Parkettboden, Schadensersatz beim Auszug, Mietvertrag, Parkett erneuern

 

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Eine Vertragsklausel, die dem Mieter die Kosten für die Erneuerung der Parkettboden-Oberfläche unabhängig von schuldhafter Beschädigung aufbürdet, ist unwirksam.
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Ist die Mietwohnung mit Parkett- oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. Ausbesserungen oder der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.

Ein Parkettfußboden ist erfahrungsgemäß alle 15 -20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln. Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 9 -10 Jahren.

Auch in einer unrenovierten Altbauwohnung können die Mieter einen gewissen Mindeststandard erwarten. Dazu gehören eine ausreichende Stromversorgung und eine Steckdose im Badezimmer,  (BGH)  Karlsruhe. Danach müssen es die Mieter aber hinnehmen, wenn in einem Altbau das Parkett knarrt.
 
 

 


 
 
 
 
 

Parkettboden, Schadensersatz beim Auszug, Mietvertrag, Parkett erneuern