Kosten für den Notdienst
Der Mieter darf nur auf Kosten des
Vermieters einen Notdienst rufen, wenn er
den Vermieter nicht erreichen kann. Er muss
die Kosten aber selbst tragen, wenn es sich
nicht wirklich um einen Notfall gehandelt hat.
Der Vermieter muss immer die Gelegenheit
bekommen, den Schaden selbst zu
reparieren oder auch selbst einen
Handwerker zu beauftragen.
Dass der Mieter für einen Schaden
verantwortlich ist, muss der Vermieter
nachweisen können. In vielen Mietverträgen
sind aber Kleinreparaturklauseln enthalten.
Dann muss der Mieter die Reparatur auch
bezahlen, wenn er den Schaden nicht
verursacht hat.
Allerdings nur bis zu dem Höchstbetrag, wie
er im Mietvertrag über die
Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Ist der
Schaden höher als dieser Betrag muss der
Mieter nicht zahlen.
Der Vermieter kann die Kosten für einen
Schaden auch nicht über die
Nebenkostenabrechnung fordern. Denn es
handelt sich dabei um Instandsetzung und
das gehört nicht zu den Betriebskosten.
Abflussrohrverstopfung durch
Papiermengen
Wenn ein Abflussrohr in der Wohnung
verstopft ist, muss davon ausgegangen
werden, dass der Mieter oder dessen
Besucher, an der Verstopfung ein
Verschulden tragen.
Das kann der Fall sein, wenn viel zu viel
Toilettenpapier hineingeworfen wurde oder
andere Sachen. Aber auch das muss der
Vermieter nachweisen können.
Benutzten die Mieter ihre Toilette
vertragsgemäß und es kommt trotzdem zu
einer Verstopfung, dann haftet er nicht für
die Kosten einer Reparatur.
Bereits das Einwerfen von großen Mengen
Toilettenpapier ohne zwischenzeitliches
Spülen stellt eine Vertragsverletzung dar, da
das zu einer Verstopfung führt. Die Rechnung
muss dann der Mieter zahlen.
Sind dem Mieter infolge der
Abflussverstopfung Schäden entstanden,
kann er vom Vermieter Ersatz verlangen,
wenn der Vermieter die Verstopfung zu
verantworten hat oder der Mangel schon bei
Abschluss des Mietvertrages vorhanden war.
Der Vermieter muss für die Beseitigung einer
Verstopfung sorgen. Kann aber
nachgewiesen werden, welcher Mieter, die
Verstopfung verursacht hat, muss dieser
dann auch die Kosten für die Beseitung
tragen. Der Vermieter muss es dem Mieter
beweisen können.
Steht im Mietvertrag, dass sich alle Mieter an
den Kosten einer Verstopfung der
Hauptwasserleitung beteiligen müssen, ist so
eine Klausel im Mietvertrag unwirksam.
Mietminderung wenn der
Abfluss, verstopft ist
Auch wenn der Abfluss in einer Küche durch
Fettablagerungen, Essensreste und Haare
nach längerer Zeit verstopf ist, heißt es noch
nicht, dass der Mieter die Reinigung zahlen
muss. Es kann durchaus noch im normalen
Gebrauch einer Mietwohnung liegen.
Folgende Klausel im
Mietvertrag ist unwirksam:
"Wenn bei Kanal- oder
Leitungsverstopfungen der Verursacher des
Schadens nicht ermittelt werden kann, haften
alle Mieter anteilig für die Kosten der
Schadensbeseitigung"
Entsteht die Verstopfung nur durch einen
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache,
wie z. B. durch Haare, die üblicherweise beim
Duschen in den Abfluss gelangen, liegt noch
kein Verschulden vor.
Der Mieter muss nicht zahlen. Hilfreich ist es
auch, den Rohrreinigerservice zu fragen, falls
dieser den Schaden behoben hat, was dieser
als Ursache für die Verstopfung sieht.
Urteile verstopfter Abfluss:
•
Ist der Abfluss verstopft und der Mieter
kann deswegen nicht duschen, kann die
Miete um 30% gekürzt werden. Aber nur
dann, wenn der Mieter keine Schuld an
der Verstopfung hat. Die Kosten trägt der
Vermieter
•
Abflussstau: Ein Rückfluss von Fäkalien
im WC berechtigen zur 5%
Mietminderung
•
Wenn aus der Toilette und der
Badewanne wegen defekter Installation
Fäkalien austreten, berechtigt das zu
einer Mietminderung in Höhe von 38%
•
Eine Minderung von 20 % ist möglich,
wenn Abwasser einer oberen Wohnung in
die Toilette der darunter liegenden
Wohnung abfließt,
•
Ist der Badewannenabfluss verstopft oder
kaputt, ist eine Mietminderung zwischen
7,5 % und 3 % möglich.
•
Kann der Vermieter nachweisen, dass die
Verstopfung des Abflusses von einem
Mieter schuldhaft verursacht wurde,
haftet der Mieter für die Kosten der
Beseitigung. Beispiel: Verursachung
durch Einbringung von Katzenstreu und
nur ein Mieter im Haus hält eine Katze)
Der Vermieter muss auch eine Rohrreinigung
zahlen, wenn er keinem Mieter nachweisen
kann, dass der Mieter schuld an der
Verstopfung ist.
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