Enthält der Mietvertrag keine Vereinbarung über Heizperiode und Raumtemperatur, so gilt als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April und 20 Grad Celsius als angemessene Raumtemperatur, in Bad und Toilette sogar 21 Grad, und zwar von 6:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr nachts. (LG Berlin)

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass in

Wohnräumen von 6 bis 23 Uhr eine Raumtemperatur

von 20 Grad erreicht werden kann.

Nachts sollen in den Räumen zumindest 18 Grad erreicht werden. Teilweise werden Mindesttemperaturen noch weiter nach einzelnen Räumen gestaffelt. Eine Nachtabsenkung darf grundsätzlich im Interesse der Energieeinsparung zwischen 24 Uhr und 6 Uhr vorgenommen werden. D.h., dass nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 24 Uhr die oben genannten Mindesttemperaturen gewährleistet sein müssen. Auch während der Absenkungszeit darf die Raumtemperatur jedoch nicht auf unter 17° Celsius absinken. Bauliche Gegebenheiten, wie eine nicht dem neueren Stand der Technik entsprechende Wärmedämmung sind dabei zu berücksichtigen.

Raumtemperatur in Mietwohnung, mindestens 20

Grad

Urteile: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass in den Wintermonaten von 6 bis 24 Uhr eine Raumtemperatur von 20 Grad erreicht werden kann. AG Hamburg. Der Vermieter muss also eingreifen, wenn Fernbeheizung über den Sommermonaten abgestellt ist, obwohl die Außentemperatur niedrig ist. Oder die Heizungen selbst nicht funktionstüchtig sind. Kann er das nicht, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Bei Heizungen in der Mietwohnung muss der Vermieter in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglichen. (LG Berlin). Orientierungshilfe ist die DIN 4701, wonach in Wohn- und Schlafzimmer und Küche eine Temperatur von 20° C, im Bad von 22° C angesehen wird, gemessen in jedem Raum in der Raummitte in 1 m Höhe. Eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach die Raumtemperatur zwischen 7:00 und 22:00 Uhr bei durchschnittlich nur 18 Grad Celsius liegen braucht, ist unwirksam. Wird tatsächlich keine höhere Raumtemperatur erzielt, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung von 10 % rechtfertigt. (AG Berlin Charlottenburg).
Ratgeber online Ratgeber Recht und Gesetze Bild Hartz 4
RECHTSPORTAL
Mietrecht
noch bis
statt 19,90 € nur 11,40 €
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Enthält der Mietvertrag keine Vereinbarung über Heizperiode und Raumtemperatur, so gilt als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April und 20 Grad Celsius als angemessene Raumtemperatur, in Bad und Toilette sogar 21 Grad, und zwar von 6:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr nachts. (LG Berlin)

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass in

Wohnräumen von 6 bis 23 Uhr eine

Raumtemperatur von 20 Grad erreicht werden

kann.

Nachts sollen in den Räumen zumindest 18 Grad erreicht werden. Teilweise werden Mindesttemperaturen noch weiter nach einzelnen Räumen gestaffelt. Eine Nachtabsenkung darf grundsätzlich im Interesse der Energieeinsparung zwischen 24 Uhr und 6 Uhr vorgenommen werden. D.h., dass nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 24 Uhr die oben genannten Mindesttemperaturen gewährleistet sein müssen. Auch während der Absenkungszeit darf die Raumtemperatur jedoch nicht auf unter 17° Celsius absinken. Bauliche Gegebenheiten, wie eine nicht dem neueren Stand der Technik entsprechende Wärmedämmung sind dabei zu berücksichtigen.

Raumtemperatur in Mietwohnung, mindestens

20 Grad

Urteile: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass in den Wintermonaten von 6 bis 24 Uhr eine Raumtemperatur von 20 Grad erreicht werden kann. AG Hamburg. Der Vermieter muss also eingreifen, wenn Fernbeheizung über den Sommermonaten abgestellt ist, obwohl die Außentemperatur niedrig ist. Oder die Heizungen selbst nicht funktionstüchtig sind. Kann er das nicht, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Bei Heizungen in der Mietwohnung muss der Vermieter in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglichen. (LG Berlin). Orientierungshilfe ist die DIN 4701, wonach in Wohn- und Schlafzimmer und Küche eine Temperatur von 20° C, im Bad von 22° C angesehen wird, gemessen in jedem Raum in der Raummitte in 1 m Höhe. Eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach die Raumtemperatur zwischen 7:00 und 22:00 Uhr bei durchschnittlich nur 18 Grad Celsius liegen braucht, ist unwirksam. Wird tatsächlich keine höhere Raumtemperatur erzielt, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung von 10 % rechtfertigt. (AG Berlin Charlottenburg).
Gesetze Urteile Leiste oben Ratgeber Recht AMK Logo Rechtsportal
RECHTSPORTAL
Hinweis Bild
Mietrecht
noch bis
statt 19,90 € nur 11,40 €
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Recht Gesetze Urteile Bild
AMK Logo
Gerichtsurteil Hammer
 neue Gesetze Bild oben