Mietrecht Modernisierung
Abwasserkosten
Ameisen- Mietminderung
Aufzugskosten, Betriebskosten
Abmahnung vor Kündigung
Abrechnung Betriebskosten
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
Abstandszahlung an Vormieter
Auszug vor Mietende
Aufnahme Lebensgefährte in den
Mietvertrag
Badewanne
Badezimmer, Duschen
Balkon, besenrein Wohnung übergeben
Besichtigungsrecht Vermieter
Besuchsrecht Mietwohnung
Betriebskosten/ Abrechnung
Bleigehalt im Wasser Mietminderung
Urteile
Dachrinne
Dübellöcher bohren
Einbauküche
Eigenbedarf Kündigung
Einrichtung normale Abnutzung
Einschreiben Kündigung Mietvertrag
Fahrstuhlkosten
Fenster
Feuchtigkeit, Wohnung feuchte Wände
Maklerkosten, Vermittlung Mietvertrag
Modernisierung
Müll
Nachmieter/ Nachmieterklausel
Nachbarn/ Hausordnung
Parkett
Parkplatz
Renovierung bei Auszug
Rückgabe der Wohnung
Schimmel und Feuchtigkeit
Ungezieferbekämpfung
Schönheitsreparaturen
Schneebeseitigung
Staffelmiete
Streupflicht
Strom, Vermieter zahlt nicht
Toilette
Garten
Garage
Gartennutzung Vereinbarung
Graffiti Mietminderung
Grundsteuer Nachzahlung
Grillen
Gewerberaum, Mieterhöhung-
Kündigungsfrist Gewerberaum
Hausmeisterkosten, Hausmeister,
Kosten als Nebenkosten
Hausordnung, Nichteinhaltung der
Hausordnung
Hundehaltung
Haustierhaltung, Verbot Hautiere im
Mietvertrag
Heizung
Hausschlüssel
Instandsetzung
Kabelfernsehen,
Katzen, Katzenhaltung im Mietvertrag
Kaution
Kleinreparaturen, Mietminderung
wegen Kinderlärm
Küche, Kündigung Mietvertrag
Kündigungsverzicht im Mietvertrag,
Kündigung fristlos
Laminat, Laminat Schadensersatz
Lärm Hunde
Lärmbelästigung
Lebensgemeinschaft
Mängel
Mietminderungen, Mietminderung
rückwirkend möglich?
Miete, Was ist Warmmiete und
Kaltmiete?
Mieterhöhung
Mietvertrag
Mietzahlung
Mietspiegel
Mieterhöhung Mietspiegel
Teppichboden
Treppenhausreinigung
Terrasse
Ungezieferbekämpfung
Untervermietung
Unterschrift Mietvertrag
Vorauszahlungen
Verteilerschlüssel
Warmwasser
Wohngemeinschaft/ Mietvertrag
Rückforderung von Nebenkosten
wegen fehlender Endabrechnung
Mietminderung wegen Fogging
Anspruch Wasserzähler
Zeitmietvertrag
Nebenkostenabrechnung Vorlage
Kündigung Mietvertrag Zeitpunkt
Mietminderung Abfluss verstopft
Ablesetermin Heizung, Berufstätige
Mieter, Recht auf Antenne
Abnahmeprotokoll Mietwohnung
Mietwohnung und Modernisierung, Wohnverbesserung, Mieterhöhung Zustimmung
Werden Gaseinzelöfen durch eine Zentralheizung ersetzt, liegt eine Wohnwertverbesserung vor,
die den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt. Beabsichtigte Modernisierungsarbeiten
muss der Vermieter mindestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen.
Er muss detailliert mitteilen, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen, welchen Umfang die
Arbeiten haben, wann sie beginnen und wie lange sie voraussichtlich dauern. Auch die zu
erwartende Mieterhöhung muss der Vermieter nennen. Modernisierungen sind zum Beispiel
Maßnahmen zur Wohnwertverbesserung.
Das Wohnen in den Räumen muss in Folge der Baumaßnahme angenehmer, bequemer,
sicherer, gesünder oder für den Mieter weniger arbeitsaufwendig sein. Modernisierungen können
auch Energiesparmaßnahmen sein, zum Beispiel eine wesentliche Verbesserung der
Wärmedämmung oder der Einbau einer sparsameren Heizanlage.
Der Vermieter muss aber nachweisen, dass tatsächlich eine nachhaltige Einsparung von
Heizenergie erreicht wird. Sind die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen für den Mieter
unzumutbar, zum Beispiel wegen der Bauarbeiten selbst (Lärm und Schmutz) oder wegen der
baulichen Folgen, der zu erwartenden Mieterhöhung oder weil frühere Baumassnahmen des
Mieters unnütz werden, kann er der Modernisierung widersprechen.
Er braucht die Arbeiten nicht zu dulden und er sollte die Handwerker gar nicht erst in die
Wohnung lassen. Stimmt der Mieter der Modernisierung nicht zu, so darf der Vermieter nicht
einfach mit der Maßnahme beginnen oder gar kündigen. Er muss vielmehr auf Duldung klagen,
dann entscheidet das Gericht, ob modernisiert werden darf. Der Mieter muss den Einbau
Isolierverglaster Fenster nicht dulden, wenn sich dadurch die Glasflächen um zirka ein drittel
verkleinern und die Lichtverhältnisse in der Wohnung wesentlich verschlechtern würden.
Ist die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen und die Mieterhöhungserklärung wirksam,
erhöht sich die Miete,ohne dass der Mieter zustimmen muss (Hat der Vermieter
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er pro Jahr 11 % der Kosten, außerhalb der
Mieterhöhung nach den oben genanten Voraussetzungen der Vergleichsmiete nach § 2 MHG,
auf den Mieter umlegen.
Diese Umlegung kann auch neben einer regulären Mieterhöhung erfolgen. Die Voraussetzung
dafür regelt § 3 MHG: Es muss sich um eine bauliche Maßnahme handeln, bloße Instandsetzung
reicht nicht aus. Die Maßnahmen müssen sich nicht auf die Wohnung selbst beziehen sondern
können auch Gebäudeteile außerhalb der Wohnung umfassen.
Durch die Baumaßnahme müssen: entweder die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder
der Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden oder die Verbesserungen müssen auf Umständen
beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder sie müssen zur nachhaltigen Einsparung
von Heizenergie oder Wasser führen.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so besteht auch kein Recht des Vermieters, die
Kosten umzulegen. Eine Mieterhöhung kann dann nur als "normale" Mieterhöhung nach § 2
MHG erfolgen.
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