Kosten für den Notdienst
Der Mieter darf nur auf Kosten des Vermieters
einen Notdienst rufen, wenn er den Vermieter nicht
erreichen kann. Er muss die Kosten aber selbst
tragen, wenn es sich nicht wirklich um einen Notfall
gehandelt hat. Der Vermieter muss immer die
Gelegenheit bekommen, den Schaden selbst zu
reparieren oder auch selbst einen Handwerker zu
beauftragen.
Dass der Mieter für einen Schaden verantwortlich
ist, muss der Vermieter beweisen können. In vielen
Mietverträgen sind aber Kleinreparaturklauseln
enthalten. Dann muss der Mieter die Reparatur
auch bezahlen, wenn er den Schaden nicht
verursacht hat.
Allerdings nur bis zu dem Höchstbetrag, wie er im
Mietvertrag über die Kleinreparaturklausel
vereinbart ist. Ist der Schaden höher als dieser
Betrag, muss der Mieter nicht zahlen. Der
Vermieter kann die Kosten für einen Schaden auch
nicht über die Nebenkostenabrechnung fordern.
Denn es handelt sich dabei um Instandsetzung
und das gehört nicht zu den Nebenkosten.
Mietminderung bei
Abflussrohrverstopfung
durch Papiermengen
Wenn ein Abflussrohr in der Wohnung verstopft ist,
muss davon ausgegangen werden, dass der
Mieter oder dessen Besucher, an der Verstopfung
ein Verschulden tragen.
Das kann der Fall sein, wenn viel zu viel
Toilettenpapier hineingeworfen wurde oder andere
Sachen. Aber auch das muss der Vermieter
nachweisen können.
Benutzten die Mieter ihre
Toilette vertragsgemäß und es
kommt trotzdem zu einer
Verstopfung, dann haftet der
Mieter nicht für die Kosten
einer Reparatur.
Aber bereits das Einwerfen von großen Mengen
Toilettenpapier ohne zwischenzeitliches Spülen
stellt eine Vertragsverletzung dar, da das zu einer
Verstopfung führt. Die Rechnung muss dann der
Mieter zahlen.
Sind dem Mieter infolge der Abflussverstopfung
Schäden entstanden, kann er vom Vermieter
Ersatz verlangen, wenn der Vermieter die
Verstopfung zu verantworten hat oder der Mangel
schon bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden
war.
Der Vermieter muss die Verstopfung beseitigen.
Kann aber nachgewiesen werden, welcher Mieter,
die Verstopfung verursacht hat, muss dieser dann
auch die Kosten für die Beseitung zahlen. Der
Vermieter muss es dem Mieter nachweisen
können.
Steht im Mietvertrag, dass sich alle Mieter an den
Kosten einer Verstopfung der Hauptwasserleitung
beteiligen müssen, ist so eine Klausel im
Mietvertrag unwirksam.
Es gibt in Deutschland keine Kollektivbestrafung
und deswegen wäre so eine Klausel im Mievertrag
unwirksam.
Mietminderung, wenn der
Abfluss verstopft ist
Auch wenn der Abfluss in einer Küche durch
Fettablagerungen, Essensreste und Haare nach
längerer Zeit verstopft ist, muss der Mieter nicht
immer die Reinigung zahlen. Es kann durchaus
noch im normalen Gebrauch einer Mietwohnung
liegen.
Folgende Klausel im
Mietvertrag ist unwirksam:
"Wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen der
Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden
kann, haften alle Mieter anteilig für die Kosten“.
Entsteht die Verstopfung nur durch einen
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, wie
z. B. durch Haare, die üblicherweise beim Duschen
in den Abfluss gelangen, liegt noch kein
Verschulden des Mieters vor.
Der Mieter muss nicht zahlen. Hilfreich ist es auch,
den Rohrreinigerservice zu fragen, falls dieser den
Schaden behoben hat, was er für die Ursache der
Verstopfung hält.
Urteile zu Mietminderung
und verstopfter Abfluss:
•
Ist der Abfluss verstopft und der Mieter kann
deswegen nicht duschen, kann die Miete um
30% gemindert werden. Aber nur dann, wenn
der Mieter keine Schuld an der Verstopfung
hat. Die Kosten trägt dann der Vermieter.
•
Abflussstau: Ein Rückfluss von Fäkalien im WC
berechtigen zur 5% Mietminderung.
•
Wenn aus der Toilette und der Badewanne
wegen defekter Installation Fäkalien austreten,
berechtigt das zu einer Mietminderung in Höhe
von 38%.
•
Eine Minderung von 20 % ist möglich, wenn
Abwasser einer oberen Wohnung in die Toilette
der darunter liegenden Wohnung abfließt,
•
Ist der Badewannenabfluss verstopft oder
kaputt, ist eine Mietminderung zwischen 7,5 %
und 3 % möglich.
•
Kann der Vermieter nachweisen, dass die
Verstopfung des Abflusses von einem Mieter
schuldhaft verursacht wurde, haftet der Mieter
für die Kosten der Beseitigung. Beispiel:
Katzenstreu und nur ein Mieter im Haus hält
eine Katze
Der Vermieter muss auch eine Rohrreinigung
zahlen, wenn er keinem Mieter nachweisen
kann, dass der Mieter schuld an der
Verstopfung ist.
Muster Mietminderung
Wenn sich Abwasser staut
Wenn das Wasser in Badewanne oder Toilette nicht
richtig abfließt, ist entweder der Mieter selbst
schuld oder der Vermieter muss für einen Schaden
aufkommen, wenn Abflussrohre beispielsweise
falsch eingebaut oder installiert worden sind.
Der Mieter kann schuld sein, wenn er Dinge in die
Toilette wirft, welche dort nict hingehören. Zum
Beispiel Damenbinden oder Katzenstreu. In dem
Fall kann er auch keine Mietminderung
durchsetzen. Wenn kein Installtionsfehler der
Toiletteneinrichtig vorliegt, kann es eigentlich nur an
Zweckentfremdung der Toilette liegen.
Durch Abflussstau kann es auch zu üblen
Gerüchen aus dem Waschbecken oder der Toilette
kommen. Wenn Mittel, wie Saugglocke, Spirale und
Rohrreinungsmittel nicht helfen, muss der
Vermieter informiert werden. Dem Vermieter kann
eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Unternimmt
der Vermieter in dieser Zeit nichts, kann eine
Mietminderung durchgesetzt werden.
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