Dübellöcher in Fliesen beim Auszug
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Mieter, Recht auf Antenne
I
Dübellöcher, bei Auszug ; Fliesen Löcher gebohrt, Schadensersatz Vermieter, normaler Gebrauch
In einem nur mit Sanitäreinrichtungen vermieteten Bad können 32 Löcher nötig sein, um die
notwendigen Ausstattungsgegenstände (Spiegel, Handtuchhalter usw.) anzubringen (LG Hamburg
307 S 50/01) Dübellöcher Es ist eine Frage des Einzelfalls, wie viele Dübellöcher der Mieter in die
Badezimmerwände bohren darf.
Wenn die Wände eines Bades nur aus Fliesen bestehen, können 32 Löcher erforderlich sein, um
die notwendigen Ausstattungsgegenstände (Spiegel, Handtuchhalter usw.) anzubringen (LG
Hamburg 307 S 50/01. Ein Mieter kann durchaus Dübellöcher bohren.
Er muss aber damit rechnen, dass er diese beim Auszug unkenntlich verschließen muss. Für
angebohrte Fliesen kann jederzeit Ersatz verlangt werden. Ausnahme, die Wände waren eh schon
voller Löcher. Nach Möglichkeit sollte man in die Fugen bohren.
Dübellöcher, bei Auszug ; Fliesen Löcher gebohrt, Schadensersatz Vermieter, normaler Gebrauch
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