Mietrecht   Modernisierung Abwasserkosten  Ameisen- Mietminderung  Aufzugskosten, Betriebskosten  Abmahnung vor Kündigung  Abrechnung Betriebskosten  Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch  Abstandszahlung an Vormieter  Auszug vor Mietende Aufnahme Lebensgefährte in den Mietvertrag  Badewanne  Badezimmer, Duschen Balkon, besenrein Wohnung übergeben  Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mietwohnung  Betriebskosten/ Abrechnung  Bleigehalt im Wasser Mietminderung Urteile Dachrinne Dübellöcher bohren Einbauküche  Eigenbedarf Kündigung Einrichtung normale Abnutzung Einschreiben Kündigung Mietvertrag Fahrstuhlkosten Fenster Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag Modernisierung Müll Nachmieter/ Nachmieterklausel Nachbarn/ Hausordnung Parkett Parkplatz  Renovierung bei Auszug Rückgabe der Wohnung  Schimmel und Feuchtigkeit Ungezieferbekämpfung Schönheitsreparaturen Schneebeseitigung Staffelmiete Streupflicht Strom, Vermieter zahlt nicht Toilette Garten  Garage Gartennutzung Vereinbarung Graffiti Mietminderung Grundsteuer Nachzahlung Grillen Gewerberaum, Mieterhöhung- Kündigungsfrist Gewerberaum  Hausmeisterkosten, Hausmeister, Kosten als Nebenkosten  Hausordnung, Nichteinhaltung der Hausordnung Hundehaltung Haustierhaltung, Verbot Hautiere im Mietvertrag Heizung Hausschlüssel  Instandsetzung  Kabelfernsehen, Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag Kaution  Kleinreparaturen, Mietminderung wegen Kinderlärm Küche, Kündigung Mietvertrag  Kündigungsverzicht im Mietvertrag,  Kündigung fristlos Laminat, Laminat Schadensersatz  Lärm Hunde  Lärmbelästigung  Lebensgemeinschaft  Mängel Mietminderungen, Mietminderung  rückwirkend möglich?  Miete,  Was ist Warmmiete und Kaltmiete?  Mieterhöhung  Mietvertrag  Mietzahlung  Mietspiegel  Mieterhöhung Mietspiegel  Teppichboden  Treppenhausreinigung Terrasse  Ungezieferbekämpfung  Untervermietung Unterschrift Mietvertrag Vorauszahlungen  Verteilerschlüssel Warmwasser Wohngemeinschaft/ Mietvertrag  Rückforderung von Nebenkosten  wegen fehlender Endabrechnung  Mietminderung wegen Fogging  Anspruch Wasserzähler  Zeitmietvertrag  Nebenkostenabrechnung Vorlage Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt Mietminderung  Abfluss verstopft  Ablesetermin Heizung, Berufstätige Mieter, Recht auf Antenne Abnahmeprotokoll Mietwohnung Mietwohnung und Modernisierung, Wohnverbesserung, Mieterhöhung Zustimmung Werden Gaseinzelöfen durch eine Zentralheizung ersetzt, liegt eine Wohnwertverbesserung vor, die den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt. Beabsichtigte Modernisierungsarbeiten muss der Vermieter mindestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Er muss detailliert mitteilen, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen, welchen Umfang die Arbeiten haben, wann sie beginnen und wie lange sie voraussichtlich dauern. Auch die zu erwartende Mieterhöhung muss der Vermieter nennen. Modernisierungen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Wohnwertverbesserung. Das Wohnen in den Räumen muss in Folge der Baumaßnahme angenehmer, bequemer, sicherer, gesünder oder für den Mieter weniger arbeitsaufwendig sein. Modernisierungen können auch Energiesparmaßnahmen sein, zum Beispiel eine wesentliche Verbesserung der Wärmedämmung oder der Einbau einer sparsameren Heizanlage. Der Vermieter muss aber nachweisen, dass tatsächlich eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie erreicht wird.  Sind die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen für den Mieter unzumutbar, zum Beispiel wegen der Bauarbeiten selbst (Lärm und Schmutz) oder wegen der baulichen Folgen, der zu erwartenden Mieterhöhung oder weil frühere Baumassnahmen des Mieters unnütz werden, kann er der Modernisierung widersprechen. Er braucht die Arbeiten nicht zu dulden und er sollte die Handwerker gar nicht erst in die Wohnung lassen. Stimmt der Mieter der Modernisierung nicht zu, so darf der Vermieter nicht einfach mit der Maßnahme beginnen oder gar kündigen. Er muss vielmehr auf Duldung klagen, dann entscheidet das Gericht, ob modernisiert werden darf. Der Mieter muss den Einbau Isolierverglaster Fenster nicht dulden, wenn sich dadurch die Glasflächen um zirka ein drittel verkleinern und die Lichtverhältnisse in der Wohnung wesentlich verschlechtern würden.     Ist die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen und die Mieterhöhungserklärung wirksam, erhöht sich die Miete,ohne dass der Mieter zustimmen muss (Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er pro Jahr 11 % der Kosten, außerhalb der Mieterhöhung nach den oben genanten Voraussetzungen der Vergleichsmiete nach § 2 MHG, auf den Mieter umlegen. Diese Umlegung kann auch neben einer regulären Mieterhöhung erfolgen. Die Voraussetzung dafür regelt § 3 MHG: Es muss sich um eine bauliche Maßnahme handeln, bloße Instandsetzung reicht nicht aus. Die Maßnahmen müssen sich nicht auf die Wohnung selbst beziehen sondern können auch Gebäudeteile außerhalb der Wohnung umfassen. Durch die Baumaßnahme müssen: entweder die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder der Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden oder die Verbesserungen müssen auf Umständen beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder sie müssen zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie oder Wasser führen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so besteht auch kein Recht des Vermieters, die Kosten umzulegen. Eine Mieterhöhung kann dann nur als "normale" Mieterhöhung nach §  2 MHG erfolgen. Mietwohnung und Modernisierung, Wohnverbesserung, Mieterhöhung Zustimmung neu! Hier Inhalt und Preis anzeigen!