Kündigung Mietvertrag
Rückzahlung von Nebenkosten
Terrasse nicht nutzbar
Untermietervertrag Untervermietung
Unterschrift Mietvertrag
Räumt der Mieter seine Wohnung und zieht ins Ausland (Mexiko), dann darf er die Wohnung nicht einfach
"weitergeben" und Familienmitgliedern als Lebensmittelpunkt überlassen (LG Frankfurt/Main 2/11 S 211/99 WM
2002, 92).
Dem Mieter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Vermieter ihm die Untervermietung verweigert. Dabei
muss der Mieter grundsätzlich mitteilen, an wen er untervermieten will. Verweigert der Vermieter jedoch generell von
vorneherein seine Erlaubnis, kann der Mieter kündigen, ohne eine konkrete Person zu benennen (LG Köln 6 S 18/94
WM 94, 468).
Will der Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermieten, muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen. Das gilt auch
für die Aufnahme von Geschwistern in der Wohnung. Der Vermieter muss zustimmen, wenn nach Abschluss des
Mietvertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters entsteht (BayObLG RE- Miet 5/82; WM 84,12).
Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, wenn er hierfür einleuchtende wirtschaftliche oder
persönliche Gründe nennen kann, zum Beispiel, wenn er einen Lebenspartner aufnehmen will oder sich die
Notwendigkeit der Untervermietung aus finanziellen Gründen ergibt (BGH VIII ARZ 2/84; WM 85, 7).
Will der Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen, muss er einen konkreten Mieter namentlich benennen (KG
Berlin 8 RE- Miet 1946/92; WM 92, 350).
Der Vermieter darf die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern. Gründe können sein: Überbelegung der Wohnung
oder wenn die Person des Untermieters für den Vermieter unzumutbar wäre. Die Genehmigung darf nicht von
Auflagen oder Befristungen abhängig gemacht werden (LG Hamburg 334 S 24/93; WM 93, 737).
Will der Mieter seine Wohnung komplett untervermieten, geht das nur mit Erlaubnis des Vermieters. Der kann ohne
weiteres die Zustimmung verweigern. Das gilt auch dann, wenn der Mieter ausziehen will und Sohn oder Tochter in
der Wohnung bleiben oder hier einziehen sollen (OLG Frankfurt 20 RE-Miet 4/88; WM 88, 395).
Verweigert der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kann
unabhängig von gesetzlichen Kündigungsfristen bzw. Zeitmietverträgen mit einer Frist von drei Monaten kündigen
(LG Landshut 12 S 2011/94; WM 96, 408).
Der Mieter darf zwar für längere Zeit Besuch empfangen. Eine Besuchsdauer von drei Monaten überschreitet aber
auf jeden Fall die zulässige Besuchsdauer (AG Frankfurt/m.-Höchst 3 C 5170/94 WM 95, 396).
Untermietervertrag, Untervermietung
Es gibt Neuregelungen 2012
Inhalt des Ratgebers anzeigen!
mehr Info
Mietminderungstabelle
Mietverträge, Musterschreiben, Widersprüche, Vorlagen zum Thema Miete
Statistisch gesehen hätte
jeder 2. Mieter das Recht zur
Mietminderung.
Warum das so ist....
> 80 Seiten Informationen
> Urteile, Regelungen und Gerichtsurteile.
> eine Mietminderungstabelle,
> die Wohnflächenverordnung
> die Betriebskostenverordnung.
> Ein Programm, das die Nebenkosten- und
Heizkostenabrechnung für Mieter erstellt.
> Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
> Anwalts- und Gerichtskostenrechner
> ein Programm, welches Anspruch auf Beratungs
- und Prozesskostenhilfe prüft.
> Eine Berechnungstabelle, für zulässige Mieterhöhung
> 50 Musterschreiben, Vorlagen, Musterverträge
und Formulare zum Thema Miete
Der Ratgeber kann sofort per Email oder auf CD
per Post übermittelt werden.
Inhalt Ratgeber Mietrecht §