Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist der Mieter zwar verpflichtet, durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür zu sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Das kann aber nicht bedeuten, dass der Mieter nach jedem Duschen Wände und Fenster abtrocknen muss.
Dusche - kann diese vorübergehend
nicht genutzt werden und ist diese die einzige Duschmöglichkeit in
der Wohnung kann die Miete bis zu einem Drittel gemindert werden.
Ein Badezimmer muss vom
Vermieter in einem baulichen Zustand überlassen werden, der Feuchtigkeitsschäden
ausschließt, die durch ein Duschen in der Badewanne verursacht werden
können.
Duschen
auch nachts erlaubt, Mietwohnung Mietvertrag Duschmöglichkeit in der
Nacht