Begriff, Definition Miete, Was ist Warmmiete und was heißt Kaltmiete, Bedeutung Warmmiete

 

 

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Nettokaltmiete  = "Grundmiete"  =  (Kapitalverzinsung + Instandhaltung + Verwaltung)
Grundmiete = wie "Nettokaltmiete"
Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung ohne Heizkosten
Kostenmiete = betriebswirtschaftlich errechnete Miethöhe
Bruttowarmmiete = Bruttokaltmiete + Heizkosten
Warmmiete = Nettokaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung + Heizkostenvorauszahlung
Betriebskosten = Nebenkosten, gewöhnlich Betriebskosten ohne Heizkosten
Betriebskosten-
vorauszahlung = Anzahlung auf die  Betriebskosten und löst nach der jährlichen
Betriebskostenabrechnung häufig Rück- oder Nachforderungen aus.
Betriebskosten-
pauschale = im Unterschied zur Betriebskostenvorauszahlung ein endgültiger Betrag, der nur für die Zukunft verändert werden kann, während Kostenveränderungen in der laufenden Wirtschaftsperiode nicht durch Rückzahlungen und Nachzahlungen rückwirkend geltend gemacht werden können.

 

 

Miete ist nach deutschem Schuldrecht die Gegenleistung, die der Mieter dem Vermieter aufgrund des Mietvertrages für die Überlassung der Mietsache schuldet.

Werden alle Nebenkosten separat berechnet, spricht man von der Netto- oder auch Kaltmiete.
Die Brutto-Warmmiete entspricht der Inklusivmiete. Sie setzt sich zusammen aus der Grundmiete inklusive aller umlagefähigen Betriebskosten.
 
 
 
 
 
 
 
 

Begriff, Definition Miete, Was ist Warmmiete und was heißt Kaltmiete, Bedeutung Warmmiete