäden im Schlafzimmer);
(Feuchtigkeit im Keller);
Können aufgrund der Baukonstruktion Feuchtigkeitsschäden nur durch
unzumutbares Lüften und Heizen vermieden werden, so liegt ein Baumangel vor.
Der Mieter hat grundsätzlich sein Heizungs- und Belüftungsverhalten nicht nach
den wärmetechnischen Gegebenheiten der Wohnung einzurichten.
Führen Bauwerksmängel zu Feuchtigkeitsschäden, kann der Mieter nicht darauf
verwiesen werden, diesen durch verstärktes Lüften abzuhelfen.
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