Der Mieter darf nur auf Kosten des Vermieters einen Notdienst rufen, wenn er den Vermieter nicht erreichen kann. Er muss die Kosten aber selbst tragen, wenn es sich nicht wirklich um einen Notfall gehandelt hat.Der Vermieter muss immer die Gelegenheit bekommen, den Schaden selbst zu reparieren oder auch selbst einen Handwerker zu beauftragen.Dass der Mieter für einen Schaden verantwortlich ist, muss der Vermieter nachweisen können. In vielen Mietverträgen sind aber Kleinreparaturklauseln enthalten. Dann muss der Mieter die Reparatur auch bezahlen, wenn er den Schaden nicht verursacht hat.Allerdings nur bis zu dem Höchstbetrag, wie er im Mietvertrag über die Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Ist der Schaden höher als dieser Betrag muss der Mieter nicht zahlen.Der Vermieter kann die Kosten für einen Schaden auch nicht über die Nebenkostenabrechnung fordern. Denn es handelt sich dabei um Instandsetzung und das gehört nicht zu den Betriebskosten.
Abflussrohrverstopfung durch Papiermengen
Wenn ein Abflussrohr in der Wohnung verstopft ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mieter oder dessen Besucher, an der Verstopfung ein Verschulden tragen. Das kann der Fall sein, wenn viel zu viel Toilettenpapier hineingeworfen wurde oder andere Sachen. Aber auch das muss der Vermieter nachweisen können. Benutzten die Mieter ihre Toilette vertragsgemäß und es kommt trotzdem zu einer Verstopfung, dann haftet er nicht für die Kosten einer Reparatur. Bereits das Einwerfen von großen Mengen Toilettenpapier ohne zwischenzeitliches Spülen stellt eine Vertragsverletzung dar, da das zu einer Verstopfung führt. Die Rechnung muss dann der Mieter zahlen. (AG Saarburg)Sind dem Mieter infolge der Abflussverstopfung Schäden entstanden, kann er vom Vermieter Ersatz verlangen, wenn der Vermieter die Verstopfung zu verantworten hat oder der Mangel schon bei Abschluss des Mietvertragesvorhanden war.
Der Vermieter muss für die Beseitigung einer Verstopfung sorgen. Kann aber nachgewiesen werden, welcher Mieter, die Verstopfung verursacht hat, muss dieser dann auch die Kosten für die Beseitung tragen. Der Vermieter muss es dem Mieter beweisen können.Steht im Mietvertrag, dass sich alle Mieter an den Kosten einer Verstopfung der Hauptwasserleitung beteiligen müssen, ist so eine Klausel im Mietvertrag unwirksam.
Mietminderung wenn der Abfluss, verstopft ist
Auch wenn der Abfluss in einer Küche durch Fettablagerungen, Essensreste und Haare nach längerer Zeit verstopf ist, heißt es noch nicht, dass der Mieter die Reinigung zahlen muss. Es kann durchaus noch im normalen Gebrauch einer Mietwohnung liegen. ä.a. AG Ravensburg.Folgende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam:"Wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann, haften alle Mieter anteilig für die Kosten der Schadensbeseitigung" (OLG Hamm).“Entsteht die Verstopfung nur durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wie z. B. durch Haare, die üblicherweise beim Duschen in den Abfluss gelangen, liegt noch kein Verschulden vor. Der Mieter muss nicht zahlen. Hilfreich ist es auch, den Rohrreinigerservice zu fragen, falls dieser den Schaden behoben hat, was dieser als Ursache für die Verstopfung sieht.
•Ist der Abfluss verstopft und der Mieter kann deswegen nicht duschen, kann die Miete um 30% gekürzt werden. (Urteil AG Köln). Aber nur dann, wenn der Mieter keine Schuld an der Verstopfung hat.•Abflussstau: Ein Rückfluss von Fäkalien im WC berechtigen zur 5% Mietminderung (AG Schöneberg).•Wenn aus der Toilette und der Badewanne wegen defekter Installation Fäkalien austreten, berechtigt das zu einer Mietminderung in Höhe von 38% (AG Groß-Gerau).•Eine Minderung von 20 % ist möglich, wenn Abwasser einer oberen Wohnung in die Toilette der darunter liegenden Wohnung abfließt, (AG Berlin-Neuköln)•Ist der Badewannenabfluss verstopft oder kaputt, ist eine Mietminderung zwischen 7,5 % und 3 % möglich (LG Potsdam)•Kann der Vermieter nachweisen, dass die Verstopfung des Abflusses von einem Mieter schuldhaft verursacht wurde, haftet der Mieter für die Kosten der Beseitigung. Beispiel: Verursachung durch Einbringung von Katzenstreu und nur ein Mieter im Haus hält eine Katze)
Der Mieter darf nur auf Kosten des Vermieters einen Notdienst rufen, wenn er den Vermieter nicht erreichen kann. Er muss die Kosten aber selbst tragen, wenn es sich nicht wirklich um einen Notfall gehandelt hat.Der Vermieter muss immer die Gelegenheit bekommen, den Schaden selbst zu reparieren oder auch selbst einen Handwerker zu beauftragen.Dass der Mieter für einen Schaden verantwortlich ist, muss der Vermieter nachweisen können. In vielen Mietverträgen sind aber Kleinreparaturklauseln enthalten. Dann muss der Mieter die Reparatur auch bezahlen, wenn er den Schaden nicht verursacht hat.Allerdings nur bis zu dem Höchstbetrag, wie er im Mietvertrag über die Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Ist der Schaden höher als dieser Betrag muss der Mieter nicht zahlen.Der Vermieter kann die Kosten für einen Schaden auch nicht über die Nebenkostenabrechnung fordern. Denn es handelt sich dabei um Instandsetzung und das gehört nicht zu den Betriebskosten.
