Teilweise werden Mindesttemperaturen noch weiter nach einzelnen Räumen gestaffelt. Eine Nachtabsenkung darf grundsätzlich im Interesse der Energieeinsparung zwischen 24 Uhr und 6 Uhr vorgenommen werden. D.h., dass nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 24 Uhr die Mindesttemperaturen gewährleistet sein müssen. Auch während der Absenkungszeit darf die Raumtemperatur jedoch nicht auf unter 17° Celsius absinken. Bauliche Gegebenheiten, wie eine nicht dem neueren Stand der Technik entsprechende Wärmedämmung sind dabei zu berücksichtigen.

Raumtemperatur in Mietwohnung, mindestens 20

Grad

Gibt es im Mietvertrag keine Vereinbarung über Heizperiode und Raumtemperatur, so gilt als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April. 20 Grad gilt angemessene Raumtemperatur, in Bad und Toilette 21 Grad, und das von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass in

Wohnräumen von 6 bis 23 Uhr eine

Raumtemperatur von 20 Grad erreicht werden

kann.

Nachts sollen in den Räumen zumindest 18 Grad erreicht werden.
Urteile: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass in den Wintermonaten von 6 bis 24 Uhr eine Raumtemperatur von 20 Grad erreicht werden kann. Der Vermieter muss handeln, wenn Fernbeheizung über den Sommermonaten abgestellt ist, obwohl die Außentemperatur niedrig ist. Oder die Heizungen nicht funktionieren. Kann er das nicht, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Bei Heizungen muss der Vermieter in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglichen. Die DIN 4701, wonach in Wohn- und Schlafzimmer und Küche eine Temperatur von 20° C, im Bad von 22° C angesehen wird, gilt als Orientierungshilfe. Gemessen in jedem Raum in der Raummitte in 1 m Höhe. Eine Vereinbarung, nach der die Raumtemperatur zwischen 7:00 und 22:00 Uhr bei durchschnittlich nur 18 Grad Celsius liegen braucht, ist unwirksam. Wird keine höhere Raumtemperatur erreicht, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung von 10 % rechtfertigt.
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Teilweise werden Mindesttemperaturen noch weiter nach einzelnen Räumen gestaffelt. Eine Nachtabsenkung darf grundsätzlich im Interesse der Energieeinsparung zwischen 24 Uhr und 6 Uhr vorgenommen werden. D.h., dass nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 24 Uhr die Mindesttemperaturen gewährleistet sein müssen. Auch während der Absenkungszeit darf die Raumtemperatur jedoch nicht auf unter 17° Celsius absinken. Bauliche Gegebenheiten, wie eine nicht dem neueren Stand der Technik entsprechende Wärmedämmung sind dabei zu berücksichtigen.

Raumtemperatur in Mietwohnung,

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Gibt es im Mietvertrag keine Vereinbarung über Heizperiode und Raumtemperatur, so gilt als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April. 20 Grad gilt angemessene Raumtemperatur, in Bad und Toilette 21 Grad, und das von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Der Vermieter muss dafür sorgen,

dass in Wohnräumen von 6 bis 23

Uhr eine Raumtemperatur von 20

Grad erreicht werden kann.

Nachts sollen in den Räumen zumindest 18 Grad erreicht werden.
Urteile: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass in den Wintermonaten von 6 bis 24 Uhr eine Raumtemperatur von 20 Grad erreicht werden kann. Der Vermieter muss handeln, wenn Fernbeheizung über den Sommermonaten abgestellt ist, obwohl die Außentemperatur niedrig ist. Oder die Heizungen nicht funktionieren. Kann er das nicht, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Bei Heizungen muss der Vermieter in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglichen. Die DIN 4701, wonach in Wohn- und Schlafzimmer und Küche eine Temperatur von 20° C, im Bad von 22° C angesehen wird, gilt als Orientierungshilfe. Gemessen in jedem Raum in der Raummitte in 1 m Höhe. Eine Vereinbarung, nach der die Raumtemperatur zwischen 7:00 und 22:00 Uhr bei durchschnittlich nur 18 Grad Celsius liegen braucht, ist unwirksam. Wird keine höhere Raumtemperatur erreicht, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung von 10 % rechtfertigt.
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