Wartungskosten Fahrstuhl:
Dazu zählen alle Aufwendungen, um Schäden am
Fahrstuhl vorzubeugen. Somit auch die Kosten für
den TÜV. Aber keine Reparaturkosten für den
Fahrstuhl.
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Kosten für Strom und Energie
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Aufsicht und Bedienung für den Aufzug
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Pflege und Überwachung
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Kosten für Notrufe und gegebenenfalls für
Befreiungen
Steht im Mietvertrag, dass auch ein Mieter einer
Erdgeschoßwohnung anteilig Aufzugskosten
zahlen muss, ist diese Klausel wirksam.
Auch wenn der Erdgeschossmieter diesen
Fahrstuhl nicht nutzt.
Aufzug ohne Nutzen
Ein Mieter, der im ersten oder zweiten
Obergeschoss wohnt und den Fahrstuhl nicht
sinnvoll nutzen kann, muss die dadurch
entstehenden Nebenkosten nicht zahlen.
Bei einem Vollwartungsvertrag für den Aufzug muss
der abgezogene Instandhaltungsanteil in der
Abrechnung über die Aufzugskosten ausgewiesen
werden. Fehlt diese Erläuterung, ist die Abrechnung
unwirksam mit der Folge, dass der Vermieter auch
keine Erhöhung der Nebenkosten für die
Fahrstuhlkosten verlangen kann.
Denn Vollwartungsverträge enthalten auch
Reparaturkosten und diese müssen Mieter nicht
zahlen.
Die Kosten eines Vollwartungsvertrages für den
Aufzug können nur zur Hälfte als Nebenkosten auf
die Mieter des Hauses aufgeteilt werden.
Urteile zu Fahrstuhl- und
Aufzugskosten
Ansonsten müssen Mieter laufende
Aufzugskosten als Nebenkosten zahlen, wenn es
im Mietvertrag vereinbart ist. Dazu gehören
Kosten des Betriebsstroms, der Wartung und die
Kosten einer Notrufbereitschaft
Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch
Erdgeschossmieter anteilige Nebenkosten für den
Aufzug zahlen müssen, wenn es vertraglich
vereinbart ist. Denn auch Hausstrom und
Gartenpflege müssen alle Mieter zahlen, obwohl
nicht alle Mieter dieses in gleicher Weise nutzen.
Grundsätzlich müssen auch Bewohner im
Erdgeschoss anteilige Kosten übernehmen.
Sie müssen für einen Aufzug aber nicht
zahlen, wenn es für sie keine sinnvolle
Nutzungsmöglichkeit gibt.
Der Vermieter kann frei entscheiden, ob er die
Mieter an den Kosten für den Aufzug beteiligt. Er ist
dazu berechtigt, wenn es Mietvertrag mit dem
Mieter vereinbart wurde. Jedoch dürfen keine
Reparaturkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Denn Reparaturen gehören nicht zu den
Betriebskosten. Wartungskosten schon.
Wird ein Fahrstuhl neu in einem Haus eingebaut,
dürfen alle Mieter diesen Fahrstuhl nutzen. Auch
dann, wenn sie die Zustimmung zum Einbau
vorher nicht gegeben haben.
Der Mieter einer unteren Etage muss die
Bauarbeiten für den Einbau eines Fahrstuhls
dulden, auch wenn er später keinen Nutzen davon
haben wird.
Nicht umlagefähig sind die Kosten für den TÜV.
Dabei handelt es sich um einen einmaligen
Aufwand.
Auch nicht auf die Nebenkosten umlegbar sind die
Kosten für Ersatzteile, sowie deren Lieferung und
Installation, Kosten für den einmaligen Stördienst.
Der Bundesgerichtshof fällte ein Grundsatzurteil
wonach Erdgeschossmieter, auch Aufzugskosten
anteilig zahlen müssen, wenn sie den Fahrstuhl
nicht nutzen.
Lässt ein Vermieter nachträglich einen Fahrstuhl
einbauen, kann er die Miete dann wegen
Modernisierung erhöhen. Er kann dann 8 Prozent
der Gesamtkosten auf die Miete alle Mieter
verteilen.
Anspruch auf mietvertraglich
vereinbarten Personenaufzug
Ein Aufzug in einem Mietshaus gehört vertraglich
zur Mietsache und darf daher vom Vermieter nicht
einfach ausgebaut werden. Eine Mieterin erhielt 50
Prozent Mietminderung, weil sie im 4. Stock die
Wohnung nicht mehr verlassen konnte, da der
Vermieter den Fahrstuhl ausgebaut hatte.
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