Abflussrohrverstopfung durch
Papiermengen
Wenn ein Abflussrohr in der Wohnung verstopft ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mieter oder dessen Besucher, an der Verstopfung ein Verschulden tragen. Das kann der Fall sein, wenn viel zu viel Toilettenpapier hineingeworfen wurde oder andere Sachen. Aber auch das muss der Vermieter nachweisen können. Benutzten die Mieter ihre Toilette vertragsgemäß und es kommt trotzdem zu einer Verstopfung, dann haftet er nicht für die Kosten einer Reparatur. Bereits das Einwerfen von großen Mengen Toilettenpapier ohne zwischenzeitliches Spülen stellt eine Vertragsverletzung dar, da das zu einer Verstopfung führt. Die Rechnung muss dann der Mieter zahlen. (AG Saarburg)Sind dem Mieter infolge der Abflussverstopfung Schäden entstanden, kann er vom Vermieter Ersatz verlangen, wenn der Vermieter die Verstopfung zu verantworten hat oder der Mangel schon bei Abschluss des Mietvertragesvorhanden war.
Der Vermieter muss für die Beseitigung einer Verstopfung sorgen. Kann aber nachgewiesen werden, welcher Mieter, die Verstopfung verursacht hat, muss dieser dann auch die Kosten für die Beseitung tragen. Der Vermieter muss es dem Mieter beweisen können.Steht im Mietvertrag, dass sich alle Mieter an den Kosten einer Verstopfung der Hauptwasserleitung beteiligen müssen, ist so eine Klausel im Mietvertrag unwirksam.
Mietminderung wenn der Abfluss,
verstopft ist
Auch wenn der Abfluss in einer Küche durch Fettablagerungen, Essensreste und Haare nach längerer Zeit verstopf ist, heißt es noch nicht, dass der Mieter die Reinigung zahlen muss. Es kann durchaus noch im normalen Gebrauch einer Mietwohnung liegen. ä.a. AG Ravensburg.Folgende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam:"Wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann, haften alle Mieter anteilig für die Kosten der Schadensbeseitigung" (OLG Hamm).“Entsteht die Verstopfung nur durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wie z. B. durch Haare, die üblicherweise beim Duschen in den Abfluss gelangen, liegt noch kein Verschulden vor. Der Mieter muss nicht zahlen. Hilfreich ist es auch, den Rohrreinigerservice zu fragen, falls dieser den Schaden behoben hat, was dieser als Ursache für die Verstopfung sieht.
Urteile verstopfter Abfluss:
•Ist der Abfluss verstopft und der Mieter kann deswegen nicht duschen, kann die Miete um 30% gekürzt werden. (Urteil AG Köln). Aber nur dann, wenn der Mieter keine Schuld an der Verstopfung hat.•Abflussstau: Ein Rückfluss von Fäkalien im WC berechtigen zur 5% Mietminderung (AG Schöneberg).•Wenn aus der Toilette und der Badewanne wegen defekter Installation Fäkalien austreten, berechtigt das zu einer Mietminderung in Höhe von 38% (AG Groß-Gerau).•Eine Minderung von 20 % ist möglich, wenn Abwasser einer oberen Wohnung in die Toilette der darunter liegenden Wohnung abfließt, (AG Berlin-Neuköln)•Ist der Badewannenabfluss verstopft oder kaputt, ist eine Mietminderung zwischen 7,5 % und 3 % möglich (LG Potsdam)•Kann der Vermieter nachweisen, dass die Verstopfung des Abflusses von einem Mieter schuldhaft verursacht wurde, haftet der Mieter für die Kosten der Beseitigung. Beispiel: Verursachung durch Einbringung von Katzenstreu und nur ein Mieter im Haus hält eine Katze)